Unterneukirchen ist eine Gemeinde im oberbayerischen Landkreis Altötting und ein Mitglied der gleichnamigen Verwaltungsgemeinschaft.
Bundesland
Regierungsbezirk
Oberbayern
Landkreis
Einwohner
3325 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
84579
Vorwahl
08634
Adresse der Gemeinde
Website
Ortsteile
Aich, Aigen, Balghub, Baumgarten, Berger, Berghager, Bergmann, Berngehen, Birkham, Birner, Bischofer, Bösl, Boslehner, Brandhof, Brandl, Brandstätt, Dashub, Ebenbichl, Eglhof, Erlach, Eschbach, Feichtner, Ficker, Frtner, Ganslehen, Gasteig, Gitlberg, Glatz, Grasberg, Grub, Hager, Hartberg, Hiebl, Hilger, Hörmann, Holzwies, Hub, Kammerhub, Katzenbogen, Kirmaier
Adressen:
Gemeinde Unterneukirchen
Marktplatz 1
84579 Unterneukirchen
Einwohnermeldeamt Unterneukirchen
Marktplatz 1
84579 Unterneukirchen
Bauamt Unterneukirchen
Marktplatz 1
84579 Unterneukirchen
Öffnungszeiten
Montag: 08:00 - 12:00
Dienstag: 08:00 - 12:00
Mittwoch: 08:00 - 12:00
Donnerstag: 08:00 - 12:00
Freitag: 08:00 - 12:00
Samstag: Geschlossen
Sonntag: Geschlossen
FAQ
Was ist eine Veränderungssperre und wann wird sie erlassen?
Eine Veränderungssperre ist ein städtebauliches Sicherungsinstrument:
- Rechtliche Grundlage: § 14 BauGB
- Zweck: Sicherung der Planung während der Aufstellung eines Bebauungsplans
- Wirkung: Verbot bestimmter baulicher Veränderungen im Plangebiet
Erlassen wird sie:
- Nach Aufstellungsbeschluss für einen Bebauungsplan
- Wenn zu befürchten ist, dass Vorhaben die Planung erschweren könnten
- Durch Satzungsbeschluss der Gemeinde
Dauer:
- Zunächst zwei Jahre
- Verlängerbar um ein Jahr
- In besonderen Fällen nochmals um ein Jahr
Die Veränderungssperre schützt die Planungsabsichten der Gemeinde vor entgegenstehenden Entwicklungen.
Was ist ein Flächennutzungsplan?
Ein Flächennutzungsplan (FNP) ist ein vorbereitender Bauleitplan, der die beabsichtigte städtebauliche Entwicklung für das gesamte Gemeindegebiet in groben Zügen darstellt. Er zeigt:
- Wohnbauflächen
- Gewerbliche Bauflächen
- Grünflächen
- Verkehrsflächen
- Flächen für Gemeinbedarf
Im Gegensatz zum Bebauungsplan ist der Flächennutzungsplan nicht rechtsverbindlich für Bürger, sondern dient als Richtlinie für die Verwaltung und als Grundlage für die Erstellung von Bebauungsplänen.