Untermerzbach ist eine Gemeinde im unterfränkischen Landkreis Haßberge.
Bundesland
Regierungsbezirk
Unterfranken
Landkreis
Haßberge
Einwohner
1657 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
96190
Vorwahl
09533
Adresse der Gemeinde
Website
Ortsteile
Bodelstadt, Buch, Bdenhof, Eggenbach, Erlhof, Freiberg, Gereuth, Gleusdorf, Hemmendorf, Kaltenbrunn, Kaltenherberg, Kurzewind, Lahm, Landsbach, Muckenlochsmhle, Obermerzbach, Plsdorf, Recheldorf, Setzelsdorf, Truschenhof, Wstenwelsberg, Bodelstadt, Buch, Büdenhof, Eggenbach, Erlhof, Freiberg, Gereuth, Gleusdorf, Hemmendorf, Kaltenbrunn, Kaltenherberg, Kurzewind, Lahm, Landsbach, Muckenlochsmühle, Obermerzbach, Pülsdorf, Recheldorf, Setzelsdorf
Adressen:
1. Gemeinde Untermerzbach
Hauptstraße 30
96264 Untermerzbach
2. Standesamt Untermerzbach
Hauptstraße 30
96264 Untermerzbach
3. Bürgeramt Untermerzbach
Hauptstraße 30
96264 Untermerzbach
Gemeinde Untermerzbach – Öffnungszeiten
- Montag: 08:00 - 12:00
13:15 - 15:15
- Dienstag: 08:00 - 12:00
13:15 - 15:15
- Mittwoch: 08:00 - 12:00
13:15 - 15:15
- Donnerstag: 08:00 - 12:00
13:15 - 15:15
- Freitag: 08:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
FAQ
Wie kann ich Einsicht in einen Bebauungsplan erhalten?
Sie können auf folgende Weise Einsicht in einen Bebauungsplan erhalten:
- Besuch des Bauamts: Viele Gemeinden bieten Einsicht vor Ort an.
- Online-Portale: Viele Städte stellen Bebauungspläne digital zur Verfügung.
- Schriftliche Anfrage: Sie können eine Kopie des Plans anfordern.
- Öffentliche Auslegung: Während der Planaufstellung liegen Entwürfe öffentlich aus.
- Ratsinformationssysteme: Oft sind Pläne hier einsehbar.
Tipp: Kontaktieren Sie das lokale Bauamt für genaue Informationen zum Zugang.
Wie werden Ausnahmen und Befreiungen von Bebauungsplan-Festsetzungen geregelt?
Ausnahmen und Befreiungen von Bebauungsplan-Festsetzungen sind möglich:
Ausnahmen (§ 31 Abs. 1 BauGB):
- Müssen im Bebauungsplan ausdrücklich vorgesehen sein
- Können unter bestimmten Voraussetzungen zugelassen werden
- Beispiel: Überschreitung der Baugrenze für untergeordnete Bauteile
Befreiungen (§ 31 Abs. 2 BauGB):
- Möglich, auch wenn nicht im Bebauungsplan vorgesehen
- Erfordern besondere Gründe (z.B. städtebauliche Gründe, Härtefälle)
- Dürfen Grundzüge der Planung nicht berühren
- Öffentliche Belange nicht beeinträchtigen
- Nachbarliche Interessen berücksichtigen
Beide Möglichkeiten bieten Flexibilität bei der Anwendung des Bebauungsplans, unterliegen aber strengen Voraussetzungen.