Sie ist nur wenige Kilometer von der bayerisch-tschechischen Grenze entfernt. Tirschenreuth (bairisch: Dirschnrad) ist eine Kreisstadt im gleichnamigen Landkreis im bayerischen Regierungsbezirk Oberpfalz und der Verwaltungssitz des Landkreises
Bundesland
Regierungsbezirk
Oberpfalz
Landkreis
Einwohner
8594 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
95643
Vorwahl
09631
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Ortsteile
Betzenmhle, Brunn, Drnkonreuth, Erkersreuth, Gebhardtshöhe, Großklenau, Grn, Grndlbach, Höfen, Hohenwald, Honnersreuth, Kleinklenau, Kleinkonreuth, Lengenfeld, Liebenstein, Lodermhl, Lohnsitz, Marchaney, Matzersreuth, Neuteichhof, Pilmersreuth, Rothenbrg, Sägmhle, Schafmhle, Schwarzenbach, Stein, Waldhäusl, Zeidlweid, Betzenmühle, Brunn, Dürnkonreuth, Erkersreuth, Gebhardtshöhe, Großklenau, Grün, Gründlbach, Höfen, Hohenwald, Honnersreuth, Kleinklenau
Adressen:
1. Stadt Tirschenreuth, Rathausplatz 1, 95643 Tirschenreuth
2. Landratsamt Tirschenreuth, Wiesenstraße 1, 95643 Tirschenreuth
3. Arbeitsagentur Tirschenreuth, Bahnhofstraße 20, 95643 Tirschenreuth
Gemeinde Tirschenreuth – Öffnungszeiten
- Montag: 08:00 - 12:00
- Dienstag: 08:00 - 12:00
- Mittwoch: 08:00 - 12:00
- Donnerstag: 08:00 - 12:00
- Freitag: 08:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
FAQ
Was ist ein Bebauungsplan?
Ein Bebauungsplan ist ein rechtsverbindliches Dokument der Stadtplanung, das detailliert festlegt, wie Grundstücke in einem bestimmten Gebiet bebaut und genutzt werden dürfen. Er enthält wichtige Informationen wie:
- Art der baulichen Nutzung (z.B. Wohngebiet, Gewerbegebiet)
- Maß der baulichen Nutzung (z.B. Höhe und Dichte der Bebauung)
- Bauweise und überbaubare Grundstücksflächen
- Verkehrsflächen und Grünflächen
Bebauungspläne sind das zentrale Instrument zur Steuerung der städtebaulichen Entwicklung auf lokaler Ebene und dienen als Grundlage für Baugenehmigungen.
Wie werden Ausnahmen und Befreiungen von Bebauungsplan-Festsetzungen geregelt?
Ausnahmen und Befreiungen von Bebauungsplan-Festsetzungen sind möglich:
Ausnahmen (§ 31 Abs. 1 BauGB):
- Müssen im Bebauungsplan ausdrücklich vorgesehen sein
- Können unter bestimmten Voraussetzungen zugelassen werden
- Beispiel: Überschreitung der Baugrenze für untergeordnete Bauteile
Befreiungen (§ 31 Abs. 2 BauGB):
- Möglich, auch wenn nicht im Bebauungsplan vorgesehen
- Erfordern besondere Gründe (z.B. städtebauliche Gründe, Härtefälle)
- Dürfen Grundzüge der Planung nicht berühren
- Öffentliche Belange nicht beeinträchtigen
- Nachbarliche Interessen berücksichtigen
Beide Möglichkeiten bieten Flexibilität bei der Anwendung des Bebauungsplans, unterliegen aber strengen Voraussetzungen.