Tuningen ist eine Gemeinde in Baden-Württemberg und gehört zum Schwarzwald-Baar-Kreis
Bundesland
Regierungsbezirk
Freiburg
Landkreis
Schwarzwald-Baar-Kreis
Einwohner
3068 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
78609
Vorwahl
07464
Adresse der Gemeinde
Website
Ortsteile
Birkenhof, Buchenösch, Erlenhof, Lindenhof, Locherrain, Schönwiesen, UntereMhle, Birkenhof, Buchenösch, Erlenhof, Lindenhof, Locherrain, Schönwiesen, UntereMühle
Adressen:
1. Gemeindeverwaltung Tuningen, Hauptstraße 12, 78592 Tuningen
2. Landratsamt Tuttlingen, Wilhelmstraße 17, 78532 Tuttlingen
3. Finanzamt Tuttlingen, Wilhelmstraße 12, 78532 Tuttlingen
Gemeinde Tuningen – Öffnungszeiten
- Montag: 09:00 - 12:00
- Dienstag: 09:00 - 12:00
- Mittwoch: 09:00 - 12:00
- Donnerstag: 09:00 - 12:00
13:30 - 15:30
- Freitag: 09:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
FAQ
Kann ein Bebauungsplan geändert werden?
Ja, ein Bebauungsplan kann geändert werden. Gründe für eine Änderung können sein:
- Anpassung an veränderte städtebauliche Ziele
- Reaktion auf wirtschaftliche oder demografische Entwicklungen
- Berücksichtigung neuer gesetzlicher Vorgaben
- Korrektur von Fehlern oder Unklarheiten
Das Änderungsverfahren umfasst:
- Aufstellungsbeschluss
- Erarbeitung des Änderungsentwurfs
- Öffentlichkeitsbeteiligung
- Abwägung der Stellungnahmen
- Satzungsbeschluss
- Bekanntmachung
In bestimmten Fällen kann ein vereinfachtes Verfahren angewendet werden.
Wie verbindlich sind die Festsetzungen in einem Bebauungsplan?
Die Festsetzungen in einem Bebauungsplan sind rechtlich verbindlich für alle Bauvorhaben im Geltungsbereich des Plans. Das bedeutet:
- Baugenehmigungen müssen den Festsetzungen entsprechen.
- Bauherren und Architekten müssen sich bei der Planung an die Vorgaben halten.
- Die Gemeinde ist an die Festsetzungen gebunden und darf keine davon abweichenden Baugenehmigungen erteilen.
Allerdings gibt es Möglichkeiten für Ausnahmen und Befreiungen unter bestimmten Umständen, die im Baugesetzbuch geregelt sind.