Untrasried ist eine Gemeinde im schwäbischen Landkreis Ostallgäu und ein Mitglied der Verwaltungsgemeinschaft Obergünzburg.
Bundesland
Regierungsbezirk
Schwaben
Landkreis
Ostallgäu
Einwohner
1636 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
87496
Vorwahl
08372
Adresse der Gemeinde
Website
Ortsteile
Brcklings, Engelwarz, Eschers, Freitags, Gschwend, Gsteidach, Habranz, Holzmaurer, Horn, Hub, Maneberg, Oberniederwang, Oesch, Ostenried, Remmelsberg, Sonderried, Ullenberg, Waizenried, Brücklings, Engelwarz, Eschers, Freitags, Gschwend, Gsteidach, Habranz, Holzmaurer, Horn, Hub, Maneberg, Oberniederwang, Oesch, Ostenried, Remmelsberg, Sonderried, Ullenberg, Waizenried
Adressen:
1. Gemeindeverwaltung Untrasried, Hauptstraße 2, 87466 Untrasried
2. Finanzamt Kempten, Kemptener Str. 10, 87435 Kempten
3. Polizeiinspektion Kempten, Eschenstraße 1, 87435 Kempten
Gemeinde Untrasried – Öffnungszeiten
- Montag: 08:00 - 12:00
- Dienstag: 08:00 - 12:00
- Mittwoch: 08:00 - 12:00
- Donnerstag: 08:00 - 12:00
- Freitag: 08:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
FAQ
Was ist eine Geschossflächenzahl (GFZ) im Bebauungsplan?
Die Geschossflächenzahl (GFZ) ist ein Maß für die Intensität der Bebauung eines Grundstücks in Bezug auf die Geschossfläche. Sie gibt an, wie viel Quadratmeter Geschossfläche je Quadratmeter Grundstücksfläche zulässig sind. Beispiele:
- GFZ 0,8: Die Geschossfläche darf 80% der Grundstücksfläche betragen
- GFZ 1,2: Die Geschossfläche darf 120% der Grundstücksfläche betragen
Zur Geschossfläche zählen die Flächen aller Vollgeschosse, einschließlich der Umfassungswände. Die GFZ ermöglicht eine Steuerung der Bebauungsdichte und beeinflusst das Erscheinungsbild eines Gebiets.
Wie lange ist ein Bebauungsplan gültig?
Ein Bebauungsplan hat grundsätzlich eine unbegrenzte Gültigkeit. Er bleibt in Kraft, bis er:
- Durch einen neuen Bebauungsplan ersetzt wird
- Förmlich aufgehoben wird
- Für rechtswidrig erklärt wird (z.B. durch ein Gerichtsurteil)
- Funktionslos wird (wenn die tatsächlichen Verhältnisse stark von den Festsetzungen abweichen)
Gemeinden sind verpflichtet, ihre Bebauungspläne regelmäßig zu überprüfen und bei Bedarf anzupassen, um ihre Aktualität und Zweckmäßigkeit sicherzustellen.