Tirschenreuth (bairisch: Dirschnrad) ist eine Kreisstadt im gleichnamigen Landkreis im bayerischen Regierungsbezirk Oberpfalz und der Verwaltungssitz des Landkreises. Der Name Tirschenreuth leitet sich vom mutmaßlichen Gründer der Stadt Turso ab
Bundesland
Regierungsbezirk
Oberpfalz
Landkreis
Einwohner
8594 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
95643
Vorwahl
09631
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Ortsteile
Betzenmhle, Brunn, Drnkonreuth, Erkersreuth, Gebhardtshöhe, Großklenau, Grn, Grndlbach, Höfen, Hohenwald, Honnersreuth, Kleinklenau, Kleinkonreuth, Lengenfeld, Liebenstein, Lodermhl, Lohnsitz, Marchaney, Matzersreuth, Neuteichhof, Pilmersreuth, Rothenbrg, Sägmhle, Schafmhle, Schwarzenbach, Stein, Waldhäusl, Zeidlweid, Betzenmühle, Brunn, Dürnkonreuth, Erkersreuth, Gebhardtshöhe, Großklenau, Grün, Gründlbach, Höfen, Hohenwald, Honnersreuth, Kleinklenau
Adressen:
1. Stadt Tirschenreuth, Rathausplatz 1, 95643 Tirschenreuth
2. Landratsamt Tirschenreuth, Wiesenstraße 1, 95643 Tirschenreuth
3. Arbeitsagentur Tirschenreuth, Bahnhofstraße 20, 95643 Tirschenreuth
Öffnungszeiten
Montag: 08:00 - 12:00
Dienstag: 08:00 - 12:00
Mittwoch: 08:00 - 12:00
Donnerstag: 08:00 - 12:00
Freitag: 08:00 - 12:00
Samstag: Geschlossen
Sonntag: Geschlossen
FAQ
Was bedeutet "Baugrenze" im Bebauungsplan?
Eine Baugrenze im Bebauungsplan ist eine Linie, die die überbaubare Grundstücksfläche begrenzt. Wichtige Merkmale sind:
- Gebäude und Gebäudeteile dürfen die Baugrenze nicht überschreiten.
- Ein Zurückbleiben hinter der Baugrenze ist zulässig.
- Baugrenzen können ein Baufenster bilden, das den maximalen Bebauungsrahmen festlegt.
- Kleinere Bauteile wie Balkone oder Erker dürfen die Baugrenze in der Regel geringfügig überschreiten.
Baugrenzen dienen dazu, einheitliche Bebauungsstrukturen zu schaffen und ausreichende Abstände zwischen Gebäuden sicherzustellen.
Welche rechtliche Verbindlichkeit hat ein Flächennutzungsplan?
Die rechtliche Verbindlichkeit eines Flächennutzungsplans ist begrenzt:
- Keine direkte Rechtswirkung gegenüber Bürgern
- Bindend für Behörden und öffentliche Planungsträger
- Grundlage für die Aufstellung von Bebauungsplänen
- "Anpassungspflicht" für Bebauungspläne an den FNP
- Keine unmittelbare Grundlage für die Erteilung von Baugenehmigungen
- Möglichkeit der Normenkontrollklage für bestimmte Betroffene
Der FNP dient als strategisches Planungsinstrument und entfaltet seine Wirkung hauptsächlich innerhalb der Verwaltung und gegenüber anderen Planungsträgern.