Bebauungsplan / Flächennutzungsplan / Liegenschaftskarte / Liegenschaftsbuch

Bebauungsplan - Daten

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Liegenschaftskarte und Bebauungsplan: Falls möglich liefern wir Ihnen alle Grundstücksdaten auf einer einzelnen Karte, daher nur einmalige Berechnung.

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Bebauungsplan24 Tating

Tating (nordfriesisch: Tååting) ist eine Gemeinde im Kreis Nordfriesland in Schleswig-Holstein.
Bundesland
Kreis
Nordfriesland
Einwohner
974 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
25881
Vorwahl
04862
Adresse der Amtsverwaltung
Welter Straße 1, 25836 Garding
Welter Straße 1, 25836 Garding 25881 Schleswig-Holstein DE
Website
Ortsteile
Blumenhof, Bohmarn, Bttel, Dreilandenkoog, Ehst, Ehsterkoog, Ehstersiel, Esing, Feldhof, Großmedehop, Haferacker, Harmonie, Hauert, Heisternest, Helle, Hochdorf, Htten, Kleinmedehop, Knappenberg, Krimm, Lokert, Martendorf, Meierhof, Norderdeich, Norderhof, Osterende, Osterhof, Pilkenkreuz, Sophienhof, Sderdeich, Sderhof, Tholendorf, Wattkoog, Westerhof, Wilhelminenkoog, Blumenhof, Bohmarn, Büttel, Dreilandenkoog, Ehst
Adressen:
1. Gemeinde Tating, Hauptstraße 2, 25881 Tating
2. Amt Eiderstedt, Am Markt 1, 25832 Tönning
3. Kreis Nordfriesland, Petersilie 1, 25821 Husum
Gemeinde Tating – Öffnungszeiten
  • Montag: 09:00 - 12:00
  • Dienstag: 09:00 - 12:00
  • Mittwoch: 09:00 - 12:00
  • Donnerstag: 09:00 - 12:00
  • Freitag: 09:00 - 12:00
  • Samstag: Geschlossen
  • Sonntag: Geschlossen

FAQ

Wie werden Ausnahmen und Befreiungen von Bebauungsplan-Festsetzungen geregelt?

Ausnahmen und Befreiungen von Bebauungsplan-Festsetzungen sind möglich:

Ausnahmen (§ 31 Abs. 1 BauGB):

  • Müssen im Bebauungsplan ausdrücklich vorgesehen sein
  • Können unter bestimmten Voraussetzungen zugelassen werden
  • Beispiel: Überschreitung der Baugrenze für untergeordnete Bauteile

Befreiungen (§ 31 Abs. 2 BauGB):

  • Möglich, auch wenn nicht im Bebauungsplan vorgesehen
  • Erfordern besondere Gründe (z.B. städtebauliche Gründe, Härtefälle)
  • Dürfen Grundzüge der Planung nicht berühren
  • Öffentliche Belange nicht beeinträchtigen
  • Nachbarliche Interessen berücksichtigen

Beide Möglichkeiten bieten Flexibilität bei der Anwendung des Bebauungsplans, unterliegen aber strengen Voraussetzungen.

Wer erstellt Bebauungspläne und Flächennutzungspläne?

Bebauungspläne und Flächennutzungspläne werden von den Gemeinden erstellt. Der Prozess umfasst:

  1. Planung durch das Stadtplanungsamt oder beauftragte Planungsbüros
  2. Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange
  3. Beratung in den zuständigen Ausschüssen
  4. Beschlussfassung durch den Gemeinderat

Bei Flächennutzungsplänen ist oft eine Abstimmung mit Nachbargemeinden erforderlich. In größeren Städten können Bezirksvertretungen bei der Erstellung von Bebauungsplänen mitwirken.