Theres ist eine Gemeinde im unterfränkischen Landkreis Haßberge und der Sitz der Verwaltungsgemeinschaft Theres.
                    
                        
                                
                                    Bundesland
                                
                                
                                
                                    Regierungsbezirk
                                
                                
Unterfranken                                
                                
                                    Landkreis
                                
                                
Haßberge                                
                                
                                    Einwohner
                                
                                
2704 (31. Dez. 2021)[1]                                
                                
                                    Postleitzahl
                                
                                
97531                                
                                
                                    Vorwahlen
                                
                                
09521, 09528                                
                                
                                    Adresse der Gemeinde
                                
                                
                                
                                    Website
                                
                                
                         
                    
                        Adressen: 
                        
                            1. Gemeinde Theres  
   Hauptstraße 1  
   96120 Theres  
2. Landratsamt Bamberg  
   Ludwigstraße 23  
   96052 Bamberg  
3. Finanzamt Bamberg  
   Ziegelstraße 19  
   96052 Bamberg  
                        
                        
                            
                                Gemeinde Theres – Öffnungszeiten
                            
                            
                                - Montag: 08:00 - 12:00
    13:15 - 15:15
- Dienstag: 08:00 - 12:00
    13:15 - 15:15
- Mittwoch: 08:00 - 12:00
    13:15 - 15:15
- Donnerstag: 08:00 - 12:00
    13:15 - 15:15
- Freitag: 08:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
 
                        
                    FAQ
                        
                            Welche rechtliche Verbindlichkeit hat ein Flächennutzungsplan?
                            
                                Die rechtliche Verbindlichkeit eines Flächennutzungsplans ist begrenzt:
- Keine direkte Rechtswirkung gegenüber Bürgern
- Bindend für Behörden und öffentliche Planungsträger
- Grundlage für die Aufstellung von Bebauungsplänen
- "Anpassungspflicht" für Bebauungspläne an den FNP
- Keine unmittelbare Grundlage für die Erteilung von Baugenehmigungen
- Möglichkeit der Normenkontrollklage für bestimmte Betroffene
Der FNP dient als strategisches Planungsinstrument und entfaltet seine Wirkung hauptsächlich innerhalb der Verwaltung und gegenüber anderen Planungsträgern.
 
                         
                        
                            Wie oft wird ein Flächennutzungsplan aktualisiert?
                            
                                Die Aktualisierung eines Flächennutzungsplans erfolgt:
- Bei Bedarf: Wenn sich Rahmenbedingungen oder Ziele ändern
- Regelmäßige Überprüfung: Meist alle 10-15 Jahre
- Teilfortschreibungen: Für einzelne Bereiche oder Themen
- Gesamtfortschreibung: Bei umfassendem Änderungsbedarf
Faktoren, die eine Aktualisierung auslösen können:
- Demographischer Wandel
- Wirtschaftliche Entwicklungen
- Neue gesetzliche Vorgaben
- Veränderte Umweltbedingungen
Eine regelmäßige Anpassung stellt sicher, dass der FNP ein aktuelles Planungsinstrument bleibt.