Tremsbüttel (niederdeutsch Tremsbüddel) liegt im Kreis Stormarn in Schleswig-Holstein
Bundesland
Kreis
Stormarn
Einwohner
1934 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
22967
Vorwahlen
04532, 04531
Adresse der Amtsverwaltung
Website
Ortsteile
Beektwiete, Buckhorn, Fischbekermoor, Gerkenfelde, Grünengrase, Horst, Rehbrook, Sattenfelde, Sensenmühle, Twiete, Vorburg, Wulfskuhle
Adressen:
1. Gemeinde Tremsbüttel, Hauptstraße 16, 23868 Tremsbüttel
2. Amt Sternmorth, Hoheluftstraße 6, 23866 Nahe
3. Kreis Stormarn, Brauhausstraße 1, 23843 Bad Oldesloe
Gemeinde Tremsbüttel – Öffnungszeiten
- Montag: 09:00 - 12:00
- Dienstag: 09:00 - 12:00
- Mittwoch: 09:00 - 12:00
- Donnerstag: 09:00 - 12:00
- Freitag: 09:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
FAQ
Kann ein Bebauungsplan geändert werden?
Ja, ein Bebauungsplan kann geändert werden. Gründe für eine Änderung können sein:
- Anpassung an veränderte städtebauliche Ziele
- Reaktion auf wirtschaftliche oder demografische Entwicklungen
- Berücksichtigung neuer gesetzlicher Vorgaben
- Korrektur von Fehlern oder Unklarheiten
Das Änderungsverfahren umfasst:
- Aufstellungsbeschluss
- Erarbeitung des Änderungsentwurfs
- Öffentlichkeitsbeteiligung
- Abwägung der Stellungnahmen
- Satzungsbeschluss
- Bekanntmachung
In bestimmten Fällen kann ein vereinfachtes Verfahren angewendet werden.
Was ist eine Veränderungssperre und wann wird sie erlassen?
Eine Veränderungssperre ist ein städtebauliches Sicherungsinstrument:
- Rechtliche Grundlage: § 14 BauGB
- Zweck: Sicherung der Planung während der Aufstellung eines Bebauungsplans
- Wirkung: Verbot bestimmter baulicher Veränderungen im Plangebiet
Erlassen wird sie:
- Nach Aufstellungsbeschluss für einen Bebauungsplan
- Wenn zu befürchten ist, dass Vorhaben die Planung erschweren könnten
- Durch Satzungsbeschluss der Gemeinde
Dauer:
- Zunächst zwei Jahre
- Verlängerbar um ein Jahr
- In besonderen Fällen nochmals um ein Jahr
Die Veränderungssperre schützt die Planungsabsichten der Gemeinde vor entgegenstehenden Entwicklungen.