Süderlügum (dänisch: Sønder Løgum, nordfriesisch: Läigem, südjütländisch: Lym) ist eine Gemeinde im Kreis Nordfriesland in Schleswig-Holstein
Bundesland
Kreis
Nordfriesland
Einwohner
2398 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
25923
Vorwahl
04663
Adresse der Amtsverwaltung
Website
Ortsteile
Böglum, Ellhöftfeld, Flützholm, Grellsbüll, Grellsbüllfeld, Großstruxbüll, Gulum, Haasberg, Hattersbüllhallig, Holmfeld, Horsberg, Humptrupfeld, Humptruphof, Kahlebüll, Kahlebüllfeld, Kleinstruxbüll, Krakebüll, Marienhof, Neuflützholm, Neuland, Osterhof, Peterswarft, Süderdürhus, Süderlügumfeld, Süderlügumforst, Uhlenberg, Westerhof, Wimmersbüll, Wohlgetan
Adressen:
1. Einwohnermeldeamt Süderlügum
Süderlügum 1
25917 Süderlügum
2. Gemeinde Süderlügum
Am Markt 1
25917 Süderlügum
3. Amtsgericht Tarp
Hauptstraße 20
24963 Tarp
Gemeinde Süderlügum – Öffnungszeiten
- Montag:
- Dienstag:
- Mittwoch:
- Donnerstag:
- Freitag:
- Samstag:
- Sonntag:
FAQ
Wie werden Ausnahmen und Befreiungen von Bebauungsplan-Festsetzungen geregelt?
Ausnahmen und Befreiungen von Bebauungsplan-Festsetzungen sind möglich:
Ausnahmen (§ 31 Abs. 1 BauGB):
- Müssen im Bebauungsplan ausdrücklich vorgesehen sein
- Können unter bestimmten Voraussetzungen zugelassen werden
- Beispiel: Überschreitung der Baugrenze für untergeordnete Bauteile
Befreiungen (§ 31 Abs. 2 BauGB):
- Möglich, auch wenn nicht im Bebauungsplan vorgesehen
- Erfordern besondere Gründe (z.B. städtebauliche Gründe, Härtefälle)
- Dürfen Grundzüge der Planung nicht berühren
- Öffentliche Belange nicht beeinträchtigen
- Nachbarliche Interessen berücksichtigen
Beide Möglichkeiten bieten Flexibilität bei der Anwendung des Bebauungsplans, unterliegen aber strengen Voraussetzungen.
Was bedeutet "öffentliche Auslegung" bei Bebauungsplänen?
Die öffentliche Auslegung ist ein wichtiger Teil des Bebauungsplanverfahrens:
- Dauer: Mindestens ein Monat
- Ort: Meist im Rathaus oder Bauamt
- Inhalt: Planentwurf, Begründung, wesentliche umweltbezogene Stellungnahmen
- Zweck: Information der Öffentlichkeit und Möglichkeit zur Stellungnahme
- Ankündigung: Eine Woche vorher in ortsüblicher Weise (z.B. Amtsblatt, Zeitung)
Während der Auslegung können Bürger Anregungen und Bedenken äußern, die im weiteren Verfahren berücksichtigt werden müssen.