Teisnach ist ein Markt im niederbayerischen Landkreis Regen.
Bundesland
Regierungsbezirk
Niederbayern
Landkreis
Regen
Einwohner
2990 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
94244
Vorwahl
09923
Adresse derMarktverwaltung
Website
Ortsteile
Altenmais, Arnetsried, Aschersdorf, Bärmannsried, Berging, Busmannsried, Eisberg, Felburg, Furthof, Grandmhle, Gumpenried, Haid, Haidberg, Harnberg, Hinterberg, Höfing, Hofstatt, Holzwies, Irlach, Kammersdorf, Madlholz, Marienthal, Oberberging, Oberleiten, Oed, Pfranzgrub, Piflitz, Rannersdorf, Seigersdorf, Stadlhof, Triendlmhle, Unterberging, Viertlweggrub, Vorderpiflitz, Weiden, Wetzelsdorf, Zinkenried, Altenmais, Arnetsried, Aschersdorf
Adressen:
1. Gemeindeverwaltung Teisnach
Hauptstraße 20
94244 Teisnach
2. Ordnungsamt Landkreis Regen
Bahnhofstraße 17
94209 Regen
3. Bauamt Landkreis Regen
Bahnhofstraße 17
94209 Regen
Gemeinde Teisnach – Öffnungszeiten
- Montag: 08:00 - 12:00
- Dienstag: 08:00 - 12:00
- Mittwoch: 08:00 - 12:00
- Donnerstag: 08:00 - 12:00
- Freitag: 08:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
FAQ
Was ist ein einfacher Bebauungsplan?
Ein einfacher Bebauungsplan ist ein Bebauungsplan, der nicht alle Mindestfestsetzungen eines qualifizierten Bebauungsplans enthält. Charakteristika sind:
- Er regelt nur einzelne Aspekte der städtebaulichen Ordnung.
- Fehlende Festsetzungen werden nach § 34 oder § 35 BauGB beurteilt.
- Er wird oft in bereits bebauten Gebieten eingesetzt, um bestehende Strukturen zu erhalten oder behutsam weiterzuentwickeln.
Einfache Bebauungspläne bieten mehr Flexibilität, erfordern aber eine sorgfältigere Prüfung bei Bauanträgen.
Kann ein Bebauungsplan geändert werden?
Ja, ein Bebauungsplan kann geändert werden. Gründe für eine Änderung können sein:
- Anpassung an veränderte städtebauliche Ziele
- Reaktion auf wirtschaftliche oder demografische Entwicklungen
- Berücksichtigung neuer gesetzlicher Vorgaben
- Korrektur von Fehlern oder Unklarheiten
Das Änderungsverfahren umfasst:
- Aufstellungsbeschluss
- Erarbeitung des Änderungsentwurfs
- Öffentlichkeitsbeteiligung
- Abwägung der Stellungnahmen
- Satzungsbeschluss
- Bekanntmachung
In bestimmten Fällen kann ein vereinfachtes Verfahren angewendet werden.