Treffelstein ist eine Gemeinde im Oberpfälzer Landkreis Cham und ein Mitglied der Verwaltungsgemeinschaft Tiefenbach.
                    
                        
                                
                                    Bundesland
                                
                                
                                
                                    Regierungsbezirk
                                
                                
Oberpfalz                                
                                
                                    Landkreis
                                
                                
Cham                                
                                
                                    Einwohner
                                
                                
965 (31. Dez. 2021)[1]                                
                                
                                    Postleitzahl
                                
                                
93492                                
                                
                                    Vorwahl
                                
                                
09673                                
                                
                                    Adresse der Verbandsverwaltung
                                
                                
                                
                                    Website
                                
                                
                                
                                    Ortsteile
                                
                                
Altenried, Birkhof, Braunmhle, Edlmhl, Frstenhof, Kleeberg, Kritzenthal, Lintlhammer, Mausthurm, Sägmhle, Schladerlmhle, Altenried, Birkhof, Braunmühle, Edlmühl, Fürstenhof, Kleeberg, Kritzenthal, Lintlhammer, Mausthurm, Sägmühle, Schladerlmühle                                
                         
                    
                        Adressen: 
                        
                            1. Gemeindeverwaltung Treffelstein  
   Hauptstraße 12  
   93471 Treffelstein  
2. Finanzamt Cham  
   Bahnhofstraße 10  
   93413 Cham  
3. Landratsamt Cham  
   Residenzstraße 8  
   93413 Cham  
                        
                        
                            
                                Gemeinde Treffelstein – Öffnungszeiten
                            
                            
                                - Montag: 08:00 - 12:00
- Dienstag: 08:00 - 12:00
- Mittwoch: 08:00 - 12:00
- Donnerstag: 08:00 - 12:00
- Freitag: 08:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
 
                        
                    FAQ
                        
                            Was ist eine Geschossflächenzahl (GFZ) im Bebauungsplan?
                            
                                Die Geschossflächenzahl (GFZ) ist ein Maß für die Intensität der Bebauung eines Grundstücks in Bezug auf die Geschossfläche. Sie gibt an, wie viel Quadratmeter Geschossfläche je Quadratmeter Grundstücksfläche zulässig sind. Beispiele:
- GFZ 0,8: Die Geschossfläche darf 80% der Grundstücksfläche betragen
- GFZ 1,2: Die Geschossfläche darf 120% der Grundstücksfläche betragen
Zur Geschossfläche zählen die Flächen aller Vollgeschosse, einschließlich der Umfassungswände. Die GFZ ermöglicht eine Steuerung der Bebauungsdichte und beeinflusst das Erscheinungsbild eines Gebiets.
 
                         
                        
                            Was bedeutet "öffentliche Auslegung" bei Bebauungsplänen?
                            
                                Die öffentliche Auslegung ist ein wichtiger Teil des Bebauungsplanverfahrens:
- Dauer: Mindestens ein Monat
- Ort: Meist im Rathaus oder Bauamt
- Inhalt: Planentwurf, Begründung, wesentliche umweltbezogene Stellungnahmen
- Zweck: Information der Öffentlichkeit und Möglichkeit zur Stellungnahme
- Ankündigung: Eine Woche vorher in ortsüblicher Weise (z.B. Amtsblatt, Zeitung)
Während der Auslegung können Bürger Anregungen und Bedenken äußern, die im weiteren Verfahren berücksichtigt werden müssen.