Die Ortschaften Börentwedt (Borntved), Sensby (Sønsby), Sieseby (Siseby, niederd.: Siesby) und Thumby sowie die Güter Bienebek (dän. Thumby (dänisch: Tumby) ist eine Gemeinde im Kreis Rendsburg-Eckernförde in Schleswig-Holstein
Bundesland
Schleswig-Holstein
Kreis
Rendsburg-Eckernförde
Einwohner
386 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
24351
Vorwahlen
04352, 04355
Adresse der Amtsverwaltung
Website
Ortsteile
Archangel, Eslingholz, Fallsick, Fresenburg, Hoheluft, Klaholz, Köhnholz, Neuteich, Schnarupholz, Schnurrum, Sensby, Staunerhtten, Thumby, Thumbyfeld, Thumbyhassel, Thumbyholm, Archangel, Eslingholz, Fallsick, Fresenburg, Hoheluft, Klaholz, Köhnholz, Neuteich, Schnarupholz, Schnurrum, Sensby, Staunerhütten, Thumbyfeld, Thumbyhassel, Thumbyholm
Adressen:
1. Gemeinde Thumby
Hauptstraße 1
24360 Thumby
2. Amtsgericht Eckernförde
Am Markt 2
24340 Eckernförde
3. Kreisverwaltung Rendsburg-Eckernförde
Langenberg 14
24768 Rendsburg
Öffnungszeiten
Montag: 09:00 - 12:00
Dienstag: 09:00 - 12:00
Mittwoch: 09:00 - 12:00
Donnerstag: 09:00 - 12:00
Freitag: 09:00 - 12:00
Samstag: Geschlossen
Sonntag: Geschlossen
FAQ
Was ist der Unterschied zwischen Baugrenze und Baulinie?
Baugrenze und Baulinie sind beide Instrumente zur Steuerung der Bebauung, unterscheiden sich aber in ihrer Verbindlichkeit:
Baugrenze:
- Gebäude dürfen die Baugrenze nicht überschreiten.
- Ein Zurückbleiben hinter der Baugrenze ist zulässig.
- Bietet Flexibilität in der Platzierung des Gebäudes.
Baulinie:
- Gebäude müssen auf der Baulinie errichtet werden.
- Ein Zurückbleiben hinter der Baulinie ist nicht zulässig.
- Geringfügige Überschreitungen können zugelassen werden.
- Schafft eine einheitliche Bauflucht, z.B. entlang einer Straße.
Baulinien werden oft verwendet, um ein einheitliches Straßenbild zu erzeugen, während Baugrenzen mehr Gestaltungsspielraum lassen.
Wie werden Ausnahmen und Befreiungen von Bebauungsplan-Festsetzungen geregelt?
Ausnahmen und Befreiungen von Bebauungsplan-Festsetzungen sind möglich:
Ausnahmen (§ 31 Abs. 1 BauGB):
- Müssen im Bebauungsplan ausdrücklich vorgesehen sein
- Können unter bestimmten Voraussetzungen zugelassen werden
- Beispiel: Überschreitung der Baugrenze für untergeordnete Bauteile
Befreiungen (§ 31 Abs. 2 BauGB):
- Möglich, auch wenn nicht im Bebauungsplan vorgesehen
- Erfordern besondere Gründe (z.B. städtebauliche Gründe, Härtefälle)
- Dürfen Grundzüge der Planung nicht berühren
- Öffentliche Belange nicht beeinträchtigen
- Nachbarliche Interessen berücksichtigen
Beide Möglichkeiten bieten Flexibilität bei der Anwendung des Bebauungsplans, unterliegen aber strengen Voraussetzungen.