Süderbrarup (dänisch Sønder Brarup) ist eine Gemeinde im Kreis Schleswig-Flensburg in Schleswig-Holstein
Bundesland
Kreis
Schleswig-Flensburg
Einwohner
5249 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
24392
Vorwahl
04641
Adresse der Amtsverwaltung
Website
Ortsteile
Baumhof, Bedstedt, Boknis, Breau, Brebelhof, Brebelholz, Brebelscheide, Bünderies, Christianslust, Dickedämmung, Dollrott, Dollrottholz, Dollrottwatt, Ekenisfeld, Flarup, Flarupgaard, Gangerschild, Großbrebel, Hoheluft, Kleinbrebel, Kuhholz, Lerchenfeld, Loitstraße, Niefeld, Oberland, Pageroe, Ruruplund, Schwanholm, Spystrup, Süderbrarupfeld, Süderbrarupholm, Süderbraruproy, Süderbrarupwesten, Süderfeld, Timmerholm, Winkelholm
Adressen:
1. Gemeinde Süderbrarup, Am Markt 1, 24392 Süderbrarup
2. Amtsverwaltung Süderbrarup, Am Markt 2, 24392 Süderbrarup
3. Deutsches Rotes Kreuz - Ortsverein Süderbrarup, Schulstraße 5, 24392 Süderbrarup
Gemeinde Süderbrarup – Öffnungszeiten
- Montag: 09:00 - 12:00
- Dienstag: 09:00 - 12:00
- Mittwoch: 09:00 - 12:00
- Donnerstag: 09:00 - 12:00
- Freitag: 09:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
FAQ
Wie oft wird ein Flächennutzungsplan aktualisiert?
Die Aktualisierung eines Flächennutzungsplans erfolgt:
- Bei Bedarf: Wenn sich Rahmenbedingungen oder Ziele ändern
- Regelmäßige Überprüfung: Meist alle 10-15 Jahre
- Teilfortschreibungen: Für einzelne Bereiche oder Themen
- Gesamtfortschreibung: Bei umfassendem Änderungsbedarf
Faktoren, die eine Aktualisierung auslösen können:
- Demographischer Wandel
- Wirtschaftliche Entwicklungen
- Neue gesetzliche Vorgaben
- Veränderte Umweltbedingungen
Eine regelmäßige Anpassung stellt sicher, dass der FNP ein aktuelles Planungsinstrument bleibt.
Wie werden Ausnahmen und Befreiungen von Bebauungsplan-Festsetzungen geregelt?
Ausnahmen und Befreiungen von Bebauungsplan-Festsetzungen sind möglich:
Ausnahmen (§ 31 Abs. 1 BauGB):
- Müssen im Bebauungsplan ausdrücklich vorgesehen sein
- Können unter bestimmten Voraussetzungen zugelassen werden
- Beispiel: Überschreitung der Baugrenze für untergeordnete Bauteile
Befreiungen (§ 31 Abs. 2 BauGB):
- Möglich, auch wenn nicht im Bebauungsplan vorgesehen
- Erfordern besondere Gründe (z.B. städtebauliche Gründe, Härtefälle)
- Dürfen Grundzüge der Planung nicht berühren
- Öffentliche Belange nicht beeinträchtigen
- Nachbarliche Interessen berücksichtigen
Beide Möglichkeiten bieten Flexibilität bei der Anwendung des Bebauungsplans, unterliegen aber strengen Voraussetzungen.