Unterreit ist eine Gemeinde im oberbayerischen Landkreis Mühldorf am Inn und ein Mitglied der Verwaltungsgemeinschaft Gars am Inn.
Bundesland
Regierungsbezirk
Oberbayern
Landkreis
Einwohner
1765 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
83567
Vorwahl
08073
Adresse der Verbandsverwaltung
Website
Ortsteile
AmReith, Eder, Furth, Grub, Kochöd, Oberreith, Plöck, Raab, Schatzwinkel, Starzmann, Traunhofen, Traunthal, Unterreit, Wimm, AmReith, Eder, Furth, Grub, Kochöd, Oberreith, Plöck, Raab, Schatzwinkel, Starzmann, Traunhofen, Traunthal, Wimm
Adressen:
1. Gemeinde Unterreit, Hauptstraße 1, 83547 Unterreit
2. Landkreis Rosenheim, Rosenheimer Str. 2, 83022 Rosenheim
3. Finanzamt Rosenheim, Lindlstraße 3, 83022 Rosenheim
Öffnungszeiten
Montag:
Dienstag:
Mittwoch:
Donnerstag:
Freitag:
Samstag:
Sonntag:
FAQ
Wie kann ich Einsicht in einen Bebauungsplan erhalten?
Sie können auf folgende Weise Einsicht in einen Bebauungsplan erhalten:
- Besuch des Bauamts: Viele Gemeinden bieten Einsicht vor Ort an.
- Online-Portale: Viele Städte stellen Bebauungspläne digital zur Verfügung.
- Schriftliche Anfrage: Sie können eine Kopie des Plans anfordern.
- Öffentliche Auslegung: Während der Planaufstellung liegen Entwürfe öffentlich aus.
- Ratsinformationssysteme: Oft sind Pläne hier einsehbar.
Tipp: Kontaktieren Sie das lokale Bauamt für genaue Informationen zum Zugang.
Wie verbindlich sind die Festsetzungen in einem Bebauungsplan?
Die Festsetzungen in einem Bebauungsplan sind rechtlich verbindlich für alle Bauvorhaben im Geltungsbereich des Plans. Das bedeutet:
- Baugenehmigungen müssen den Festsetzungen entsprechen.
- Bauherren und Architekten müssen sich bei der Planung an die Vorgaben halten.
- Die Gemeinde ist an die Festsetzungen gebunden und darf keine davon abweichenden Baugenehmigungen erteilen.
Allerdings gibt es Möglichkeiten für Ausnahmen und Befreiungen unter bestimmten Umständen, die im Baugesetzbuch geregelt sind.