Tuningen ist eine Gemeinde in Baden-Württemberg und gehört zum Schwarzwald-Baar-Kreis
Bundesland
Regierungsbezirk
Freiburg
Landkreis
Schwarzwald-Baar-Kreis
Einwohner
3068 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
78609
Vorwahl
07464
Adresse der Gemeinde
Website
Ortsteile
Birkenhof, Buchenösch, Erlenhof, Lindenhof, Locherrain, Schönwiesen, UntereMhle, Birkenhof, Buchenösch, Erlenhof, Lindenhof, Locherrain, Schönwiesen, UntereMühle
Adressen:
1. Gemeindeverwaltung Tuningen, Hauptstraße 12, 78592 Tuningen
2. Landratsamt Tuttlingen, Wilhelmstraße 17, 78532 Tuttlingen
3. Finanzamt Tuttlingen, Wilhelmstraße 12, 78532 Tuttlingen
Gemeinde Tuningen – Öffnungszeiten
- Montag: 09:00 - 12:00
- Dienstag: 09:00 - 12:00
- Mittwoch: 09:00 - 12:00
- Donnerstag: 09:00 - 12:00
13:30 - 15:30
- Freitag: 09:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
FAQ
Wie verbindlich sind die Festsetzungen in einem Bebauungsplan?
Die Festsetzungen in einem Bebauungsplan sind rechtlich verbindlich für alle Bauvorhaben im Geltungsbereich des Plans. Das bedeutet:
- Baugenehmigungen müssen den Festsetzungen entsprechen.
- Bauherren und Architekten müssen sich bei der Planung an die Vorgaben halten.
- Die Gemeinde ist an die Festsetzungen gebunden und darf keine davon abweichenden Baugenehmigungen erteilen.
Allerdings gibt es Möglichkeiten für Ausnahmen und Befreiungen unter bestimmten Umständen, die im Baugesetzbuch geregelt sind.
Was bedeutet "Erschließung" im Kontext eines Bebauungsplans?
"Erschließung" im Bebauungsplan bezieht sich auf die Bereitstellung der notwendigen Infrastruktur, um ein Grundstück nutzbar und bebaubar zu machen. Dies umfasst:
- Verkehrserschließung: Straßen, Wege, Parkplätze
- Technische Erschließung: Anschlüsse an Wasser-, Abwasser-, Strom- und Gasnetze
- Kommunikationsinfrastruktur: Telefon- und Internetleitungen
- Entwässerung: Regenwasserableitung und ggf. Versickerungsanlagen
- Öffentliche Einrichtungen: z.B. Straßenbeleuchtung, Bushaltestellen
Der Bebauungsplan legt fest, wie die Erschließung erfolgen soll und welche Flächen dafür vorgesehen sind. Die Kosten der Erschließung können teilweise auf die Grundstückseigentümer umgelegt werden.