Tacherting ist eine Gemeinde im oberbayerischen Landkreis Traunstein.
Bundesland
Regierungsbezirk
Oberbayern
Landkreis
Einwohner
5752 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
83342
Vorwahlen
08621, 08622, 08634
Adresse der Gemeinde
Website
Ortsteile
Außerperl, Brandstätt, Degernfeld, Eberting, Fern, Flecking, Förgenthal, Galgenpoint, Haitzing, Haselreit, Heimhilgen, Hochholzen, Hochreit, Laab, Lengloh, Lohen, Mitterfelden, Mittermhle, Mussenmhle, Neuschalchen, Oberbrunnham, Otzen, Pinzgau, Reit, Schalchen, Schermhle, Schörging, Straß, Unterbrunnham, Wajon, Außerperl, Brandstätt, Degernfeld, Eberting, Fern, Flecking, Förgenthal, Galgenpoint, Haitzing, Haselreit
Adressen:
1. Gemeinde Tacherting, Hauptstraße 1, 84571 Tacherting
2. Standesamt Tacherting, Hauptstraße 1, 84571 Tacherting
3. Finanzamt Traunstein, Marienplatz 2, 83278 Traunstein
Öffnungszeiten
Montag: 08:00 - 12:00
Dienstag: 08:00 - 12:00
Mittwoch: 08:00 - 12:00
Donnerstag: 08:00 - 12:00
Freitag: 08:00 - 12:00
Samstag: Geschlossen
Sonntag: Geschlossen
FAQ
Was ist ein Bebauungsplan?
Ein Bebauungsplan ist ein rechtsverbindliches Dokument der Stadtplanung, das detailliert festlegt, wie Grundstücke in einem bestimmten Gebiet bebaut und genutzt werden dürfen. Er enthält wichtige Informationen wie:
- Art der baulichen Nutzung (z.B. Wohngebiet, Gewerbegebiet)
- Maß der baulichen Nutzung (z.B. Höhe und Dichte der Bebauung)
- Bauweise und überbaubare Grundstücksflächen
- Verkehrsflächen und Grünflächen
Bebauungspläne sind das zentrale Instrument zur Steuerung der städtebaulichen Entwicklung auf lokaler Ebene und dienen als Grundlage für Baugenehmigungen.
Was bedeutet "öffentliche Auslegung" bei Bebauungsplänen?
Die öffentliche Auslegung ist ein wichtiger Teil des Bebauungsplanverfahrens:
- Dauer: Mindestens ein Monat
- Ort: Meist im Rathaus oder Bauamt
- Inhalt: Planentwurf, Begründung, wesentliche umweltbezogene Stellungnahmen
- Zweck: Information der Öffentlichkeit und Möglichkeit zur Stellungnahme
- Ankündigung: Eine Woche vorher in ortsüblicher Weise (z.B. Amtsblatt, Zeitung)
Während der Auslegung können Bürger Anregungen und Bedenken äußern, die im weiteren Verfahren berücksichtigt werden müssen.