Die Ortschaften Börentwedt (Borntved), Sensby (Sønsby), Sieseby (Siseby, niederd.: Siesby) und Thumby sowie die Güter Bienebek (dän. Thumby (dänisch: Tumby) ist eine Gemeinde im Kreis Rendsburg-Eckernförde in Schleswig-Holstein
Bundesland
Kreis
Rendsburg-Eckernförde
Einwohner
386 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
24351
Vorwahlen
04352, 04355
Adresse der Amtsverwaltung
Website
Ortsteile
Archangel, Eslingholz, Fallsick, Fresenburg, Hoheluft, Klaholz, Köhnholz, Neuteich, Schnarupholz, Schnurrum, Sensby, Staunerhtten, Thumby, Thumbyfeld, Thumbyhassel, Thumbyholm, Archangel, Eslingholz, Fallsick, Fresenburg, Hoheluft, Klaholz, Köhnholz, Neuteich, Schnarupholz, Schnurrum, Sensby, Staunerhütten, Thumbyfeld, Thumbyhassel, Thumbyholm
Adressen:
1. Gemeinde Thumby
Hauptstraße 1
24360 Thumby
2. Amtsgericht Eckernförde
Am Markt 2
24340 Eckernförde
3. Kreisverwaltung Rendsburg-Eckernförde
Langenberg 14
24768 Rendsburg
Gemeinde Thumby – Öffnungszeiten
- Montag: 09:00 - 12:00
- Dienstag: 09:00 - 12:00
- Mittwoch: 09:00 - 12:00
- Donnerstag: 09:00 - 12:00
- Freitag: 09:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
FAQ
Was ist eine Veränderungssperre und wann wird sie erlassen?
Eine Veränderungssperre ist ein städtebauliches Sicherungsinstrument:
- Rechtliche Grundlage: § 14 BauGB
- Zweck: Sicherung der Planung während der Aufstellung eines Bebauungsplans
- Wirkung: Verbot bestimmter baulicher Veränderungen im Plangebiet
Erlassen wird sie:
- Nach Aufstellungsbeschluss für einen Bebauungsplan
- Wenn zu befürchten ist, dass Vorhaben die Planung erschweren könnten
- Durch Satzungsbeschluss der Gemeinde
Dauer:
- Zunächst zwei Jahre
- Verlängerbar um ein Jahr
- In besonderen Fällen nochmals um ein Jahr
Die Veränderungssperre schützt die Planungsabsichten der Gemeinde vor entgegenstehenden Entwicklungen.
Wer erstellt Bebauungspläne und Flächennutzungspläne?
Bebauungspläne und Flächennutzungspläne werden von den Gemeinden erstellt. Der Prozess umfasst:
- Planung durch das Stadtplanungsamt oder beauftragte Planungsbüros
- Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange
- Beratung in den zuständigen Ausschüssen
- Beschlussfassung durch den Gemeinderat
Bei Flächennutzungsplänen ist oft eine Abstimmung mit Nachbargemeinden erforderlich. In größeren Städten können Bezirksvertretungen bei der Erstellung von Bebauungsplänen mitwirken.