Teunz ist eine Gemeinde im Oberpfälzer Landkreis Schwandorf und ein Mitglied der Verwaltungsgemeinschaft Oberviechtach.
Bundesland
Regierungsbezirk
Oberpfalz
Landkreis
Einwohner
1839 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
92552
Vorwahlen
09671, 09655, 09677
Adresse der Verbandsverwaltung
Website
Ortsteile
Burkhardsberg, Fuchsberg, Gutenfrst, Haidhof, Hebermhle, Höcherlmhle, Khried, Khriedermhle, Maximilianshof, Miesmhle, ™dhöfling, ™dmiesbach, ™dreichersried, Reichertsmhle, Schömersdorf, Tannenschleife, Weiherhäusl, Wildstein, Zeinried, Zieglhäuser, Burkhardsberg, Fuchsberg, Gutenfürst, Haidhof, Hebermühle, Höcherlmühle, Kühried, Kühriedermühle, Maximilianshof, Miesmühle, Ödhöfling, Ödmiesbach, Ödreichersried, Reichertsmühle, Schömersdorf, Tannenschleife, Weiherhäusl, Wildstein, Zeinried, Zieglhäuser
Adressen:
1. Gemeindeverwaltung Teunz
Hauptstraße 5
92723 Teunz
2. Finanzamt Weiden i. d. OPf.
Karlstraße 14
92637 Weiden
3. Landkreis Schwandorf
Rathausplatz 1
92421 Schwandorf
Gemeinde Teunz – Öffnungszeiten
- Montag: 08:00 - 12:00
- Dienstag: 08:00 - 12:00
- Mittwoch: 08:00 - 12:00
- Donnerstag: 08:00 - 12:00
- Freitag: 08:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
FAQ
Was bedeutet "öffentliche Auslegung" bei Bebauungsplänen?
Die öffentliche Auslegung ist ein wichtiger Teil des Bebauungsplanverfahrens:
- Dauer: Mindestens ein Monat
- Ort: Meist im Rathaus oder Bauamt
- Inhalt: Planentwurf, Begründung, wesentliche umweltbezogene Stellungnahmen
- Zweck: Information der Öffentlichkeit und Möglichkeit zur Stellungnahme
- Ankündigung: Eine Woche vorher in ortsüblicher Weise (z.B. Amtsblatt, Zeitung)
Während der Auslegung können Bürger Anregungen und Bedenken äußern, die im weiteren Verfahren berücksichtigt werden müssen.
Was bedeutet "Erschließung" im Kontext eines Bebauungsplans?
"Erschließung" im Bebauungsplan bezieht sich auf die Bereitstellung der notwendigen Infrastruktur, um ein Grundstück nutzbar und bebaubar zu machen. Dies umfasst:
- Verkehrserschließung: Straßen, Wege, Parkplätze
- Technische Erschließung: Anschlüsse an Wasser-, Abwasser-, Strom- und Gasnetze
- Kommunikationsinfrastruktur: Telefon- und Internetleitungen
- Entwässerung: Regenwasserableitung und ggf. Versickerungsanlagen
- Öffentliche Einrichtungen: z.B. Straßenbeleuchtung, Bushaltestellen
Der Bebauungsplan legt fest, wie die Erschließung erfolgen soll und welche Flächen dafür vorgesehen sind. Die Kosten der Erschließung können teilweise auf die Grundstückseigentümer umgelegt werden.