Bebauungsplan / Flächennutzungsplan / Liegenschaftskarte / Liegenschaftsbuch

Bebauungsplan - Daten

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Liegenschaftskarte und Bebauungsplan: Falls möglich liefern wir Ihnen alle Grundstücksdaten auf einer einzelnen Karte, daher nur einmalige Berechnung.

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Bebauungsplan24 Tetenhusen

Tetenhusen (dänisch: Tetenhuse) ist eine Gemeinde an der Sorge im Kreis Schleswig-Flensburg in Schleswig-Holstein, zwischen Rendsburg und Schleswig.
Bundesland
Kreis
Schleswig-Flensburg
Einwohner
956 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahlen
24817, 24799
Vorwahl
04624
Adresse der Amtsverwaltung
Am Markt 10, 24848 Kropp
Am Markt 10, 24848 Kropp 24817 Schleswig-Holstein DE
Website
Ortsteile
AlteMhle, Feldscheide, Föhrden, Friedrichswiese, Haberland, Landrh, Reit, AlteMühle, Feldscheide, Föhrden, Friedrichswiese, Haberland, Landrüh, Reit
Adressen:
1. Gemeinde Tetenhusen, Hauptstraße 1, 24637 Tetenhusen
2. Bürgeramt Tetenhusen, Am Markt 5, 24637 Tetenhusen
3. Amtsgericht Rendsburg, Königstraße 23, 24768 Rendsburg
Gemeinde Tetenhusen – Öffnungszeiten
  • Montag: 09:00 - 12:00
  • Dienstag: 09:00 - 12:00
  • Mittwoch: 09:00 - 12:00
  • Donnerstag: 09:00 - 12:00
  • Freitag: 09:00 - 12:00
  • Samstag: Geschlossen
  • Sonntag: Geschlossen

FAQ

Worin unterscheiden sich Bebauungsplan und Flächennutzungsplan?

Die Hauptunterschiede zwischen Bebauungsplan und Flächennutzungsplan sind:

  • Detaillierungsgrad:
    Bebauungsplan: Sehr detailliert, regelt konkrete Bebauung einzelner Grundstücke
    Flächennutzungsplan: Grobe Richtlinien für größere Gebiete
  • Rechtliche Verbindlichkeit:
    Bebauungsplan: Rechtsverbindlich für Bürger und Verwaltung
    Flächennutzungsplan: Nur innerhalb der Verwaltung bindend
  • Maßstab:
    Bebauungsplan: Meist 1:1000 oder 1:500
    Flächennutzungsplan: Meist 1:10000 oder 1:5000
  • Geltungsbereich:
    Bebauungsplan: Begrenztes Gebiet
    Flächennutzungsplan: Gesamtes Gemeindegebiet

Was bedeutet "Baugrenze" im Bebauungsplan?

Eine Baugrenze im Bebauungsplan ist eine Linie, die die überbaubare Grundstücksfläche begrenzt. Wichtige Merkmale sind:

  • Gebäude und Gebäudeteile dürfen die Baugrenze nicht überschreiten.
  • Ein Zurückbleiben hinter der Baugrenze ist zulässig.
  • Baugrenzen können ein Baufenster bilden, das den maximalen Bebauungsrahmen festlegt.
  • Kleinere Bauteile wie Balkone oder Erker dürfen die Baugrenze in der Regel geringfügig überschreiten.

Baugrenzen dienen dazu, einheitliche Bebauungsstrukturen zu schaffen und ausreichende Abstände zwischen Gebäuden sicherzustellen.