Tharandt ist eine Kleinstadt im sächsischen Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge. Sie entstand in ihrer derzeitigen Ausdehnung durch den Zusammenschluss der Gemeinden Kurort Hartha, Pohrsdorf und der Stadt Tharandt im Zuge der sächsischen Gemeindegebietsreform am 1
                    
                        
                                
                                    Bundesland
                                
                                
                                
                                    Landkreis
                                
                                
Sächsische Schweiz-Osterzgebirge                                
                                
                                    Einwohner
                                
                                
5417 (31. Dez. 2021)[1]                                
                                
                                    Postleitzahl
                                
                                
01737                                
                                
                                    Vorwahlen
                                
                                
035203 (Ortsteil Grillenburg: 035202)                                
                                
                                    Adresse der Stadtverwaltung
                                
                                
                                
                                    Website
                                
                                
                         
                    
                        Adressen: 
                        
                            1. Stadtverwaltung Tharandt  
   Hauptstraße 35  
   01737 Tharandt  
2. Ordnungsamt Tharandt  
   Hauptstraße 35  
   01737 Tharandt  
3. Finanzamt Freiberg  
   Bismarckstraße 12  
   09599 Freiberg
                        
                        
                            
                                Gemeinde Tharandt – Öffnungszeiten
                            
                            
                                - Montag: 09:00 - 11:30
- Dienstag: 09:00 - 11:30
    13:00 - 17:30
- Mittwoch: Geschlossen
- Donnerstag: 09:00 - 11:30
- Freitag: Geschlossen
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
 
                        
                    FAQ
                        
                            Was bedeutet "öffentliche Auslegung" bei Bebauungsplänen?
                            
                                Die öffentliche Auslegung ist ein wichtiger Teil des Bebauungsplanverfahrens:
- Dauer: Mindestens ein Monat
- Ort: Meist im Rathaus oder Bauamt
- Inhalt: Planentwurf, Begründung, wesentliche umweltbezogene Stellungnahmen
- Zweck: Information der Öffentlichkeit und Möglichkeit zur Stellungnahme
- Ankündigung: Eine Woche vorher in ortsüblicher Weise (z.B. Amtsblatt, Zeitung)
Während der Auslegung können Bürger Anregungen und Bedenken äußern, die im weiteren Verfahren berücksichtigt werden müssen.
 
                         
                        
                            Was bedeutet "Erschließung" im Kontext eines Bebauungsplans?
                            
                                "Erschließung" im Bebauungsplan bezieht sich auf die Bereitstellung der notwendigen Infrastruktur, um ein Grundstück nutzbar und bebaubar zu machen. Dies umfasst:
- Verkehrserschließung: Straßen, Wege, Parkplätze
- Technische Erschließung: Anschlüsse an Wasser-, Abwasser-, Strom- und Gasnetze
- Kommunikationsinfrastruktur: Telefon- und Internetleitungen
- Entwässerung: Regenwasserableitung und ggf. Versickerungsanlagen
- Öffentliche Einrichtungen: z.B. Straßenbeleuchtung, Bushaltestellen
Der Bebauungsplan legt fest, wie die Erschließung erfolgen soll und welche Flächen dafür vorgesehen sind. Die Kosten der Erschließung können teilweise auf die Grundstückseigentümer umgelegt werden.