Binebæk), Guckelsby (Gugelsby oder Guggelsby), Marienhof und Staun (Stavn) liegen im Gemeindegebiet. Thumby (dänisch: Tumby) ist eine Gemeinde im Kreis Rendsburg-Eckernförde in Schleswig-Holstein
Bundesland
Schleswig-Holstein
Kreis
Rendsburg-Eckernförde
Einwohner
386 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
24351
Vorwahlen
04352, 04355
Adresse der Amtsverwaltung
Website
Ortsteile
Archangel, Eslingholz, Fallsick, Fresenburg, Hoheluft, Klaholz, Köhnholz, Neuteich, Schnarupholz, Schnurrum, Sensby, Staunerhtten, Thumby, Thumbyfeld, Thumbyhassel, Thumbyholm, Archangel, Eslingholz, Fallsick, Fresenburg, Hoheluft, Klaholz, Köhnholz, Neuteich, Schnarupholz, Schnurrum, Sensby, Staunerhütten, Thumbyfeld, Thumbyhassel, Thumbyholm
Adressen:
1. Gemeinde Thumby
Hauptstraße 1
24360 Thumby
2. Amtsgericht Eckernförde
Am Markt 2
24340 Eckernförde
3. Kreisverwaltung Rendsburg-Eckernförde
Langenberg 14
24768 Rendsburg
Öffnungszeiten
Montag: 09:00 - 12:00
Dienstag: 09:00 - 12:00
Mittwoch: 09:00 - 12:00
Donnerstag: 09:00 - 12:00
Freitag: 09:00 - 12:00
Samstag: Geschlossen
Sonntag: Geschlossen
FAQ
Was ist ein Bebauungsplan?
Ein Bebauungsplan ist ein rechtsverbindliches Dokument der Stadtplanung, das detailliert festlegt, wie Grundstücke in einem bestimmten Gebiet bebaut und genutzt werden dürfen. Er enthält wichtige Informationen wie:
- Art der baulichen Nutzung (z.B. Wohngebiet, Gewerbegebiet)
- Maß der baulichen Nutzung (z.B. Höhe und Dichte der Bebauung)
- Bauweise und überbaubare Grundstücksflächen
- Verkehrsflächen und Grünflächen
Bebauungspläne sind das zentrale Instrument zur Steuerung der städtebaulichen Entwicklung auf lokaler Ebene und dienen als Grundlage für Baugenehmigungen.
Wie lange ist ein Bebauungsplan gültig?
Ein Bebauungsplan hat grundsätzlich eine unbegrenzte Gültigkeit. Er bleibt in Kraft, bis er:
- Durch einen neuen Bebauungsplan ersetzt wird
- Förmlich aufgehoben wird
- Für rechtswidrig erklärt wird (z.B. durch ein Gerichtsurteil)
- Funktionslos wird (wenn die tatsächlichen Verhältnisse stark von den Festsetzungen abweichen)
Gemeinden sind verpflichtet, ihre Bebauungspläne regelmäßig zu überprüfen und bei Bedarf anzupassen, um ihre Aktualität und Zweckmäßigkeit sicherzustellen.