Sie liegt rund 30 Kilometer südwestlich von Bremen am Südostrand des Naherholungsgebietes Wildeshauser Geest
Bundesland
Landkreis
Einwohner
12.527 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
27239
Vorwahlen
04243, 04246
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Ortsteile
Abbenhausen, Altenmarhorst, Binghausen, Bockelskamp, Borwede, Brmsen, Hohnholz, Horst, ImBrande, Köbbinghausen, Lessenah, Mörsen, Poggemhle, Scharrendorf, Stelle, Stöttinghausen, šssinghausen, Wehrenberg, Weyhe, Abbenhausen, Altenmarhorst, Binghausen, Bockelskamp, Borwede, Brümsen, Hohnholz, Horst, ImBrande, Köbbinghausen, Lessenah, Mörsen, Poggemühle, Scharrendorf, Stelle, Stöttinghausen, Üssinghausen, Wehrenberg, Weyhe
Adressen:
1. Stadt Twistringen, Rathausstraße 1, 27239 Twistringen
2. Einwohnermeldeamt Twistringen, Rathausstraße 1, 27239 Twistringen
3. Ordnungsamt Twistringen, Rathausstraße 1, 27239 Twistringen
Gemeinde Twistringen – Öffnungszeiten
- Montag: 09:00 - 12:00
- Dienstag: 09:00 - 12:00
- Mittwoch: 09:00 - 12:00
- Donnerstag: 09:00 - 12:00
- Freitag: 09:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
FAQ
Was ist ein Bebauungsplan?
Ein Bebauungsplan ist ein rechtsverbindliches Dokument der Stadtplanung, das detailliert festlegt, wie Grundstücke in einem bestimmten Gebiet bebaut und genutzt werden dürfen. Er enthält wichtige Informationen wie:
- Art der baulichen Nutzung (z.B. Wohngebiet, Gewerbegebiet)
- Maß der baulichen Nutzung (z.B. Höhe und Dichte der Bebauung)
- Bauweise und überbaubare Grundstücksflächen
- Verkehrsflächen und Grünflächen
Bebauungspläne sind das zentrale Instrument zur Steuerung der städtebaulichen Entwicklung auf lokaler Ebene und dienen als Grundlage für Baugenehmigungen.
Wie lange ist ein Bebauungsplan gültig?
Ein Bebauungsplan hat grundsätzlich eine unbegrenzte Gültigkeit. Er bleibt in Kraft, bis er:
- Durch einen neuen Bebauungsplan ersetzt wird
- Förmlich aufgehoben wird
- Für rechtswidrig erklärt wird (z.B. durch ein Gerichtsurteil)
- Funktionslos wird (wenn die tatsächlichen Verhältnisse stark von den Festsetzungen abweichen)
Gemeinden sind verpflichtet, ihre Bebauungspläne regelmäßig zu überprüfen und bei Bedarf anzupassen, um ihre Aktualität und Zweckmäßigkeit sicherzustellen.