Gelegen an der Eider, nahe deren Mündung in die Nordsee in der Nähe des Eidersperrwerks, verfügt die Stadt über einen Hafen, der bis zum Ende des 19. plattdeutsch: Tönn, Tönnen und Tünn) ist ein Bade- und Luftkurort mit rund 5000 Einwohnern im Kreis Nordfriesland, Schleswig-Holstein
Bundesland
Kreis
Nordfriesland
Einwohner
4908 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
25832
Vorwahlen
04861, 04862
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Ortsteile
Altendeich, AmKreuz, Blocksberg, Blockshof, Buttermilchskrug, Carstenshof, Diekhusen, Eichelhof, Elisenhof, Ellworth, Friesenhof, Goliatshof, Großolversum, Grünhaus, Havenstein, Hemmerdeich, Hochbohm, Jansenshof, Junkernhof, Junkernkoog, Kating, Katingmühle, Katingsiel, Kleinolversum, Langenhemme, Lerchenhof, Lietshof, Lilienhof, Lohgerberhof, Lüttsandhof, Marienhof, Neuhaus, Niehuus, Oldehöft, Pernör, Pernörhof, Postelhof, Riephof, Römerhof, Rotenspieker
Adressen:
1. Stadt Tönning, Amtsverwaltung, Breite Straße 6, 25832 Tönning
2. Kreis Nordfriesland, Dörferstraße 3, 25832 Tönning
3. Bürgeramt Tönning, Graftstraße 8, 25832 Tönning
Gemeinde Tönning – Öffnungszeiten
- Montag: 09:00 - 12:00
- Dienstag: 09:00 - 12:00
- Mittwoch: 09:00 - 12:00
- Donnerstag: 09:00 - 12:00
- Freitag: 09:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
FAQ
Was ist ein Vorhaben- und Erschließungsplan?
Ein Vorhaben- und Erschließungsplan (VEP) ist ein Sonderfall des Bebauungsplans:
- Wird von einem Vorhabenträger (Investor) in Abstimmung mit der Gemeinde erstellt
- Bezieht sich auf ein konkretes Bauvorhaben und dessen Erschließung
- Ist Teil des vorhabenbezogenen Bebauungsplans
- Wird ergänzt durch einen Durchführungsvertrag zwischen Gemeinde und Vorhabenträger
Vorteile des VEP:
- Flexiblere Gestaltungsmöglichkeiten
- Schnellere Realisierung von Projekten
- Kosteneinsparung für die Gemeinde
Der VEP ermöglicht eine enge Abstimmung zwischen öffentlichen und privaten Interessen bei der Projektentwicklung.
Wie verbindlich sind die Festsetzungen in einem Bebauungsplan?
Die Festsetzungen in einem Bebauungsplan sind rechtlich verbindlich für alle Bauvorhaben im Geltungsbereich des Plans. Das bedeutet:
- Baugenehmigungen müssen den Festsetzungen entsprechen.
- Bauherren und Architekten müssen sich bei der Planung an die Vorgaben halten.
- Die Gemeinde ist an die Festsetzungen gebunden und darf keine davon abweichenden Baugenehmigungen erteilen.
Allerdings gibt es Möglichkeiten für Ausnahmen und Befreiungen unter bestimmten Umständen, die im Baugesetzbuch geregelt sind.