Tüßling ist ein Markt im oberbayerischen Landkreis Altötting.
                    
                        
                                
                                    Bundesland
                                
                                
                                
                                    Regierungsbezirk
                                
                                
Oberbayern                                
                                
                                    Landkreis
                                
                                
                                
                                    Einwohner
                                
                                
3375 (31. Dez. 2021)[1]                                
                                
                                    Postleitzahl
                                
                                
84577                                
                                
                                    Vorwahl
                                
                                
08633                                
                                
                                    Adresse derMarktverwaltung
                                
                                
                                
                                    Website
                                
                                
                                
                                    Ortsteile
                                
                                
AlteBahn, Asthal, Auösterer, Boinham, Buch, Burgkirchen, Edelthalham, Engolding, Gänsberg, Haid, Heiligenstatt, Holzen, Kainau, Kiefering, Krems, Kronack, Kronberg, Mauerberg, Mörmoosen, Moos, Mooshäusl, NeueHeimat, Obermörmoosen, Pfaffenberg, Reichbrandstätt, Reichenspurn, Riegelsberg, Sägmeister, Schlehub, Schoßmühle, Schwarzbrunn, Streitberg, Unterburgkirchen, Wallering, Waltenberg, Weitfeld                                
                         
                    
                        Adressen: 
                        
                            1. Gemeinde Tüßling, Rathausplatz 1, 84529 Tüßling  
2. Finanzamt Altötting, Saliterstraße 24, 84503 Altötting  
3. Landkreis Altötting, Ludwigstraße 1, 84503 Altötting
                        
                        
                            
                                Gemeinde Tüßling – Öffnungszeiten
                            
                            
                                - Montag: 08:00 - 12:00
- Dienstag: 08:00 - 12:00
- Mittwoch: 08:00 - 12:00
- Donnerstag: 08:00 - 12:00
- Freitag: 08:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
 
                        
                    FAQ
                        
                            Was sind die typischen Inhalte eines Bebauungsplans?
                            
                                Ein Bebauungsplan enthält typischerweise:
- Planzeichnung: Graphische Darstellung der Festsetzungen
- Textliche Festsetzungen: Ergänzende Regelungen zur Planzeichnung
- Begründung: Erläuterung der Planungsziele und -inhalte
- Umweltbericht: Darstellung der Umweltauswirkungen der Planung
Typische Festsetzungen umfassen:
- Art der baulichen Nutzung (z.B. Wohngebiet, Gewerbegebiet)
- Maß der baulichen Nutzung (z.B. Grundflächenzahl, Geschossflächenzahl)
- Bauweise (z.B. offene oder geschlossene Bauweise)
- Überbaubare Grundstücksflächen (Baugrenzen, Baulinien)
- Verkehrsflächen
- Grünflächen und Pflanzgebote
- Flächen für Ver- und Entsorgungsanlagen
- Flächen für den Gemeinbedarf
 
                         
                        
                            Wie werden Ausnahmen und Befreiungen von Bebauungsplan-Festsetzungen geregelt?
                            
                                Ausnahmen und Befreiungen von Bebauungsplan-Festsetzungen sind möglich:
Ausnahmen (§ 31 Abs. 1 BauGB):
- Müssen im Bebauungsplan ausdrücklich vorgesehen sein
- Können unter bestimmten Voraussetzungen zugelassen werden
- Beispiel: Überschreitung der Baugrenze für untergeordnete Bauteile
Befreiungen (§ 31 Abs. 2 BauGB):
- Möglich, auch wenn nicht im Bebauungsplan vorgesehen
- Erfordern besondere Gründe (z.B. städtebauliche Gründe, Härtefälle)
- Dürfen Grundzüge der Planung nicht berühren
- Öffentliche Belange nicht beeinträchtigen
- Nachbarliche Interessen berücksichtigen
Beide Möglichkeiten bieten Flexibilität bei der Anwendung des Bebauungsplans, unterliegen aber strengen Voraussetzungen.