Tettnang ist mit rund 19.000 Einwohnern die drittgrößte Stadt im Bodenseekreis in Baden-Württemberg, etwa neun Kilometer nordöstlich von Friedrichshafen und 13 Kilometer südlich von Ravensburg gelegen.
Bundesland
Baden-Württemberg
Regierungsbezirk
Landkreis
Bodenseekreis
Einwohner
19.710 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
88069
Vorwahl
07542
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Ortsteile
Brgermoos, Bürgermoos
Adressen:
1. Stadt Tettnang
Marktplatz 1
88069 Tettnang
2. Landratsamt Bodenseekreis
Karlstraße 75
88045 Friedrichshafen
3. Finanzamt Friedrichshafen
Bahnhofstraße 1
88045 Friedrichshafen
Öffnungszeiten
Montag: 08:30 - 11:30
Dienstag: 08:30 - 11:30
Mittwoch: 08:30 - 11:30
Donnerstag: 08:30 - 11:30
13:30 - 15:00
Freitag: 08:30 - 11:30
Samstag: Geschlossen
Sonntag: Geschlossen
FAQ
Welche Rolle spielt der Flächennutzungsplan in der Stadtplanung?
Der Flächennutzungsplan (FNP) spielt eine zentrale Rolle in der Stadtplanung:
- Leitbild: Er stellt das städtebauliche Entwicklungskonzept für die Gesamtgemeinde dar.
- Koordination: Koordiniert verschiedene Nutzungsansprüche an den Boden.
- Vorbereitung: Bildet die Grundlage für detailliertere Bebauungspläne.
- Langfristigkeit: Plant die Entwicklung für 10-15 Jahre voraus.
- Abstimmung: Fördert die Zusammenarbeit mit Nachbargemeinden.
- Bürgerbeteiligung: Ermöglicht frühzeitige Einbindung der Öffentlichkeit.
Der FNP ist ein wichtiges Instrument für eine nachhaltige und geordnete Stadtentwicklung.
Was ist eine Veränderungssperre und wann wird sie erlassen?
Eine Veränderungssperre ist ein städtebauliches Sicherungsinstrument:
- Rechtliche Grundlage: § 14 BauGB
- Zweck: Sicherung der Planung während der Aufstellung eines Bebauungsplans
- Wirkung: Verbot bestimmter baulicher Veränderungen im Plangebiet
Erlassen wird sie:
- Nach Aufstellungsbeschluss für einen Bebauungsplan
- Wenn zu befürchten ist, dass Vorhaben die Planung erschweren könnten
- Durch Satzungsbeschluss der Gemeinde
Dauer:
- Zunächst zwei Jahre
- Verlängerbar um ein Jahr
- In besonderen Fällen nochmals um ein Jahr
Die Veränderungssperre schützt die Planungsabsichten der Gemeinde vor entgegenstehenden Entwicklungen.