Tauberbischofsheim ist die Kreisstadt des Main-Tauber-Kreises im fränkischen Nordosten Baden-Württembergs
Bundesland
Regierungsbezirk
Landkreis
Main-Tauber-Kreis
Einwohner
13.238 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
97941
Vorwahl
09341
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Ortsteile
Dienstadt, Dittwar, Dienstadt, Dittwar
Adressen:
1. Stadt Tauberbischofsheim, Marktplatz 1, 97941 Tauberbischofsheim
2. Landratsamt Main-Tauber-Kreis, Bismarckstraße 3, 97980 Bad Mergentheim
3. Finanzamt Tauberbischofsheim, Wilhelmstraße 47, 97941 Tauberbischofsheim
Gemeinde Tauberbischofsheim – Öffnungszeiten
- Montag: 09:00 - 12:00
- Dienstag: 09:00 - 12:00
- Mittwoch: 09:00 - 12:00
- Donnerstag: 09:00 - 12:00
13:30 - 15:30
- Freitag: 09:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
FAQ
Wer erstellt Bebauungspläne und Flächennutzungspläne?
Bebauungspläne und Flächennutzungspläne werden von den Gemeinden erstellt. Der Prozess umfasst:
- Planung durch das Stadtplanungsamt oder beauftragte Planungsbüros
- Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange
- Beratung in den zuständigen Ausschüssen
- Beschlussfassung durch den Gemeinderat
Bei Flächennutzungsplänen ist oft eine Abstimmung mit Nachbargemeinden erforderlich. In größeren Städten können Bezirksvertretungen bei der Erstellung von Bebauungsplänen mitwirken.
Wie verbindlich sind die Festsetzungen in einem Bebauungsplan?
Die Festsetzungen in einem Bebauungsplan sind rechtlich verbindlich für alle Bauvorhaben im Geltungsbereich des Plans. Das bedeutet:
- Baugenehmigungen müssen den Festsetzungen entsprechen.
- Bauherren und Architekten müssen sich bei der Planung an die Vorgaben halten.
- Die Gemeinde ist an die Festsetzungen gebunden und darf keine davon abweichenden Baugenehmigungen erteilen.
Allerdings gibt es Möglichkeiten für Ausnahmen und Befreiungen unter bestimmten Umständen, die im Baugesetzbuch geregelt sind.