Tetenbüll (dänisch: Tetenbøl) ist eine Gemeinde im Amt Eiderstedt des Kreises Nordfriesland in Schleswig-Holstein.
Bundesland
Kreis
Nordfriesland
Einwohner
611 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
25882
Vorwahlen
04862, 04864, 04865
Adresse der Amtsverwaltung
Website
Ortsteile
Ahlbrandshof, Altneukoogsbühr, Dirckshof, Friddenbüll, Kirchdeich, Marschkoog, Osterkoog, Rehmstackerdeich, Staatshof, Timonshof, Trindamm, Trockenkoog, Wolfenbüll
Adressen:
1. Gemeindebüro Tetenbüll
Dorfstraße 6
25881 Tetenbüll
2. Amtsverwaltung Eiderstedt
Ostdeichstraße 9
25881 Tönning
3. Kreisverwaltung Nordfriesland
Norderstraße 2
25813 Husum
Gemeinde Tetenbüll – Öffnungszeiten
- Montag: 09:00 - 12:00
- Dienstag: 09:00 - 12:00
- Mittwoch: 09:00 - 12:00
- Donnerstag: 09:00 - 12:00
- Freitag: 09:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
FAQ
Was ist der Unterschied zwischen Baugrenze und Baulinie?
Baugrenze und Baulinie sind beide Instrumente zur Steuerung der Bebauung, unterscheiden sich aber in ihrer Verbindlichkeit:
Baugrenze:
- Gebäude dürfen die Baugrenze nicht überschreiten.
- Ein Zurückbleiben hinter der Baugrenze ist zulässig.
- Bietet Flexibilität in der Platzierung des Gebäudes.
Baulinie:
- Gebäude müssen auf der Baulinie errichtet werden.
- Ein Zurückbleiben hinter der Baulinie ist nicht zulässig.
- Geringfügige Überschreitungen können zugelassen werden.
- Schafft eine einheitliche Bauflucht, z.B. entlang einer Straße.
Baulinien werden oft verwendet, um ein einheitliches Straßenbild zu erzeugen, während Baugrenzen mehr Gestaltungsspielraum lassen.
Wer erstellt Bebauungspläne und Flächennutzungspläne?
Bebauungspläne und Flächennutzungspläne werden von den Gemeinden erstellt. Der Prozess umfasst:
- Planung durch das Stadtplanungsamt oder beauftragte Planungsbüros
- Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange
- Beratung in den zuständigen Ausschüssen
- Beschlussfassung durch den Gemeinderat
Bei Flächennutzungsplänen ist oft eine Abstimmung mit Nachbargemeinden erforderlich. In größeren Städten können Bezirksvertretungen bei der Erstellung von Bebauungsplänen mitwirken.