Treffelstein ist eine Gemeinde im Oberpfälzer Landkreis Cham und ein Mitglied der Verwaltungsgemeinschaft Tiefenbach.
Bundesland
Regierungsbezirk
Oberpfalz
Landkreis
Cham
Einwohner
965 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
93492
Vorwahl
09673
Adresse der Verbandsverwaltung
Website
Ortsteile
Altenried, Birkhof, Braunmhle, Edlmhl, Frstenhof, Kleeberg, Kritzenthal, Lintlhammer, Mausthurm, Sägmhle, Schladerlmhle, Altenried, Birkhof, Braunmühle, Edlmühl, Fürstenhof, Kleeberg, Kritzenthal, Lintlhammer, Mausthurm, Sägmühle, Schladerlmühle
Adressen:
1. Gemeindeverwaltung Treffelstein
Hauptstraße 12
93471 Treffelstein
2. Finanzamt Cham
Bahnhofstraße 10
93413 Cham
3. Landratsamt Cham
Residenzstraße 8
93413 Cham
Gemeinde Treffelstein – Öffnungszeiten
- Montag: 08:00 - 12:00
- Dienstag: 08:00 - 12:00
- Mittwoch: 08:00 - 12:00
- Donnerstag: 08:00 - 12:00
- Freitag: 08:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
FAQ
Was ist eine Grundflächenzahl (GRZ) im Bebauungsplan?
Die Grundflächenzahl (GRZ) ist ein Maß für die Intensität der Bebauung eines Grundstücks. Sie gibt an, welcher Anteil des Baugrundstücks maximal überbaut werden darf. Beispiele:
- GRZ 0,4: 40% der Grundstücksfläche dürfen überbaut werden
- GRZ 0,6: 60% der Grundstücksfläche dürfen überbaut werden
Zur überbauten Fläche zählen:
- Gebäude
- Garagen und überdachte Stellplätze
- Nebenanlagen wie Terrassen oder Schwimmbäder
Die GRZ dient dazu, eine ausreichende Durchgrünung und Versickerungsfläche sicherzustellen und eine Überdichtung zu verhindern.
Was bedeutet "Erschließung" im Kontext eines Bebauungsplans?
"Erschließung" im Bebauungsplan bezieht sich auf die Bereitstellung der notwendigen Infrastruktur, um ein Grundstück nutzbar und bebaubar zu machen. Dies umfasst:
- Verkehrserschließung: Straßen, Wege, Parkplätze
- Technische Erschließung: Anschlüsse an Wasser-, Abwasser-, Strom- und Gasnetze
- Kommunikationsinfrastruktur: Telefon- und Internetleitungen
- Entwässerung: Regenwasserableitung und ggf. Versickerungsanlagen
- Öffentliche Einrichtungen: z.B. Straßenbeleuchtung, Bushaltestellen
Der Bebauungsplan legt fest, wie die Erschließung erfolgen soll und welche Flächen dafür vorgesehen sind. Die Kosten der Erschließung können teilweise auf die Grundstückseigentümer umgelegt werden.