Thurmansbang ist eine Gemeinde im niederbayerischen Landkreis Freyung-Grafenau, der Sitz der Verwaltungsgemeinschaft Thurmansbang und ein staatlich anerkannter Luftkurort.
Bundesland
Regierungsbezirk
Niederbayern
Landkreis
Freyung-Grafenau
Einwohner
2596 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
94169
Vorwahlen
08504, 08544
Adresse der Gemeinde
Website
Ortsteile
Eggenreuth, Eizersdorf, Erlau, Gingharting, Grausensdorf, Gschwendt, Haidreuth, Hauermhle, Haundorf, Kritzenberg, Lindau, Lindberg, Loderhof, Oisching, Rabenstein, Roitham, Rottaumhle, Stieglreuth, Stockwiesreuth, Traxenberg, Eggenreuth, Eizersdorf, Erlau, Gingharting, Grausensdorf, Gschwendt, Haidreuth, Hauermühle, Haundorf, Kritzenberg, Lindau, Lindberg, Loderhof, Oisching, Rabenstein, Roitham, Rottaumühle, Stieglreuth, Stockwiesreuth, Traxenberg
Adressen:
1. Gemeindeverwaltung Thurmansbang
Hauptstraße 1
94559 Thurmansbang
2. Finanzamt Deggendorf
Gewerbering 19
94469 Deggendorf
3. Landratsamt Deggendorf
Färberstraße 5
94469 Deggendorf
Gemeinde Thurmansbang – Öffnungszeiten
- Montag:
- Dienstag:
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- Donnerstag:
- Freitag:
- Samstag:
- Sonntag:
FAQ
Wie werden Ausnahmen und Befreiungen von Bebauungsplan-Festsetzungen geregelt?
Ausnahmen und Befreiungen von Bebauungsplan-Festsetzungen sind möglich:
Ausnahmen (§ 31 Abs. 1 BauGB):
- Müssen im Bebauungsplan ausdrücklich vorgesehen sein
- Können unter bestimmten Voraussetzungen zugelassen werden
- Beispiel: Überschreitung der Baugrenze für untergeordnete Bauteile
Befreiungen (§ 31 Abs. 2 BauGB):
- Möglich, auch wenn nicht im Bebauungsplan vorgesehen
- Erfordern besondere Gründe (z.B. städtebauliche Gründe, Härtefälle)
- Dürfen Grundzüge der Planung nicht berühren
- Öffentliche Belange nicht beeinträchtigen
- Nachbarliche Interessen berücksichtigen
Beide Möglichkeiten bieten Flexibilität bei der Anwendung des Bebauungsplans, unterliegen aber strengen Voraussetzungen.
Was bedeutet "Erschließung" im Kontext eines Bebauungsplans?
"Erschließung" im Bebauungsplan bezieht sich auf die Bereitstellung der notwendigen Infrastruktur, um ein Grundstück nutzbar und bebaubar zu machen. Dies umfasst:
- Verkehrserschließung: Straßen, Wege, Parkplätze
- Technische Erschließung: Anschlüsse an Wasser-, Abwasser-, Strom- und Gasnetze
- Kommunikationsinfrastruktur: Telefon- und Internetleitungen
- Entwässerung: Regenwasserableitung und ggf. Versickerungsanlagen
- Öffentliche Einrichtungen: z.B. Straßenbeleuchtung, Bushaltestellen
Der Bebauungsplan legt fest, wie die Erschließung erfolgen soll und welche Flächen dafür vorgesehen sind. Die Kosten der Erschließung können teilweise auf die Grundstückseigentümer umgelegt werden.