Söchtenau ist eine Gemeinde im oberbayerischen Landkreis Rosenheim mit den beiden Pfarrgemeinden Schwabering und Söchtenau
Bundesland
Regierungsbezirk
Oberbayern
Landkreis
Einwohner
2696 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
83139
Vorwahl
08055
Adresse der Gemeinde
Website
Ortsteile
Aschau, Berg, Dingbuch, Eichbichl, Eßbaum, Furtmühle, Haid, Hayng, Heumühle, Knogl, Lampersberg, Oberthal, Rachelsberg, Schürfmühle, Seehub, Spöck, Stetten, Straß, Stucksdorf, Unterthal, Wilperting
Adressen:
1. Gemeinde Söchtenau
Hauptstraße 8
83134 Söchtenau
2. Landratsamt Rosenheim
Richard-Wagner-Straße 1
83022 Rosenheim
3. Wasserwirtschaftsamt Rosenheim
Rosenheimer Str. 5
83022 Rosenheim
Gemeinde Söchtenau – Öffnungszeiten
- Montag: 08:00 - 12:00
- Dienstag: 08:00 - 12:00
- Mittwoch: 08:00 - 12:00
- Donnerstag: 08:00 - 12:00
- Freitag: 08:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
FAQ
Was ist eine Grundflächenzahl (GRZ) im Bebauungsplan?
Die Grundflächenzahl (GRZ) ist ein Maß für die Intensität der Bebauung eines Grundstücks. Sie gibt an, welcher Anteil des Baugrundstücks maximal überbaut werden darf. Beispiele:
- GRZ 0,4: 40% der Grundstücksfläche dürfen überbaut werden
- GRZ 0,6: 60% der Grundstücksfläche dürfen überbaut werden
Zur überbauten Fläche zählen:
- Gebäude
- Garagen und überdachte Stellplätze
- Nebenanlagen wie Terrassen oder Schwimmbäder
Die GRZ dient dazu, eine ausreichende Durchgrünung und Versickerungsfläche sicherzustellen und eine Überdichtung zu verhindern.
Wie werden Ausnahmen und Befreiungen von Bebauungsplan-Festsetzungen geregelt?
Ausnahmen und Befreiungen von Bebauungsplan-Festsetzungen sind möglich:
Ausnahmen (§ 31 Abs. 1 BauGB):
- Müssen im Bebauungsplan ausdrücklich vorgesehen sein
- Können unter bestimmten Voraussetzungen zugelassen werden
- Beispiel: Überschreitung der Baugrenze für untergeordnete Bauteile
Befreiungen (§ 31 Abs. 2 BauGB):
- Möglich, auch wenn nicht im Bebauungsplan vorgesehen
- Erfordern besondere Gründe (z.B. städtebauliche Gründe, Härtefälle)
- Dürfen Grundzüge der Planung nicht berühren
- Öffentliche Belange nicht beeinträchtigen
- Nachbarliche Interessen berücksichtigen
Beide Möglichkeiten bieten Flexibilität bei der Anwendung des Bebauungsplans, unterliegen aber strengen Voraussetzungen.