Teisnach ist ein Markt im niederbayerischen Landkreis Regen.
Bundesland
Regierungsbezirk
Niederbayern
Landkreis
Regen
Einwohner
2990 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
94244
Vorwahl
09923
Adresse derMarktverwaltung
Website
Ortsteile
Altenmais, Arnetsried, Aschersdorf, Bärmannsried, Berging, Busmannsried, Eisberg, Felburg, Furthof, Grandmhle, Gumpenried, Haid, Haidberg, Harnberg, Hinterberg, Höfing, Hofstatt, Holzwies, Irlach, Kammersdorf, Madlholz, Marienthal, Oberberging, Oberleiten, Oed, Pfranzgrub, Piflitz, Rannersdorf, Seigersdorf, Stadlhof, Triendlmhle, Unterberging, Viertlweggrub, Vorderpiflitz, Weiden, Wetzelsdorf, Zinkenried, Altenmais, Arnetsried, Aschersdorf
Adressen:
1. Gemeindeverwaltung Teisnach
Hauptstraße 20
94244 Teisnach
2. Ordnungsamt Landkreis Regen
Bahnhofstraße 17
94209 Regen
3. Bauamt Landkreis Regen
Bahnhofstraße 17
94209 Regen
Gemeinde Teisnach – Öffnungszeiten
- Montag: 08:00 - 12:00
- Dienstag: 08:00 - 12:00
- Mittwoch: 08:00 - 12:00
- Donnerstag: 08:00 - 12:00
- Freitag: 08:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
FAQ
Warum sind Bebauungspläne und Flächennutzungspläne wichtig?
Bebauungspläne und Flächennutzungspläne sind aus mehreren Gründen wichtig:
- Steuerung der Stadtentwicklung: Ermöglichen eine geordnete und nachhaltige städtebauliche Entwicklung
- Rechtssicherheit: Schaffen klare Regeln für Bauvorhaben und minimieren Konflikte
- Interessenausgleich: Berücksichtigen verschiedene Interessen wie Wohnen, Gewerbe und Umweltschutz
- Infrastrukturplanung: Ermöglichen vorausschauende Planung von Verkehr, Versorgung und öffentlichen Einrichtungen
- Umwelt- und Klimaschutz: Können Grünflächen sichern und umweltfreundliche Bauweisen fördern
- Wirtschaftsförderung: Können Flächen für Gewerbe und Industrie bereitstellen und so die lokale Wirtschaft fördern
Kann ein Bebauungsplan geändert werden?
Ja, ein Bebauungsplan kann geändert werden. Gründe für eine Änderung können sein:
- Anpassung an veränderte städtebauliche Ziele
- Reaktion auf wirtschaftliche oder demografische Entwicklungen
- Berücksichtigung neuer gesetzlicher Vorgaben
- Korrektur von Fehlern oder Unklarheiten
Das Änderungsverfahren umfasst:
- Aufstellungsbeschluss
- Erarbeitung des Änderungsentwurfs
- Öffentlichkeitsbeteiligung
- Abwägung der Stellungnahmen
- Satzungsbeschluss
- Bekanntmachung
In bestimmten Fällen kann ein vereinfachtes Verfahren angewendet werden.