Teunz ist eine Gemeinde im Oberpfälzer Landkreis Schwandorf und ein Mitglied der Verwaltungsgemeinschaft Oberviechtach.
Bundesland
Regierungsbezirk
Oberpfalz
Landkreis
Einwohner
1839 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
92552
Vorwahlen
09671, 09655, 09677
Adresse der Verbandsverwaltung
Website
Ortsteile
Burkhardsberg, Fuchsberg, Gutenfrst, Haidhof, Hebermhle, Höcherlmhle, Khried, Khriedermhle, Maximilianshof, Miesmhle, ™dhöfling, ™dmiesbach, ™dreichersried, Reichertsmhle, Schömersdorf, Tannenschleife, Weiherhäusl, Wildstein, Zeinried, Zieglhäuser, Burkhardsberg, Fuchsberg, Gutenfürst, Haidhof, Hebermühle, Höcherlmühle, Kühried, Kühriedermühle, Maximilianshof, Miesmühle, Ödhöfling, Ödmiesbach, Ödreichersried, Reichertsmühle, Schömersdorf, Tannenschleife, Weiherhäusl, Wildstein, Zeinried, Zieglhäuser
Adressen:
1. Gemeindeverwaltung Teunz
Hauptstraße 5
92723 Teunz
2. Finanzamt Weiden i. d. OPf.
Karlstraße 14
92637 Weiden
3. Landkreis Schwandorf
Rathausplatz 1
92421 Schwandorf
Gemeinde Teunz – Öffnungszeiten
- Montag: 08:00 - 12:00
- Dienstag: 08:00 - 12:00
- Mittwoch: 08:00 - 12:00
- Donnerstag: 08:00 - 12:00
- Freitag: 08:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
FAQ
Wie werden Ausnahmen und Befreiungen von Bebauungsplan-Festsetzungen geregelt?
Ausnahmen und Befreiungen von Bebauungsplan-Festsetzungen sind möglich:
Ausnahmen (§ 31 Abs. 1 BauGB):
- Müssen im Bebauungsplan ausdrücklich vorgesehen sein
- Können unter bestimmten Voraussetzungen zugelassen werden
- Beispiel: Überschreitung der Baugrenze für untergeordnete Bauteile
Befreiungen (§ 31 Abs. 2 BauGB):
- Möglich, auch wenn nicht im Bebauungsplan vorgesehen
- Erfordern besondere Gründe (z.B. städtebauliche Gründe, Härtefälle)
- Dürfen Grundzüge der Planung nicht berühren
- Öffentliche Belange nicht beeinträchtigen
- Nachbarliche Interessen berücksichtigen
Beide Möglichkeiten bieten Flexibilität bei der Anwendung des Bebauungsplans, unterliegen aber strengen Voraussetzungen.
Was bedeuten die verschiedenen Farben in einem Bebauungsplan?
Die Farben in einem Bebauungsplan haben eine standardisierte Bedeutung gemäß der Planzeichenverordnung:
- Gelb: Wohnbauflächen
- Orange: Gemischte Bauflächen
- Lila: Gewerbliche Bauflächen
- Grau: Sonderbauflächen
- Hellrot: Straßenverkehrsflächen
- Hellgrün: Öffentliche Grünflächen
- Dunkelgrün: Private Grünflächen
- Blau: Wasserflächen
- Braun: Flächen für die Landwirtschaft
- Dunkelgrün mit Baumdarstellung: Waldflächen
Diese Farbgebung erleichtert das schnelle Erfassen der geplanten Nutzungen. Zusätzlich werden oft Schraffuren oder Symbole verwendet, um weitere Details zu kennzeichnen.