Die Hochschulstadt Trossingen ist Sitz einer staatlichen Musikhochschule, einer traditionsreichen Musikinstrumentenindustrie sowie verschiedener überregionaler musikalischer Einrichtungen und mehrerer Verbände aus dem Bereich Musik. Trossingen ist eine Kleinstadt auf der Baar in Baden-Württemberg
Bundesland
Baden-Württemberg
Regierungsbezirk
Freiburg
Landkreis
Einwohner
17.095 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
78647
Vorwahl
07425
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Adressen:
1. Stadt Trossingen, Hauptstraße 20, 78647 Trossingen
2. Landratsamt Tuttlingen, Wilhelmstraße 4, 78532 Tuttlingen
3. Finanzamt Rottweil, Schillerstraße 4, 78628 Rottweil
Öffnungszeiten
Montag:
Dienstag:
Mittwoch:
Donnerstag:
Freitag:
Samstag:
Sonntag:
FAQ
Was sind die typischen Inhalte eines Bebauungsplans?
Ein Bebauungsplan enthält typischerweise:
- Planzeichnung: Graphische Darstellung der Festsetzungen
- Textliche Festsetzungen: Ergänzende Regelungen zur Planzeichnung
- Begründung: Erläuterung der Planungsziele und -inhalte
- Umweltbericht: Darstellung der Umweltauswirkungen der Planung
Typische Festsetzungen umfassen:
- Art der baulichen Nutzung (z.B. Wohngebiet, Gewerbegebiet)
- Maß der baulichen Nutzung (z.B. Grundflächenzahl, Geschossflächenzahl)
- Bauweise (z.B. offene oder geschlossene Bauweise)
- Überbaubare Grundstücksflächen (Baugrenzen, Baulinien)
- Verkehrsflächen
- Grünflächen und Pflanzgebote
- Flächen für Ver- und Entsorgungsanlagen
- Flächen für den Gemeinbedarf
Welche rechtliche Verbindlichkeit hat ein Flächennutzungsplan?
Die rechtliche Verbindlichkeit eines Flächennutzungsplans ist begrenzt:
- Keine direkte Rechtswirkung gegenüber Bürgern
- Bindend für Behörden und öffentliche Planungsträger
- Grundlage für die Aufstellung von Bebauungsplänen
- "Anpassungspflicht" für Bebauungspläne an den FNP
- Keine unmittelbare Grundlage für die Erteilung von Baugenehmigungen
- Möglichkeit der Normenkontrollklage für bestimmte Betroffene
Der FNP dient als strategisches Planungsinstrument und entfaltet seine Wirkung hauptsächlich innerhalb der Verwaltung und gegenüber anderen Planungsträgern.