Die Ortschaften Börentwedt (Borntved), Sensby (Sønsby), Sieseby (Siseby, niederd.: Siesby) und Thumby sowie die Güter Bienebek (dän. Binebæk), Guckelsby (Gugelsby oder Guggelsby), Marienhof und Staun (Stavn) liegen im Gemeindegebiet
Bundesland
Kreis
Rendsburg-Eckernförde
Einwohner
386 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
24351
Vorwahlen
04352, 04355
Adresse der Amtsverwaltung
Website
Ortsteile
Archangel, Eslingholz, Fallsick, Fresenburg, Hoheluft, Klaholz, Köhnholz, Neuteich, Schnarupholz, Schnurrum, Sensby, Staunerhtten, Thumby, Thumbyfeld, Thumbyhassel, Thumbyholm, Archangel, Eslingholz, Fallsick, Fresenburg, Hoheluft, Klaholz, Köhnholz, Neuteich, Schnarupholz, Schnurrum, Sensby, Staunerhütten, Thumbyfeld, Thumbyhassel, Thumbyholm
Adressen:
1. Gemeinde Thumby
Hauptstraße 1
24360 Thumby
2. Amtsgericht Eckernförde
Am Markt 2
24340 Eckernförde
3. Kreisverwaltung Rendsburg-Eckernförde
Langenberg 14
24768 Rendsburg
Gemeinde Thumby – Öffnungszeiten
- Montag: 09:00 - 12:00
- Dienstag: 09:00 - 12:00
- Mittwoch: 09:00 - 12:00
- Donnerstag: 09:00 - 12:00
- Freitag: 09:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
FAQ
Warum sind Bebauungspläne und Flächennutzungspläne wichtig?
Bebauungspläne und Flächennutzungspläne sind aus mehreren Gründen wichtig:
- Steuerung der Stadtentwicklung: Ermöglichen eine geordnete und nachhaltige städtebauliche Entwicklung
- Rechtssicherheit: Schaffen klare Regeln für Bauvorhaben und minimieren Konflikte
- Interessenausgleich: Berücksichtigen verschiedene Interessen wie Wohnen, Gewerbe und Umweltschutz
- Infrastrukturplanung: Ermöglichen vorausschauende Planung von Verkehr, Versorgung und öffentlichen Einrichtungen
- Umwelt- und Klimaschutz: Können Grünflächen sichern und umweltfreundliche Bauweisen fördern
- Wirtschaftsförderung: Können Flächen für Gewerbe und Industrie bereitstellen und so die lokale Wirtschaft fördern
Was ist eine Veränderungssperre und wann wird sie erlassen?
Eine Veränderungssperre ist ein städtebauliches Sicherungsinstrument:
- Rechtliche Grundlage: § 14 BauGB
- Zweck: Sicherung der Planung während der Aufstellung eines Bebauungsplans
- Wirkung: Verbot bestimmter baulicher Veränderungen im Plangebiet
Erlassen wird sie:
- Nach Aufstellungsbeschluss für einen Bebauungsplan
- Wenn zu befürchten ist, dass Vorhaben die Planung erschweren könnten
- Durch Satzungsbeschluss der Gemeinde
Dauer:
- Zunächst zwei Jahre
- Verlängerbar um ein Jahr
- In besonderen Fällen nochmals um ein Jahr
Die Veränderungssperre schützt die Planungsabsichten der Gemeinde vor entgegenstehenden Entwicklungen.