Unterneukirchen ist eine Gemeinde im oberbayerischen Landkreis Altötting und ein Mitglied der gleichnamigen Verwaltungsgemeinschaft.
Bundesland
Regierungsbezirk
Oberbayern
Landkreis
Einwohner
3325 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
84579
Vorwahl
08634
Adresse der Gemeinde
Website
Ortsteile
Aich, Aigen, Balghub, Baumgarten, Berger, Berghager, Bergmann, Berngehen, Birkham, Birner, Bischofer, Bösl, Boslehner, Brandhof, Brandl, Brandstätt, Dashub, Ebenbichl, Eglhof, Erlach, Eschbach, Feichtner, Ficker, Frtner, Ganslehen, Gasteig, Gitlberg, Glatz, Grasberg, Grub, Hager, Hartberg, Hiebl, Hilger, Hörmann, Holzwies, Hub, Kammerhub, Katzenbogen, Kirmaier
Adressen:
Gemeinde Unterneukirchen
Marktplatz 1
84579 Unterneukirchen
Einwohnermeldeamt Unterneukirchen
Marktplatz 1
84579 Unterneukirchen
Bauamt Unterneukirchen
Marktplatz 1
84579 Unterneukirchen
Gemeinde Unterneukirchen – Öffnungszeiten
- Montag: 08:00 - 12:00
- Dienstag: 08:00 - 12:00
- Mittwoch: 08:00 - 12:00
- Donnerstag: 08:00 - 12:00
- Freitag: 08:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
FAQ
Wer erstellt Bebauungspläne und Flächennutzungspläne?
Bebauungspläne und Flächennutzungspläne werden von den Gemeinden erstellt. Der Prozess umfasst:
- Planung durch das Stadtplanungsamt oder beauftragte Planungsbüros
- Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange
- Beratung in den zuständigen Ausschüssen
- Beschlussfassung durch den Gemeinderat
Bei Flächennutzungsplänen ist oft eine Abstimmung mit Nachbargemeinden erforderlich. In größeren Städten können Bezirksvertretungen bei der Erstellung von Bebauungsplänen mitwirken.
Wie lange ist ein Bebauungsplan gültig?
Ein Bebauungsplan hat grundsätzlich eine unbegrenzte Gültigkeit. Er bleibt in Kraft, bis er:
- Durch einen neuen Bebauungsplan ersetzt wird
- Förmlich aufgehoben wird
- Für rechtswidrig erklärt wird (z.B. durch ein Gerichtsurteil)
- Funktionslos wird (wenn die tatsächlichen Verhältnisse stark von den Festsetzungen abweichen)
Gemeinden sind verpflichtet, ihre Bebauungspläne regelmäßig zu überprüfen und bei Bedarf anzupassen, um ihre Aktualität und Zweckmäßigkeit sicherzustellen.