Tetenhusen (dänisch: Tetenhuse) ist eine Gemeinde an der Sorge im Kreis Schleswig-Flensburg in Schleswig-Holstein, zwischen Rendsburg und Schleswig.
Bundesland
Kreis
Schleswig-Flensburg
Einwohner
956 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahlen
24817, 24799
Vorwahl
04624
Adresse der Amtsverwaltung
Website
Ortsteile
AlteMhle, Feldscheide, Föhrden, Friedrichswiese, Haberland, Landrh, Reit, AlteMühle, Feldscheide, Föhrden, Friedrichswiese, Haberland, Landrüh, Reit
Adressen:
1. Gemeinde Tetenhusen, Hauptstraße 1, 24637 Tetenhusen
2. Bürgeramt Tetenhusen, Am Markt 5, 24637 Tetenhusen
3. Amtsgericht Rendsburg, Königstraße 23, 24768 Rendsburg
Gemeinde Tetenhusen – Öffnungszeiten
- Montag: 09:00 - 12:00
- Dienstag: 09:00 - 12:00
- Mittwoch: 09:00 - 12:00
- Donnerstag: 09:00 - 12:00
- Freitag: 09:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
FAQ
Wie verbindlich sind die Festsetzungen in einem Bebauungsplan?
Die Festsetzungen in einem Bebauungsplan sind rechtlich verbindlich für alle Bauvorhaben im Geltungsbereich des Plans. Das bedeutet:
- Baugenehmigungen müssen den Festsetzungen entsprechen.
- Bauherren und Architekten müssen sich bei der Planung an die Vorgaben halten.
- Die Gemeinde ist an die Festsetzungen gebunden und darf keine davon abweichenden Baugenehmigungen erteilen.
Allerdings gibt es Möglichkeiten für Ausnahmen und Befreiungen unter bestimmten Umständen, die im Baugesetzbuch geregelt sind.
Wer erstellt Bebauungspläne und Flächennutzungspläne?
Bebauungspläne und Flächennutzungspläne werden von den Gemeinden erstellt. Der Prozess umfasst:
- Planung durch das Stadtplanungsamt oder beauftragte Planungsbüros
- Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange
- Beratung in den zuständigen Ausschüssen
- Beschlussfassung durch den Gemeinderat
Bei Flächennutzungsplänen ist oft eine Abstimmung mit Nachbargemeinden erforderlich. In größeren Städten können Bezirksvertretungen bei der Erstellung von Bebauungsplänen mitwirken.