Syrgenstein ist eine Gemeinde im Landkreis Dillingen an der Donau in Bayern und der Sitz der Verwaltungsgemeinschaft Syrgenstein.
Bundesland
Regierungsbezirk
Schwaben
Landkreis
Einwohner
3810 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
89428
Vorwahl
09077
Adresse der Gemeinde
Website
Ortsteile
AlterThurm, Martinshof, AlterThurm, Martinshof
Adressen:
1. Gemeinde Syrgenstein
Hauptstraße 1
89428 Syrgenstein
2. Wasserwirtschaftsamt Donauwörth
Am Wasserwerk 1
86609 Donauwörth
3. Landratsamt Dillingen a.d.Donau
Ludwigstraße 1
89407 Dillingen a.d.Donau
Gemeinde Syrgenstein – Öffnungszeiten
- Montag: 08:00 - 12:00
- Dienstag: 08:00 - 12:00
- Mittwoch: 08:00 - 12:00
- Donnerstag: 08:00 - 12:00
- Freitag: 08:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
FAQ
Wie verbindlich sind die Festsetzungen in einem Bebauungsplan?
Die Festsetzungen in einem Bebauungsplan sind rechtlich verbindlich für alle Bauvorhaben im Geltungsbereich des Plans. Das bedeutet:
- Baugenehmigungen müssen den Festsetzungen entsprechen.
- Bauherren und Architekten müssen sich bei der Planung an die Vorgaben halten.
- Die Gemeinde ist an die Festsetzungen gebunden und darf keine davon abweichenden Baugenehmigungen erteilen.
Allerdings gibt es Möglichkeiten für Ausnahmen und Befreiungen unter bestimmten Umständen, die im Baugesetzbuch geregelt sind.
Welche rechtliche Verbindlichkeit hat ein Flächennutzungsplan?
Die rechtliche Verbindlichkeit eines Flächennutzungsplans ist begrenzt:
- Keine direkte Rechtswirkung gegenüber Bürgern
- Bindend für Behörden und öffentliche Planungsträger
- Grundlage für die Aufstellung von Bebauungsplänen
- "Anpassungspflicht" für Bebauungspläne an den FNP
- Keine unmittelbare Grundlage für die Erteilung von Baugenehmigungen
- Möglichkeit der Normenkontrollklage für bestimmte Betroffene
Der FNP dient als strategisches Planungsinstrument und entfaltet seine Wirkung hauptsächlich innerhalb der Verwaltung und gegenüber anderen Planungsträgern.