Syrgenstein ist eine Gemeinde im Landkreis Dillingen an der Donau in Bayern und der Sitz der Verwaltungsgemeinschaft Syrgenstein.
Bundesland
Regierungsbezirk
Schwaben
Landkreis
Einwohner
3810 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
89428
Vorwahl
09077
Adresse der Gemeinde
Website
Ortsteile
AlterThurm, Martinshof, AlterThurm, Martinshof
Adressen:
1. Gemeinde Syrgenstein
Hauptstraße 1
89428 Syrgenstein
2. Wasserwirtschaftsamt Donauwörth
Am Wasserwerk 1
86609 Donauwörth
3. Landratsamt Dillingen a.d.Donau
Ludwigstraße 1
89407 Dillingen a.d.Donau
Öffnungszeiten
Montag: 08:00 - 12:00
Dienstag: 08:00 - 12:00
Mittwoch: 08:00 - 12:00
Donnerstag: 08:00 - 12:00
Freitag: 08:00 - 12:00
Samstag: Geschlossen
Sonntag: Geschlossen
FAQ
Wie verbindlich sind die Festsetzungen in einem Bebauungsplan?
Die Festsetzungen in einem Bebauungsplan sind rechtlich verbindlich für alle Bauvorhaben im Geltungsbereich des Plans. Das bedeutet:
- Baugenehmigungen müssen den Festsetzungen entsprechen.
- Bauherren und Architekten müssen sich bei der Planung an die Vorgaben halten.
- Die Gemeinde ist an die Festsetzungen gebunden und darf keine davon abweichenden Baugenehmigungen erteilen.
Allerdings gibt es Möglichkeiten für Ausnahmen und Befreiungen unter bestimmten Umständen, die im Baugesetzbuch geregelt sind.
Was ist ein Vorhaben- und Erschließungsplan?
Ein Vorhaben- und Erschließungsplan (VEP) ist ein Sonderfall des Bebauungsplans:
- Wird von einem Vorhabenträger (Investor) in Abstimmung mit der Gemeinde erstellt
- Bezieht sich auf ein konkretes Bauvorhaben und dessen Erschließung
- Ist Teil des vorhabenbezogenen Bebauungsplans
- Wird ergänzt durch einen Durchführungsvertrag zwischen Gemeinde und Vorhabenträger
Vorteile des VEP:
- Flexiblere Gestaltungsmöglichkeiten
- Schnellere Realisierung von Projekten
- Kosteneinsparung für die Gemeinde
Der VEP ermöglicht eine enge Abstimmung zwischen öffentlichen und privaten Interessen bei der Projektentwicklung.