Tetenhusen (dänisch: Tetenhuse) ist eine Gemeinde an der Sorge im Kreis Schleswig-Flensburg in Schleswig-Holstein, zwischen Rendsburg und Schleswig.
Bundesland
Kreis
Schleswig-Flensburg
Einwohner
956 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahlen
24817, 24799
Vorwahl
04624
Adresse der Amtsverwaltung
Website
Ortsteile
AlteMhle, Feldscheide, Föhrden, Friedrichswiese, Haberland, Landrh, Reit, AlteMühle, Feldscheide, Föhrden, Friedrichswiese, Haberland, Landrüh, Reit
Adressen:
1. Gemeinde Tetenhusen, Hauptstraße 1, 24637 Tetenhusen
2. Bürgeramt Tetenhusen, Am Markt 5, 24637 Tetenhusen
3. Amtsgericht Rendsburg, Königstraße 23, 24768 Rendsburg
Gemeinde Tetenhusen – Öffnungszeiten
- Montag: 09:00 - 12:00
- Dienstag: 09:00 - 12:00
- Mittwoch: 09:00 - 12:00
- Donnerstag: 09:00 - 12:00
- Freitag: 09:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
FAQ
Kann ein Bebauungsplan geändert werden?
Ja, ein Bebauungsplan kann geändert werden. Gründe für eine Änderung können sein:
- Anpassung an veränderte städtebauliche Ziele
- Reaktion auf wirtschaftliche oder demografische Entwicklungen
- Berücksichtigung neuer gesetzlicher Vorgaben
- Korrektur von Fehlern oder Unklarheiten
Das Änderungsverfahren umfasst:
- Aufstellungsbeschluss
- Erarbeitung des Änderungsentwurfs
- Öffentlichkeitsbeteiligung
- Abwägung der Stellungnahmen
- Satzungsbeschluss
- Bekanntmachung
In bestimmten Fällen kann ein vereinfachtes Verfahren angewendet werden.
Wie werden Ausnahmen und Befreiungen von Bebauungsplan-Festsetzungen geregelt?
Ausnahmen und Befreiungen von Bebauungsplan-Festsetzungen sind möglich:
Ausnahmen (§ 31 Abs. 1 BauGB):
- Müssen im Bebauungsplan ausdrücklich vorgesehen sein
- Können unter bestimmten Voraussetzungen zugelassen werden
- Beispiel: Überschreitung der Baugrenze für untergeordnete Bauteile
Befreiungen (§ 31 Abs. 2 BauGB):
- Möglich, auch wenn nicht im Bebauungsplan vorgesehen
- Erfordern besondere Gründe (z.B. städtebauliche Gründe, Härtefälle)
- Dürfen Grundzüge der Planung nicht berühren
- Öffentliche Belange nicht beeinträchtigen
- Nachbarliche Interessen berücksichtigen
Beide Möglichkeiten bieten Flexibilität bei der Anwendung des Bebauungsplans, unterliegen aber strengen Voraussetzungen.