Ulrichstein ist eine Kleinstadt im mittelhessischen Vogelsbergkreis und ein staatlich anerkannter Erholungsort.
Bundesland
Regierungsbezirk
Landkreis
Vogelsbergkreis
Einwohner
2926 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
35327
Vorwahl
06645
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Ortsteile
Gilgtalhöfe, Hofhöhe, Langwasser, Schmittmhle, Selgenhof, Wiesenhof, Gilgtalhöfe, Hofhöhe, Langwasser, Schmittmühle, Selgenhof, SiegmundshäuserHöfe, Wiesenhof
Adressen:
1. Gemeindeverwaltung Ulrichstein
Bahnhofstraße 5
35327 Ulrichstein
2. Bürgerbüro Ulrichstein
Marktstraße 1
35327 Ulrichstein
3. Ordnungsamt Ulrichstein
An der Autobahn 1
35327 Ulrichstein
Gemeinde Ulrichstein – Öffnungszeiten
- Montag: 09:00 - 12:00
- Dienstag: 09:00 - 12:00
- Mittwoch: 09:00 - 12:00
- Donnerstag: 09:00 - 12:00
- Freitag: 09:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
FAQ
Was ist eine Veränderungssperre und wann wird sie erlassen?
Eine Veränderungssperre ist ein städtebauliches Sicherungsinstrument:
- Rechtliche Grundlage: § 14 BauGB
- Zweck: Sicherung der Planung während der Aufstellung eines Bebauungsplans
- Wirkung: Verbot bestimmter baulicher Veränderungen im Plangebiet
Erlassen wird sie:
- Nach Aufstellungsbeschluss für einen Bebauungsplan
- Wenn zu befürchten ist, dass Vorhaben die Planung erschweren könnten
- Durch Satzungsbeschluss der Gemeinde
Dauer:
- Zunächst zwei Jahre
- Verlängerbar um ein Jahr
- In besonderen Fällen nochmals um ein Jahr
Die Veränderungssperre schützt die Planungsabsichten der Gemeinde vor entgegenstehenden Entwicklungen.
Was bedeutet "öffentliche Auslegung" bei Bebauungsplänen?
Die öffentliche Auslegung ist ein wichtiger Teil des Bebauungsplanverfahrens:
- Dauer: Mindestens ein Monat
- Ort: Meist im Rathaus oder Bauamt
- Inhalt: Planentwurf, Begründung, wesentliche umweltbezogene Stellungnahmen
- Zweck: Information der Öffentlichkeit und Möglichkeit zur Stellungnahme
- Ankündigung: Eine Woche vorher in ortsüblicher Weise (z.B. Amtsblatt, Zeitung)
Während der Auslegung können Bürger Anregungen und Bedenken äußern, die im weiteren Verfahren berücksichtigt werden müssen.