Bebauungsplan / Flächennutzungsplan / Liegenschaftskarte / Liegenschaftsbuch

Bebauungsplan - Daten

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Grundbuch & Liegenschaftsbuch: zweiter und dritter Auszug jeweils 25,00€ (sofern zweiter Auszug notwendig und Grundstücksdaten nicht im ersten Auszug enthalten sind, ansonsten kostenfrei).
Liegenschaftskarte und Bebauungsplan: Falls möglich liefern wir Ihnen alle Grundstücksdaten auf einer einzelnen Karte, daher nur einmalige Berechnung.

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Bebauungsplan24 Urmitz

Urmitz (mundartlich: Örms) ist eine Ortsgemeinde am Rhein im Landkreis Mayen-Koblenz in Rheinland-Pfalz
Bundesland
Landkreis
Mayen-Koblenz
Einwohner
3422 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
56220
Vorwahl
02630
Adresse der Verbandsverwaltung
Kärlicher Straße 4, 56575 Weißenthurm
Kärlicher Straße 4, 56575 Weißenthurm 56220 Rheinland-Pfalz DE
Website
Ortsteile
Rheintal, Rheintal
Adressen:
1. Gemeindeverwaltung Urmitz, Hauptstraße 1, 56220 Urmitz
2. Stadtverwaltung Andernach, Hauptstraße 1, 56626 Andernach
3. Kreisimmunalamt Mayen-Koblenz, Römerstraße 16, 56073 Koblenz
Gemeinde Urmitz – Öffnungszeiten
  • Montag: 08:30 - 15:30
  • Dienstag: 08:30 - 15:30
  • Mittwoch: 08:30 - 15:30
  • Donnerstag: 08:30 - 15:30
  • Freitag: 08:30 - 13:00
  • Samstag: Geschlossen
  • Sonntag: Geschlossen

FAQ

Wie kann ich Einsicht in einen Bebauungsplan erhalten?

Sie können auf folgende Weise Einsicht in einen Bebauungsplan erhalten:

  1. Besuch des Bauamts: Viele Gemeinden bieten Einsicht vor Ort an.
  2. Online-Portale: Viele Städte stellen Bebauungspläne digital zur Verfügung.
  3. Schriftliche Anfrage: Sie können eine Kopie des Plans anfordern.
  4. Öffentliche Auslegung: Während der Planaufstellung liegen Entwürfe öffentlich aus.
  5. Ratsinformationssysteme: Oft sind Pläne hier einsehbar.

Tipp: Kontaktieren Sie das lokale Bauamt für genaue Informationen zum Zugang.

Was ist der Unterschied zwischen Innen- und Außenbereich im Baurecht?

Der Unterschied zwischen Innen- und Außenbereich ist im Baurecht von großer Bedeutung:

Innenbereich (§ 34 BauGB):

  • Zusammenhängend bebaute Ortsteile
  • Bebauung grundsätzlich zulässig, wenn sie sich in die Umgebung einfügt
  • Kein Bebauungsplan erforderlich
  • Beurteilung nach Art und Maß der baulichen Nutzung, Bauweise und überbaubarer Grundstücksfläche

Außenbereich (§ 35 BauGB):

  • Flächen außerhalb des Innenbereichs
  • Bebauung grundsätzlich nur für privilegierte Vorhaben zulässig (z.B. Landwirtschaft)
  • Strengere Regelungen zum Schutz der Landschaft
  • Sonstige Vorhaben nur in Ausnahmefällen genehmigungsfähig

Diese Unterscheidung dient dem Schutz des Außenbereichs und der geordneten Siedlungsentwicklung.