Syrgenstein ist eine Gemeinde im Landkreis Dillingen an der Donau in Bayern und der Sitz der Verwaltungsgemeinschaft Syrgenstein.
Bundesland
Regierungsbezirk
Schwaben
Landkreis
Einwohner
3810 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
89428
Vorwahl
09077
Adresse der Gemeinde
Website
Ortsteile
AlterThurm, Martinshof, AlterThurm, Martinshof
Adressen:
1. Gemeinde Syrgenstein
Hauptstraße 1
89428 Syrgenstein
2. Wasserwirtschaftsamt Donauwörth
Am Wasserwerk 1
86609 Donauwörth
3. Landratsamt Dillingen a.d.Donau
Ludwigstraße 1
89407 Dillingen a.d.Donau
Gemeinde Syrgenstein – Öffnungszeiten
- Montag: 08:00 - 12:00
- Dienstag: 08:00 - 12:00
- Mittwoch: 08:00 - 12:00
- Donnerstag: 08:00 - 12:00
- Freitag: 08:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
FAQ
Wie verbindlich sind die Festsetzungen in einem Bebauungsplan?
Die Festsetzungen in einem Bebauungsplan sind rechtlich verbindlich für alle Bauvorhaben im Geltungsbereich des Plans. Das bedeutet:
- Baugenehmigungen müssen den Festsetzungen entsprechen.
- Bauherren und Architekten müssen sich bei der Planung an die Vorgaben halten.
- Die Gemeinde ist an die Festsetzungen gebunden und darf keine davon abweichenden Baugenehmigungen erteilen.
Allerdings gibt es Möglichkeiten für Ausnahmen und Befreiungen unter bestimmten Umständen, die im Baugesetzbuch geregelt sind.
Was sind die typischen Darstellungen in einem Flächennutzungsplan?
Ein Flächennutzungsplan enthält typischerweise folgende Darstellungen:
- Wohnbauflächen
- Gemischte Bauflächen
- Gewerbliche Bauflächen
- Sonderbauflächen (z.B. Einkaufszentren, Hochschulen)
- Grünflächen
- Waldflächen
- Landwirtschaftliche Flächen
- Verkehrsflächen
- Ver- und Entsorgungsanlagen
- Flächen für den Gemeinbedarf
- Wasserflächen
- Flächen für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft
Diese Darstellungen geben einen Überblick über die geplante Nutzung des gesamten Gemeindegebiets.