Bebauungsplan und Flächennutzungsplan

Bebauungsplan - Daten

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Grundbuch & Liegenschaftsbuch: zweiter und dritter Auszug jeweils 25,00€ (sofern zweiter Auszug notwendig und Grundstücksdaten nicht im ersten Auszug enthalten sind, ansonsten kostenfrei).
Liegenschaftskarte und Bebauungsplan: Falls möglich liefern wir Ihnen alle Grundstücksdaten auf einer einzelnen Karte, daher nur einmalige Berechnung.

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Bebauungsplan24 Vacha

Vacha [.mw-parser-output .IPA a{text-decoration:none}ˈfaχa] ist eine Stadt im Westen von Thüringen im Wartburgkreis, direkt an der Landesgrenze zu Hessen.
Bundesland
Thüringen
Landkreis
Wartburgkreis
Einwohner
4966 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
36404
Vorwahl
036962
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Adressen:
1. Stadtverwaltung Vacha
Markt 1
36404 Vacha

2. Bauamt Vacha
Markt 1
36404 Vacha

3. Ordnungsamt Vacha
Markt 1
36404 Vacha
Öffnungszeiten
Montag: 08:30 - 12:00 Dienstag: 08:30 - 12:00 13:30 - 15:00 Mittwoch: 08:30 - 12:00 Donnerstag: 08:30 - 12:00 13:30 - 15:00 Freitag: 08:30 - 12:00 Samstag: Geschlossen Sonntag: Geschlossen

FAQ

Was ist eine Geschossflächenzahl (GFZ) im Bebauungsplan?

Die Geschossflächenzahl (GFZ) ist ein Maß für die Intensität der Bebauung eines Grundstücks in Bezug auf die Geschossfläche. Sie gibt an, wie viel Quadratmeter Geschossfläche je Quadratmeter Grundstücksfläche zulässig sind. Beispiele:

  • GFZ 0,8: Die Geschossfläche darf 80% der Grundstücksfläche betragen
  • GFZ 1,2: Die Geschossfläche darf 120% der Grundstücksfläche betragen

Zur Geschossfläche zählen die Flächen aller Vollgeschosse, einschließlich der Umfassungswände. Die GFZ ermöglicht eine Steuerung der Bebauungsdichte und beeinflusst das Erscheinungsbild eines Gebiets.

Kann ein Bebauungsplan geändert werden?

Ja, ein Bebauungsplan kann geändert werden. Gründe für eine Änderung können sein:

  • Anpassung an veränderte städtebauliche Ziele
  • Reaktion auf wirtschaftliche oder demografische Entwicklungen
  • Berücksichtigung neuer gesetzlicher Vorgaben
  • Korrektur von Fehlern oder Unklarheiten

Das Änderungsverfahren umfasst:

  1. Aufstellungsbeschluss
  2. Erarbeitung des Änderungsentwurfs
  3. Öffentlichkeitsbeteiligung
  4. Abwägung der Stellungnahmen
  5. Satzungsbeschluss
  6. Bekanntmachung

In bestimmten Fällen kann ein vereinfachtes Verfahren angewendet werden.