Tauche (niedersorbisch Tuchow) ist eine großflächige amtsfreie Gemeinde im Südwesten des Landkreises Oder-Spree in Brandenburg.
                    
                        
                                
                                    Bundesland
                                
                                
                                
                                    Landkreis
                                
                                
Oder-Spree                                
                                
                                    Einwohner
                                
                                
3784 (31. Dez. 2021)[1]                                
                                
                                    Postleitzahl
                                
                                
15848                                
                                
                                    Vorwahlen
                                
                                
033674, 033675, 033677                                
                                
                                    Adresse der Gemeinde
                                
                                
                                
                                    Website
                                
                                
                         
                    
                        Adressen: 
                        
                            1. Stadtverwaltung Taucha, Markt 1, 04425 Taucha  
2. Bürgeramt Taucha, Neugereuther Str. 1, 04425 Taucha  
3. Ordnungsamt Taucha, Heinrich-Heine-Str. 2, 04425 Taucha  
                        
                        
                            
                                Gemeinde Tauche – Öffnungszeiten
                            
                            
                                - Montag: Geschlossen
- Dienstag: 09:00 - 12:00
    15:00 - 17:00
- Mittwoch: Geschlossen
- Donnerstag: 09:00 - 12:00
- Freitag: 09:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
 
                        
                    FAQ
                        
                            Wie lange ist ein Bebauungsplan gültig?
                            
                                Ein Bebauungsplan hat grundsätzlich eine unbegrenzte Gültigkeit. Er bleibt in Kraft, bis er:
- Durch einen neuen Bebauungsplan ersetzt wird
- Förmlich aufgehoben wird
- Für rechtswidrig erklärt wird (z.B. durch ein Gerichtsurteil)
- Funktionslos wird (wenn die tatsächlichen Verhältnisse stark von den Festsetzungen abweichen)
Gemeinden sind verpflichtet, ihre Bebauungspläne regelmäßig zu überprüfen und bei Bedarf anzupassen, um ihre Aktualität und Zweckmäßigkeit sicherzustellen.
 
                         
                        
                            Was ist der Unterschied zwischen Innen- und Außenbereich im Baurecht?
                            
                                Der Unterschied zwischen Innen- und Außenbereich ist im Baurecht von großer Bedeutung:
Innenbereich (§ 34 BauGB):
- Zusammenhängend bebaute Ortsteile
- Bebauung grundsätzlich zulässig, wenn sie sich in die Umgebung einfügt
- Kein Bebauungsplan erforderlich
- Beurteilung nach Art und Maß der baulichen Nutzung, Bauweise und überbaubarer Grundstücksfläche
Außenbereich (§ 35 BauGB):
- Flächen außerhalb des Innenbereichs
- Bebauung grundsätzlich nur für privilegierte Vorhaben zulässig (z.B. Landwirtschaft)
- Strengere Regelungen zum Schutz der Landschaft
- Sonstige Vorhaben nur in Ausnahmefällen genehmigungsfähig
Diese Unterscheidung dient dem Schutz des Außenbereichs und der geordneten Siedlungsentwicklung.