Triftern ist ein Markt im niederbayerischen Landkreis Rottal-Inn.
                    
                        
                                
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Niederbayern                                
                                
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Rottal-Inn                                
                                
                                    Einwohner
                                
                                
5242 (31. Dez. 2021)[1]                                
                                
                                    Postleitzahl
                                
                                
84371                                
                                
                                    Vorwahl
                                
                                
08562                                
                                
                                    Adresse derMarktverwaltung
                                
                                
                                
                                    Website
                                
                                
                                
                                    Ortsteile
                                
                                
Au, Bärnsham, Berndlberg, Ecking, Fichten, Furth, Gansöd, Garham, Gnadlöd, Gschaid, Haag, Haidberg, Haselbach, Hochholz, Hochreith, Holzhäusel, Kauflanden, Kellberg, Lengsham, Linding, Mollöd, Naderöd, Nalling, Nuppling, Nupplingerau, Obergaiching, Oberpaikertsham, Oberplaika, Oberreitzing, ™lharten, Osten, Pechöd, Pelkering, Prehof, Reitzing, Schablöd, Staudach, Staudenhäusl, Steinbach, Thannöd                                
                         
                    
                        Adressen: 
                        
                            1. Gemeinde Triftern, Hauptstraße 33, 84367 Triftern
2. Stadtverwaltung Burghausen, Stadtplatz 1, 84489 Burghausen (nahe Triftern)
3. Landratsamt Rottal-Inn, Friedhofstraße 10, 84307 Eggenfelden (nahe Triftern)
                        
                        
                            
                                Gemeinde Triftern – Öffnungszeiten
                            
                            
                                - Montag: 08:00 - 12:00
- Dienstag: 08:00 - 12:00
- Mittwoch: 08:00 - 12:00
- Donnerstag: 08:00 - 12:00
- Freitag: 08:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
 
                        
                    FAQ
                        
                            Was ist der Unterschied zwischen Innen- und Außenbereich im Baurecht?
                            
                                Der Unterschied zwischen Innen- und Außenbereich ist im Baurecht von großer Bedeutung:
Innenbereich (§ 34 BauGB):
- Zusammenhängend bebaute Ortsteile
- Bebauung grundsätzlich zulässig, wenn sie sich in die Umgebung einfügt
- Kein Bebauungsplan erforderlich
- Beurteilung nach Art und Maß der baulichen Nutzung, Bauweise und überbaubarer Grundstücksfläche
Außenbereich (§ 35 BauGB):
- Flächen außerhalb des Innenbereichs
- Bebauung grundsätzlich nur für privilegierte Vorhaben zulässig (z.B. Landwirtschaft)
- Strengere Regelungen zum Schutz der Landschaft
- Sonstige Vorhaben nur in Ausnahmefällen genehmigungsfähig
Diese Unterscheidung dient dem Schutz des Außenbereichs und der geordneten Siedlungsentwicklung.
 
                         
                        
                            Was bedeutet "öffentliche Auslegung" bei Bebauungsplänen?
                            
                                Die öffentliche Auslegung ist ein wichtiger Teil des Bebauungsplanverfahrens:
- Dauer: Mindestens ein Monat
- Ort: Meist im Rathaus oder Bauamt
- Inhalt: Planentwurf, Begründung, wesentliche umweltbezogene Stellungnahmen
- Zweck: Information der Öffentlichkeit und Möglichkeit zur Stellungnahme
- Ankündigung: Eine Woche vorher in ortsüblicher Weise (z.B. Amtsblatt, Zeitung)
Während der Auslegung können Bürger Anregungen und Bedenken äußern, die im weiteren Verfahren berücksichtigt werden müssen.