Gelegen an der Eider, nahe deren Mündung in die Nordsee in der Nähe des Eidersperrwerks, verfügt die Stadt über einen Hafen, der bis zum Ende des 19. Die Stadt Tönning (dänisch: Tønning, friesisch: Taning
Bundesland
Kreis
Nordfriesland
Einwohner
4908 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
25832
Vorwahlen
04861, 04862
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Ortsteile
Altendeich, AmKreuz, Blocksberg, Blockshof, Buttermilchskrug, Carstenshof, Diekhusen, Eichelhof, Elisenhof, Ellworth, Friesenhof, Goliatshof, Großolversum, Grünhaus, Havenstein, Hemmerdeich, Hochbohm, Jansenshof, Junkernhof, Junkernkoog, Kating, Katingmühle, Katingsiel, Kleinolversum, Langenhemme, Lerchenhof, Lietshof, Lilienhof, Lohgerberhof, Lüttsandhof, Marienhof, Neuhaus, Niehuus, Oldehöft, Pernör, Pernörhof, Postelhof, Riephof, Römerhof, Rotenspieker
Adressen:
1. Stadt Tönning, Amtsverwaltung, Breite Straße 6, 25832 Tönning
2. Kreis Nordfriesland, Dörferstraße 3, 25832 Tönning
3. Bürgeramt Tönning, Graftstraße 8, 25832 Tönning
Gemeinde Tönning – Öffnungszeiten
- Montag: 09:00 - 12:00
- Dienstag: 09:00 - 12:00
- Mittwoch: 09:00 - 12:00
- Donnerstag: 09:00 - 12:00
- Freitag: 09:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
FAQ
Welche Rolle spielt der Flächennutzungsplan in der Stadtplanung?
Der Flächennutzungsplan (FNP) spielt eine zentrale Rolle in der Stadtplanung:
- Leitbild: Er stellt das städtebauliche Entwicklungskonzept für die Gesamtgemeinde dar.
- Koordination: Koordiniert verschiedene Nutzungsansprüche an den Boden.
- Vorbereitung: Bildet die Grundlage für detailliertere Bebauungspläne.
- Langfristigkeit: Plant die Entwicklung für 10-15 Jahre voraus.
- Abstimmung: Fördert die Zusammenarbeit mit Nachbargemeinden.
- Bürgerbeteiligung: Ermöglicht frühzeitige Einbindung der Öffentlichkeit.
Der FNP ist ein wichtiges Instrument für eine nachhaltige und geordnete Stadtentwicklung.
Wie werden Ausnahmen und Befreiungen von Bebauungsplan-Festsetzungen geregelt?
Ausnahmen und Befreiungen von Bebauungsplan-Festsetzungen sind möglich:
Ausnahmen (§ 31 Abs. 1 BauGB):
- Müssen im Bebauungsplan ausdrücklich vorgesehen sein
- Können unter bestimmten Voraussetzungen zugelassen werden
- Beispiel: Überschreitung der Baugrenze für untergeordnete Bauteile
Befreiungen (§ 31 Abs. 2 BauGB):
- Möglich, auch wenn nicht im Bebauungsplan vorgesehen
- Erfordern besondere Gründe (z.B. städtebauliche Gründe, Härtefälle)
- Dürfen Grundzüge der Planung nicht berühren
- Öffentliche Belange nicht beeinträchtigen
- Nachbarliche Interessen berücksichtigen
Beide Möglichkeiten bieten Flexibilität bei der Anwendung des Bebauungsplans, unterliegen aber strengen Voraussetzungen.