Untermerzbach ist eine Gemeinde im unterfränkischen Landkreis Haßberge.
Bundesland
Regierungsbezirk
Unterfranken
Landkreis
Haßberge
Einwohner
1657 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
96190
Vorwahl
09533
Adresse der Gemeinde
Website
Ortsteile
Bodelstadt, Buch, Bdenhof, Eggenbach, Erlhof, Freiberg, Gereuth, Gleusdorf, Hemmendorf, Kaltenbrunn, Kaltenherberg, Kurzewind, Lahm, Landsbach, Muckenlochsmhle, Obermerzbach, Plsdorf, Recheldorf, Setzelsdorf, Truschenhof, Wstenwelsberg, Bodelstadt, Buch, Büdenhof, Eggenbach, Erlhof, Freiberg, Gereuth, Gleusdorf, Hemmendorf, Kaltenbrunn, Kaltenherberg, Kurzewind, Lahm, Landsbach, Muckenlochsmühle, Obermerzbach, Pülsdorf, Recheldorf, Setzelsdorf
Adressen:
1. Gemeinde Untermerzbach
Hauptstraße 30
96264 Untermerzbach
2. Standesamt Untermerzbach
Hauptstraße 30
96264 Untermerzbach
3. Bürgeramt Untermerzbach
Hauptstraße 30
96264 Untermerzbach
Gemeinde Untermerzbach – Öffnungszeiten
- Montag: 08:00 - 12:00
13:15 - 15:15
- Dienstag: 08:00 - 12:00
13:15 - 15:15
- Mittwoch: 08:00 - 12:00
13:15 - 15:15
- Donnerstag: 08:00 - 12:00
13:15 - 15:15
- Freitag: 08:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
FAQ
Was ist ein qualifizierter Bebauungsplan?
Ein qualifizierter Bebauungsplan ist ein Bebauungsplan, der mindestens folgende Festsetzungen enthält:
- Art der baulichen Nutzung
- Maß der baulichen Nutzung
- Überbaubare Grundstücksflächen
- Örtliche Verkehrsflächen
Qualifizierte Bebauungspläne ermöglichen:
- Eine detaillierte Steuerung der städtebaulichen Entwicklung
- Die Beurteilung von Bauvorhaben direkt auf Grundlage des Plans
- Einen vereinfachten Genehmigungsprozess für Bauvorhaben
Sie bieten ein hohes Maß an Planungssicherheit für Gemeinden und Bauherren.
Was bedeutet "öffentliche Auslegung" bei Bebauungsplänen?
Die öffentliche Auslegung ist ein wichtiger Teil des Bebauungsplanverfahrens:
- Dauer: Mindestens ein Monat
- Ort: Meist im Rathaus oder Bauamt
- Inhalt: Planentwurf, Begründung, wesentliche umweltbezogene Stellungnahmen
- Zweck: Information der Öffentlichkeit und Möglichkeit zur Stellungnahme
- Ankündigung: Eine Woche vorher in ortsüblicher Weise (z.B. Amtsblatt, Zeitung)
Während der Auslegung können Bürger Anregungen und Bedenken äußern, die im weiteren Verfahren berücksichtigt werden müssen.