Trostberg ist eine Stadt im oberbayerischen Landkreis Traunstein.
Bundesland
Regierungsbezirk
Oberbayern
Landkreis
Einwohner
11.355 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
83308
Vorwahl
08621
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Ortsteile
Allerting, Armutsham, Bandsham, Baumgarten, Berg, Bergham, Biburg, Birn, Blindreut, Brnhausen, Deinting, Deisenham, Edling, Eglsee, Engertsham, Feichten, Feldkirchen, Forst, Frhling, Gainharting, Gassberg, Gasteig, Getzing, Glött, Gloneck, Grafischen, Großschwarz, Gnzelham, Gumpertsham, Gunerfing, Hagenau, Hasenbichl, Heiligkreuz, Hennthal, Hilling, Hochwies, Hör, Hofstett, Holzen, Irling
Adressen:
1. Stadt Trostberg, Rathausplatz 1, 83308 Trostberg
2. Ordnungsamt Trostberg, Kramersdorf 1, 83308 Trostberg
3. Bauamt Trostberg, Rathausplatz 1, 83308 Trostberg
Öffnungszeiten
Montag: 08:00 - 12:00
Dienstag: 08:00 - 12:00
Mittwoch: 08:00 - 12:00
Donnerstag: 08:00 - 12:00
Freitag: 08:00 - 12:00
Samstag: Geschlossen
Sonntag: Geschlossen
FAQ
Was ist eine Geschossflächenzahl (GFZ) im Bebauungsplan?
Die Geschossflächenzahl (GFZ) ist ein Maß für die Intensität der Bebauung eines Grundstücks in Bezug auf die Geschossfläche. Sie gibt an, wie viel Quadratmeter Geschossfläche je Quadratmeter Grundstücksfläche zulässig sind. Beispiele:
- GFZ 0,8: Die Geschossfläche darf 80% der Grundstücksfläche betragen
- GFZ 1,2: Die Geschossfläche darf 120% der Grundstücksfläche betragen
Zur Geschossfläche zählen die Flächen aller Vollgeschosse, einschließlich der Umfassungswände. Die GFZ ermöglicht eine Steuerung der Bebauungsdichte und beeinflusst das Erscheinungsbild eines Gebiets.
Was bedeutet "öffentliche Auslegung" bei Bebauungsplänen?
Die öffentliche Auslegung ist ein wichtiger Teil des Bebauungsplanverfahrens:
- Dauer: Mindestens ein Monat
- Ort: Meist im Rathaus oder Bauamt
- Inhalt: Planentwurf, Begründung, wesentliche umweltbezogene Stellungnahmen
- Zweck: Information der Öffentlichkeit und Möglichkeit zur Stellungnahme
- Ankündigung: Eine Woche vorher in ortsüblicher Weise (z.B. Amtsblatt, Zeitung)
Während der Auslegung können Bürger Anregungen und Bedenken äußern, die im weiteren Verfahren berücksichtigt werden müssen.