Tittmoning ist eine Stadt im oberbayerischen Landkreis Traunstein
Bundesland
Regierungsbezirk
Oberbayern
Landkreis
Einwohner
5821 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
84529
Vorwahl
08683
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Ortsteile
Abtenham, Allmoning, Alterfing, Ausang, Bergham, Biering, Dandlberg, Diepling, Elsenloh, Enichham, Froschham, Furth, Gramsam, Grassach, Großmhlthal, Guggenberg, Gunzenberg, Hainach, Hausmoning, Himmelreich, Hochhaus, Hörzing, Hof, Holzen, Holzhausen, Holzschnell, Holzweber, Kirchheim, Kobeln, Lanzing, Ledern, Lindach, Linerding, Lobing, Mayerhofen, Mittereich, Moosburg, Mooswinkeln, Mhlham, Murschall
Adressen:
1. Stadt Tittmoning, Stadtplatz 1, 84529 Tittmoning
2. Ordnungsamt Tittmoning, Stadtplatz 1, 84529 Tittmoning
3. Finanzamt Traunstein, Rosenheimer Str. 3, 83278 Traunstein
Öffnungszeiten
Montag: 08:00 - 12:00
Dienstag: 08:00 - 12:00
Mittwoch: 08:00 - 12:00
Donnerstag: 08:00 - 12:00
Freitag: 08:00 - 12:00
Samstag: Geschlossen
Sonntag: Geschlossen
FAQ
Wer erstellt Bebauungspläne und Flächennutzungspläne?
Bebauungspläne und Flächennutzungspläne werden von den Gemeinden erstellt. Der Prozess umfasst:
- Planung durch das Stadtplanungsamt oder beauftragte Planungsbüros
- Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange
- Beratung in den zuständigen Ausschüssen
- Beschlussfassung durch den Gemeinderat
Bei Flächennutzungsplänen ist oft eine Abstimmung mit Nachbargemeinden erforderlich. In größeren Städten können Bezirksvertretungen bei der Erstellung von Bebauungsplänen mitwirken.
Was bedeutet "Erschließung" im Kontext eines Bebauungsplans?
"Erschließung" im Bebauungsplan bezieht sich auf die Bereitstellung der notwendigen Infrastruktur, um ein Grundstück nutzbar und bebaubar zu machen. Dies umfasst:
- Verkehrserschließung: Straßen, Wege, Parkplätze
- Technische Erschließung: Anschlüsse an Wasser-, Abwasser-, Strom- und Gasnetze
- Kommunikationsinfrastruktur: Telefon- und Internetleitungen
- Entwässerung: Regenwasserableitung und ggf. Versickerungsanlagen
- Öffentliche Einrichtungen: z.B. Straßenbeleuchtung, Bushaltestellen
Der Bebauungsplan legt fest, wie die Erschließung erfolgen soll und welche Flächen dafür vorgesehen sind. Die Kosten der Erschließung können teilweise auf die Grundstückseigentümer umgelegt werden.