In der Gemeinde leben etwa 7800 Einwohner. Theenhusen) liegt im Landkreis Verden in Niedersachsen und ist Verwaltungssitz der nach ihr benannten Samtgemeinde Thedinghausen
Bundesland
Landkreis
Verden
Einwohner
8145 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
27321
Vorwahlen
04204, 04233
Adresse der Verbandsverwaltung
Website
Ortsteile
Biefel, Eißel, Finkenburg, Holtorf-Lunsen, Horstedt, ™nigstedt, Werder, Westerwisch, Biefel, Dibbersen-Donnerstedt, Eißel, Finkenburg, Holtorf-Lunsen, Horstedt, Önigstedt, Werder, Westerwisch
Adressen:
1. Gemeindeverwaltung Thedinghausen, Am Markt 1, 27321 Thedinghausen
2. Bürgeramt Thedinghausen, Am Markt 1, 27321 Thedinghausen
3. Ordnungsamt Thedinghausen, Am Markt 1, 27321 Thedinghausen
Gemeinde Thedinghausen – Öffnungszeiten
- Montag: 09:00 - 12:00
- Dienstag: 09:00 - 12:00
- Mittwoch: 09:00 - 12:00
- Donnerstag: 09:00 - 12:00
- Freitag: 09:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
FAQ
Was bedeutet "Erschließung" im Kontext eines Bebauungsplans?
"Erschließung" im Bebauungsplan bezieht sich auf die Bereitstellung der notwendigen Infrastruktur, um ein Grundstück nutzbar und bebaubar zu machen. Dies umfasst:
- Verkehrserschließung: Straßen, Wege, Parkplätze
- Technische Erschließung: Anschlüsse an Wasser-, Abwasser-, Strom- und Gasnetze
- Kommunikationsinfrastruktur: Telefon- und Internetleitungen
- Entwässerung: Regenwasserableitung und ggf. Versickerungsanlagen
- Öffentliche Einrichtungen: z.B. Straßenbeleuchtung, Bushaltestellen
Der Bebauungsplan legt fest, wie die Erschließung erfolgen soll und welche Flächen dafür vorgesehen sind. Die Kosten der Erschließung können teilweise auf die Grundstückseigentümer umgelegt werden.
Wie lange ist ein Bebauungsplan gültig?
Ein Bebauungsplan hat grundsätzlich eine unbegrenzte Gültigkeit. Er bleibt in Kraft, bis er:
- Durch einen neuen Bebauungsplan ersetzt wird
- Förmlich aufgehoben wird
- Für rechtswidrig erklärt wird (z.B. durch ein Gerichtsurteil)
- Funktionslos wird (wenn die tatsächlichen Verhältnisse stark von den Festsetzungen abweichen)
Gemeinden sind verpflichtet, ihre Bebauungspläne regelmäßig zu überprüfen und bei Bedarf anzupassen, um ihre Aktualität und Zweckmäßigkeit sicherzustellen.