Twistringen (Plattdeutsch Twustern) ist eine Stadt im Landkreis Diepholz in Niedersachsen
Bundesland
Landkreis
Einwohner
12.527 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
27239
Vorwahlen
04243, 04246
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Ortsteile
Abbenhausen, Altenmarhorst, Binghausen, Bockelskamp, Borwede, Brmsen, Hohnholz, Horst, ImBrande, Köbbinghausen, Lessenah, Mörsen, Poggemhle, Scharrendorf, Stelle, Stöttinghausen, šssinghausen, Wehrenberg, Weyhe, Abbenhausen, Altenmarhorst, Binghausen, Bockelskamp, Borwede, Brümsen, Hohnholz, Horst, ImBrande, Köbbinghausen, Lessenah, Mörsen, Poggemühle, Scharrendorf, Stelle, Stöttinghausen, Üssinghausen, Wehrenberg, Weyhe
Adressen:
1. Stadt Twistringen, Rathausstraße 1, 27239 Twistringen
2. Einwohnermeldeamt Twistringen, Rathausstraße 1, 27239 Twistringen
3. Ordnungsamt Twistringen, Rathausstraße 1, 27239 Twistringen
Gemeinde Twistringen – Öffnungszeiten
- Montag: 09:00 - 12:00
- Dienstag: 09:00 - 12:00
- Mittwoch: 09:00 - 12:00
- Donnerstag: 09:00 - 12:00
- Freitag: 09:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
FAQ
Was sind die typischen Inhalte eines Bebauungsplans?
Ein Bebauungsplan enthält typischerweise:
- Planzeichnung: Graphische Darstellung der Festsetzungen
- Textliche Festsetzungen: Ergänzende Regelungen zur Planzeichnung
- Begründung: Erläuterung der Planungsziele und -inhalte
- Umweltbericht: Darstellung der Umweltauswirkungen der Planung
Typische Festsetzungen umfassen:
- Art der baulichen Nutzung (z.B. Wohngebiet, Gewerbegebiet)
- Maß der baulichen Nutzung (z.B. Grundflächenzahl, Geschossflächenzahl)
- Bauweise (z.B. offene oder geschlossene Bauweise)
- Überbaubare Grundstücksflächen (Baugrenzen, Baulinien)
- Verkehrsflächen
- Grünflächen und Pflanzgebote
- Flächen für Ver- und Entsorgungsanlagen
- Flächen für den Gemeinbedarf
Was ist eine Veränderungssperre und wann wird sie erlassen?
Eine Veränderungssperre ist ein städtebauliches Sicherungsinstrument:
- Rechtliche Grundlage: § 14 BauGB
- Zweck: Sicherung der Planung während der Aufstellung eines Bebauungsplans
- Wirkung: Verbot bestimmter baulicher Veränderungen im Plangebiet
Erlassen wird sie:
- Nach Aufstellungsbeschluss für einen Bebauungsplan
- Wenn zu befürchten ist, dass Vorhaben die Planung erschweren könnten
- Durch Satzungsbeschluss der Gemeinde
Dauer:
- Zunächst zwei Jahre
- Verlängerbar um ein Jahr
- In besonderen Fällen nochmals um ein Jahr
Die Veränderungssperre schützt die Planungsabsichten der Gemeinde vor entgegenstehenden Entwicklungen.