Unterneukirchen ist eine Gemeinde im oberbayerischen Landkreis Altötting und ein Mitglied der gleichnamigen Verwaltungsgemeinschaft.
Bundesland
Regierungsbezirk
Oberbayern
Landkreis
Einwohner
3325 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
84579
Vorwahl
08634
Adresse der Gemeinde
Website
Ortsteile
Aich, Aigen, Balghub, Baumgarten, Berger, Berghager, Bergmann, Berngehen, Birkham, Birner, Bischofer, Bösl, Boslehner, Brandhof, Brandl, Brandstätt, Dashub, Ebenbichl, Eglhof, Erlach, Eschbach, Feichtner, Ficker, Frtner, Ganslehen, Gasteig, Gitlberg, Glatz, Grasberg, Grub, Hager, Hartberg, Hiebl, Hilger, Hörmann, Holzwies, Hub, Kammerhub, Katzenbogen, Kirmaier
Adressen:
Gemeinde Unterneukirchen
Marktplatz 1
84579 Unterneukirchen
Einwohnermeldeamt Unterneukirchen
Marktplatz 1
84579 Unterneukirchen
Bauamt Unterneukirchen
Marktplatz 1
84579 Unterneukirchen
Gemeinde Unterneukirchen – Öffnungszeiten
- Montag: 08:00 - 12:00
- Dienstag: 08:00 - 12:00
- Mittwoch: 08:00 - 12:00
- Donnerstag: 08:00 - 12:00
- Freitag: 08:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
FAQ
Was ist ein Vorhaben- und Erschließungsplan?
Ein Vorhaben- und Erschließungsplan (VEP) ist ein Sonderfall des Bebauungsplans:
- Wird von einem Vorhabenträger (Investor) in Abstimmung mit der Gemeinde erstellt
- Bezieht sich auf ein konkretes Bauvorhaben und dessen Erschließung
- Ist Teil des vorhabenbezogenen Bebauungsplans
- Wird ergänzt durch einen Durchführungsvertrag zwischen Gemeinde und Vorhabenträger
Vorteile des VEP:
- Flexiblere Gestaltungsmöglichkeiten
- Schnellere Realisierung von Projekten
- Kosteneinsparung für die Gemeinde
Der VEP ermöglicht eine enge Abstimmung zwischen öffentlichen und privaten Interessen bei der Projektentwicklung.
Wie oft wird ein Flächennutzungsplan aktualisiert?
Die Aktualisierung eines Flächennutzungsplans erfolgt:
- Bei Bedarf: Wenn sich Rahmenbedingungen oder Ziele ändern
- Regelmäßige Überprüfung: Meist alle 10-15 Jahre
- Teilfortschreibungen: Für einzelne Bereiche oder Themen
- Gesamtfortschreibung: Bei umfassendem Änderungsbedarf
Faktoren, die eine Aktualisierung auslösen können:
- Demographischer Wandel
- Wirtschaftliche Entwicklungen
- Neue gesetzliche Vorgaben
- Veränderte Umweltbedingungen
Eine regelmäßige Anpassung stellt sicher, dass der FNP ein aktuelles Planungsinstrument bleibt.