Tyrlaching ist die südlichste Gemeinde im oberbayerischen Landkreis Altötting und ein Mitglied der Verwaltungsgemeinschaft Kirchweidach.
Bundesland
Regierungsbezirk
Oberbayern
Landkreis
Einwohner
1069 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
84558
Vorwahl
08623
Adresse der Gemeinde
Website
Ortsteile
Aichbichl, Eberheissing, Emmering, Hainbuchreut, Heigermoos, Kienertsham, Kraham, Loah, Meggenthal, Moosen, Niederbuch, Oberbuch, Oberschnitzing, Pilling, Pirkern, Starkern, Stockham, Stöckeln, Untermeggenthal, Unterschnitzing, Wiesenzart, Zageln, Zaiselham, Aichbichl, Eberheissing, Emmering, Hainbuchreut, Heigermoos, Kienertsham, Kraham, Loah, Meggenthal, Moosen, Niederbuch, Oberbuch, Oberschnitzing, Pilling, Pirkern, Starkern, Stockham
Adressen:
1. Gemeindebüro Tyrlaching, Hauptstraße 1, 84367 Tyrlaching
2. Bürgerbüro Landkreis Altötting, Therese-von-Bayern-Straße 9, 84503 Altötting
3. Finanzamt Altötting, Rosenstraße 11, 84503 Altötting
Gemeinde Tyrlaching – Öffnungszeiten
- Montag: 08:00 - 12:00
- Dienstag: 08:00 - 12:00
- Mittwoch: 08:00 - 12:00
- Donnerstag: 08:00 - 12:00
- Freitag: 08:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
FAQ
Was ist ein qualifizierter Bebauungsplan?
Ein qualifizierter Bebauungsplan ist ein Bebauungsplan, der mindestens folgende Festsetzungen enthält:
- Art der baulichen Nutzung
- Maß der baulichen Nutzung
- Überbaubare Grundstücksflächen
- Örtliche Verkehrsflächen
Qualifizierte Bebauungspläne ermöglichen:
- Eine detaillierte Steuerung der städtebaulichen Entwicklung
- Die Beurteilung von Bauvorhaben direkt auf Grundlage des Plans
- Einen vereinfachten Genehmigungsprozess für Bauvorhaben
Sie bieten ein hohes Maß an Planungssicherheit für Gemeinden und Bauherren.
Was ist ein Flächennutzungsplan?
Ein Flächennutzungsplan (FNP) ist ein vorbereitender Bauleitplan, der die beabsichtigte städtebauliche Entwicklung für das gesamte Gemeindegebiet in groben Zügen darstellt. Er zeigt:
- Wohnbauflächen
- Gewerbliche Bauflächen
- Grünflächen
- Verkehrsflächen
- Flächen für Gemeinbedarf
Im Gegensatz zum Bebauungsplan ist der Flächennutzungsplan nicht rechtsverbindlich für Bürger, sondern dient als Richtlinie für die Verwaltung und als Grundlage für die Erstellung von Bebauungsplänen.