Bebauungsplan / Flächennutzungsplan / Liegenschaftskarte / Liegenschaftsbuch

Bebauungsplan - Daten

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Grundbuch & Liegenschaftsbuch: zweiter und dritter Auszug jeweils 25,00€ (sofern zweiter Auszug notwendig und Grundstücksdaten nicht im ersten Auszug enthalten sind, ansonsten kostenfrei).
Liegenschaftskarte und Bebauungsplan: Falls möglich liefern wir Ihnen alle Grundstücksdaten auf einer einzelnen Karte, daher nur einmalige Berechnung.

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Bebauungsplan24 Tittmoning

Die Stadt liegt an der Salzach, welche die Grenze zu Österreich bildet, und an der Bundesstraße 20 etwa 30 km nördlich von Salzburg im „Rupertiwinkel“
Bundesland
Regierungsbezirk
Oberbayern
Landkreis
Einwohner
5821 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
84529
Vorwahl
08683
Adresse der Stadtverwaltung
Stadtplatz 1, 84529 Tittmoning
Stadtplatz 1, 84529 Tittmoning 84529 Bayern DE
Website
Ortsteile
Abtenham, Allmoning, Alterfing, Ausang, Bergham, Biering, Dandlberg, Diepling, Elsenloh, Enichham, Froschham, Furth, Gramsam, Grassach, Großmhlthal, Guggenberg, Gunzenberg, Hainach, Hausmoning, Himmelreich, Hochhaus, Hörzing, Hof, Holzen, Holzhausen, Holzschnell, Holzweber, Kirchheim, Kobeln, Lanzing, Ledern, Lindach, Linerding, Lobing, Mayerhofen, Mittereich, Moosburg, Mooswinkeln, Mhlham, Murschall
Adressen:
1. Stadt Tittmoning, Stadtplatz 1, 84529 Tittmoning
2. Ordnungsamt Tittmoning, Stadtplatz 1, 84529 Tittmoning
3. Finanzamt Traunstein, Rosenheimer Str. 3, 83278 Traunstein
Gemeinde Tittmoning – Öffnungszeiten
  • Montag: 08:00 - 12:00
  • Dienstag: 08:00 - 12:00
  • Mittwoch: 08:00 - 12:00
  • Donnerstag: 08:00 - 12:00
  • Freitag: 08:00 - 12:00
  • Samstag: Geschlossen
  • Sonntag: Geschlossen

FAQ

Was ist eine Veränderungssperre und wann wird sie erlassen?

Eine Veränderungssperre ist ein städtebauliches Sicherungsinstrument:

  • Rechtliche Grundlage: § 14 BauGB
  • Zweck: Sicherung der Planung während der Aufstellung eines Bebauungsplans
  • Wirkung: Verbot bestimmter baulicher Veränderungen im Plangebiet

Erlassen wird sie:

  • Nach Aufstellungsbeschluss für einen Bebauungsplan
  • Wenn zu befürchten ist, dass Vorhaben die Planung erschweren könnten
  • Durch Satzungsbeschluss der Gemeinde

Dauer:

  • Zunächst zwei Jahre
  • Verlängerbar um ein Jahr
  • In besonderen Fällen nochmals um ein Jahr

Die Veränderungssperre schützt die Planungsabsichten der Gemeinde vor entgegenstehenden Entwicklungen.

Was ist ein Vorhaben- und Erschließungsplan?

Ein Vorhaben- und Erschließungsplan (VEP) ist ein Sonderfall des Bebauungsplans:

  • Wird von einem Vorhabenträger (Investor) in Abstimmung mit der Gemeinde erstellt
  • Bezieht sich auf ein konkretes Bauvorhaben und dessen Erschließung
  • Ist Teil des vorhabenbezogenen Bebauungsplans
  • Wird ergänzt durch einen Durchführungsvertrag zwischen Gemeinde und Vorhabenträger

Vorteile des VEP:

  • Flexiblere Gestaltungsmöglichkeiten
  • Schnellere Realisierung von Projekten
  • Kosteneinsparung für die Gemeinde

Der VEP ermöglicht eine enge Abstimmung zwischen öffentlichen und privaten Interessen bei der Projektentwicklung.