Unterreit ist eine Gemeinde im oberbayerischen Landkreis Mühldorf am Inn und ein Mitglied der Verwaltungsgemeinschaft Gars am Inn.
                    
                        
                                
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                                    Regierungsbezirk
                                
                                
Oberbayern                                
                                
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                                    Einwohner
                                
                                
1765 (31. Dez. 2021)[1]                                
                                
                                    Postleitzahl
                                
                                
83567                                
                                
                                    Vorwahl
                                
                                
08073                                
                                
                                    Adresse der Verbandsverwaltung
                                
                                
                                
                                    Website
                                
                                
                                
                                    Ortsteile
                                
                                
AmReith, Eder, Furth, Grub, Kochöd, Oberreith, Plöck, Raab, Schatzwinkel, Starzmann, Traunhofen, Traunthal, Unterreit, Wimm, AmReith, Eder, Furth, Grub, Kochöd, Oberreith, Plöck, Raab, Schatzwinkel, Starzmann, Traunhofen, Traunthal, Wimm                                
                         
                    
                        Adressen: 
                        
                            1. Gemeinde Unterreit, Hauptstraße 1, 83547 Unterreit
2. Landkreis Rosenheim, Rosenheimer Str. 2, 83022 Rosenheim
3. Finanzamt Rosenheim, Lindlstraße 3, 83022 Rosenheim
                        
                        
                            
                                Gemeinde Unterreit – Öffnungszeiten
                            
                            
                                - Montag: 
- Dienstag: 
- Mittwoch: 
- Donnerstag: 
- Freitag: 
- Samstag: 
- Sonntag: 
 
                        
                    FAQ
                        
                            Wie verbindlich sind die Festsetzungen in einem Bebauungsplan?
                            
                                Die Festsetzungen in einem Bebauungsplan sind rechtlich verbindlich für alle Bauvorhaben im Geltungsbereich des Plans. Das bedeutet:
- Baugenehmigungen müssen den Festsetzungen entsprechen.
- Bauherren und Architekten müssen sich bei der Planung an die Vorgaben halten.
- Die Gemeinde ist an die Festsetzungen gebunden und darf keine davon abweichenden Baugenehmigungen erteilen.
Allerdings gibt es Möglichkeiten für Ausnahmen und Befreiungen unter bestimmten Umständen, die im Baugesetzbuch geregelt sind.
 
                         
                        
                            Worin unterscheiden sich Bebauungsplan und Flächennutzungsplan?
                            
                                Die Hauptunterschiede zwischen Bebauungsplan und Flächennutzungsplan sind:
- Detaillierungsgrad:
 Bebauungsplan: Sehr detailliert, regelt konkrete Bebauung einzelner Grundstücke
 Flächennutzungsplan: Grobe Richtlinien für größere Gebiete
- Rechtliche Verbindlichkeit:
 Bebauungsplan: Rechtsverbindlich für Bürger und Verwaltung
 Flächennutzungsplan: Nur innerhalb der Verwaltung bindend
- Maßstab:
 Bebauungsplan: Meist 1:1000 oder 1:500
 Flächennutzungsplan: Meist 1:10000 oder 1:5000
- Geltungsbereich:
 Bebauungsplan: Begrenztes Gebiet
 Flächennutzungsplan: Gesamtes Gemeindegebiet