Die Stadt Traunreut ist eine von fünf bayerischen Vertriebenenstädten und entstand erst nach dem Zweiten Weltkrieg. Die Stadt Traunreut liegt im oberbayerischen Landkreis Traunstein etwa zehn Kilometer östlich des Chiemsees und 15 km nördlich der Chiemgauer Alpen
Bundesland
Regierungsbezirk
Oberbayern
Landkreis
Einwohner
20.861 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahlen
83301, 83368, 83371, 83374Vorlage:Infobox Gemeinde in Deutschland/Wartung/PLZ enthält Text
Vorwahlen
08669, 08621
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Ortsteile
Frhling, Heiming, Hurtöst, Kirchberg, Oberwalchen, Oberweißenkirchen, Pierling, Schlichtersberg, Unterweißenkirchen, Frühling, Heiming, Hurtöst, Kirchberg, Oberwalchen, Oberweißenkirchen, Pierling, Schlichtersberg, Unterweißenkirchen
Adressen:
1. Stadt Traunreut, Stadtverwaltung, 83301 Traunreut, Chiemseer Str. 1
2. Ordnungsamt Traunreut, 83301 Traunreut, Chiemseer Str. 1
3. Finanzamt Traunstein, 83278 Traunstein, Bahnhofstraße 12
Gemeinde Traunreut – Öffnungszeiten
- Montag: 08:00 - 12:00
- Dienstag: 08:00 - 12:00
- Mittwoch: 08:00 - 12:00
- Donnerstag: 08:00 - 12:00
- Freitag: 08:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
FAQ
Was ist ein Flächennutzungsplan?
Ein Flächennutzungsplan (FNP) ist ein vorbereitender Bauleitplan, der die beabsichtigte städtebauliche Entwicklung für das gesamte Gemeindegebiet in groben Zügen darstellt. Er zeigt:
- Wohnbauflächen
- Gewerbliche Bauflächen
- Grünflächen
- Verkehrsflächen
- Flächen für Gemeinbedarf
Im Gegensatz zum Bebauungsplan ist der Flächennutzungsplan nicht rechtsverbindlich für Bürger, sondern dient als Richtlinie für die Verwaltung und als Grundlage für die Erstellung von Bebauungsplänen.
Was bedeutet "öffentliche Auslegung" bei Bebauungsplänen?
Die öffentliche Auslegung ist ein wichtiger Teil des Bebauungsplanverfahrens:
- Dauer: Mindestens ein Monat
- Ort: Meist im Rathaus oder Bauamt
- Inhalt: Planentwurf, Begründung, wesentliche umweltbezogene Stellungnahmen
- Zweck: Information der Öffentlichkeit und Möglichkeit zur Stellungnahme
- Ankündigung: Eine Woche vorher in ortsüblicher Weise (z.B. Amtsblatt, Zeitung)
Während der Auslegung können Bürger Anregungen und Bedenken äußern, die im weiteren Verfahren berücksichtigt werden müssen.