Tyrlaching ist die südlichste Gemeinde im oberbayerischen Landkreis Altötting und ein Mitglied der Verwaltungsgemeinschaft Kirchweidach.
Bundesland
Regierungsbezirk
Oberbayern
Landkreis
Einwohner
1069 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
84558
Vorwahl
08623
Adresse der Gemeinde
Website
Ortsteile
Aichbichl, Eberheissing, Emmering, Hainbuchreut, Heigermoos, Kienertsham, Kraham, Loah, Meggenthal, Moosen, Niederbuch, Oberbuch, Oberschnitzing, Pilling, Pirkern, Starkern, Stockham, Stöckeln, Untermeggenthal, Unterschnitzing, Wiesenzart, Zageln, Zaiselham, Aichbichl, Eberheissing, Emmering, Hainbuchreut, Heigermoos, Kienertsham, Kraham, Loah, Meggenthal, Moosen, Niederbuch, Oberbuch, Oberschnitzing, Pilling, Pirkern, Starkern, Stockham
Adressen:
1. Gemeindebüro Tyrlaching, Hauptstraße 1, 84367 Tyrlaching
2. Bürgerbüro Landkreis Altötting, Therese-von-Bayern-Straße 9, 84503 Altötting
3. Finanzamt Altötting, Rosenstraße 11, 84503 Altötting
Gemeinde Tyrlaching – Öffnungszeiten
- Montag: 08:00 - 12:00
- Dienstag: 08:00 - 12:00
- Mittwoch: 08:00 - 12:00
- Donnerstag: 08:00 - 12:00
- Freitag: 08:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
FAQ
Was ist ein qualifizierter Bebauungsplan?
Ein qualifizierter Bebauungsplan ist ein Bebauungsplan, der mindestens folgende Festsetzungen enthält:
- Art der baulichen Nutzung
- Maß der baulichen Nutzung
- Überbaubare Grundstücksflächen
- Örtliche Verkehrsflächen
Qualifizierte Bebauungspläne ermöglichen:
- Eine detaillierte Steuerung der städtebaulichen Entwicklung
- Die Beurteilung von Bauvorhaben direkt auf Grundlage des Plans
- Einen vereinfachten Genehmigungsprozess für Bauvorhaben
Sie bieten ein hohes Maß an Planungssicherheit für Gemeinden und Bauherren.
Was sind die typischen Inhalte eines Bebauungsplans?
Ein Bebauungsplan enthält typischerweise:
- Planzeichnung: Graphische Darstellung der Festsetzungen
- Textliche Festsetzungen: Ergänzende Regelungen zur Planzeichnung
- Begründung: Erläuterung der Planungsziele und -inhalte
- Umweltbericht: Darstellung der Umweltauswirkungen der Planung
Typische Festsetzungen umfassen:
- Art der baulichen Nutzung (z.B. Wohngebiet, Gewerbegebiet)
- Maß der baulichen Nutzung (z.B. Grundflächenzahl, Geschossflächenzahl)
- Bauweise (z.B. offene oder geschlossene Bauweise)
- Überbaubare Grundstücksflächen (Baugrenzen, Baulinien)
- Verkehrsflächen
- Grünflächen und Pflanzgebote
- Flächen für Ver- und Entsorgungsanlagen
- Flächen für den Gemeinbedarf