Untermerzbach ist eine Gemeinde im unterfränkischen Landkreis Haßberge.
Bundesland
Regierungsbezirk
Unterfranken
Landkreis
Haßberge
Einwohner
1657 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
96190
Vorwahl
09533
Adresse der Gemeinde
Website
Ortsteile
Bodelstadt, Buch, Bdenhof, Eggenbach, Erlhof, Freiberg, Gereuth, Gleusdorf, Hemmendorf, Kaltenbrunn, Kaltenherberg, Kurzewind, Lahm, Landsbach, Muckenlochsmhle, Obermerzbach, Plsdorf, Recheldorf, Setzelsdorf, Truschenhof, Wstenwelsberg, Bodelstadt, Buch, Büdenhof, Eggenbach, Erlhof, Freiberg, Gereuth, Gleusdorf, Hemmendorf, Kaltenbrunn, Kaltenherberg, Kurzewind, Lahm, Landsbach, Muckenlochsmühle, Obermerzbach, Pülsdorf, Recheldorf, Setzelsdorf
Adressen:
1. Gemeinde Untermerzbach
Hauptstraße 30
96264 Untermerzbach
2. Standesamt Untermerzbach
Hauptstraße 30
96264 Untermerzbach
3. Bürgeramt Untermerzbach
Hauptstraße 30
96264 Untermerzbach
Gemeinde Untermerzbach – Öffnungszeiten
- Montag: 08:00 - 12:00
13:15 - 15:15
- Dienstag: 08:00 - 12:00
13:15 - 15:15
- Mittwoch: 08:00 - 12:00
13:15 - 15:15
- Donnerstag: 08:00 - 12:00
13:15 - 15:15
- Freitag: 08:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
FAQ
Was sind die typischen Darstellungen in einem Flächennutzungsplan?
Ein Flächennutzungsplan enthält typischerweise folgende Darstellungen:
- Wohnbauflächen
- Gemischte Bauflächen
- Gewerbliche Bauflächen
- Sonderbauflächen (z.B. Einkaufszentren, Hochschulen)
- Grünflächen
- Waldflächen
- Landwirtschaftliche Flächen
- Verkehrsflächen
- Ver- und Entsorgungsanlagen
- Flächen für den Gemeinbedarf
- Wasserflächen
- Flächen für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft
Diese Darstellungen geben einen Überblick über die geplante Nutzung des gesamten Gemeindegebiets.
Wie lange ist ein Bebauungsplan gültig?
Ein Bebauungsplan hat grundsätzlich eine unbegrenzte Gültigkeit. Er bleibt in Kraft, bis er:
- Durch einen neuen Bebauungsplan ersetzt wird
- Förmlich aufgehoben wird
- Für rechtswidrig erklärt wird (z.B. durch ein Gerichtsurteil)
- Funktionslos wird (wenn die tatsächlichen Verhältnisse stark von den Festsetzungen abweichen)
Gemeinden sind verpflichtet, ihre Bebauungspläne regelmäßig zu überprüfen und bei Bedarf anzupassen, um ihre Aktualität und Zweckmäßigkeit sicherzustellen.