Vachendorf ist eine Gemeinde im oberbayerischen Landkreis Traunstein und ein Mitglied der Verwaltungsgemeinschaft Bergen.
Bundesland
Regierungsbezirk
Oberbayern
Landkreis
Einwohner
1815 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
83377
Vorwahlen
0861, 08661. 08662
Adresse der Gemeinde
Website
Ortsteile
Bchling, Einharting, Humhausen, Irlach, Mhlbach, Mhlen, Schlecht, Spielwang, Wipfing, Wörglham, Büchling, Einharting, Humhausen, Irlach, Mühlbach, Mühlen, Schlecht, Spielwang, Wipfing, Wörglham
Adressen:
Gemeinde Vachendorf
Schulstraße 1
83367 Vachendorf
Bauamt Landkreis Traunstein
Fritz-Frank Straße 2
83278 Traunstein
Kreisverwaltungsreferat Traunstein
Rosenheimer Str. 45
83278 Traunstein
Gemeinde Vachendorf – Öffnungszeiten
- Montag: 08:00 - 12:00
- Dienstag: 08:00 - 12:00
- Mittwoch: 08:00 - 12:00
- Donnerstag: 08:00 - 12:00
- Freitag: 08:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
FAQ
Was bedeutet "Baugrenze" im Bebauungsplan?
Eine Baugrenze im Bebauungsplan ist eine Linie, die die überbaubare Grundstücksfläche begrenzt. Wichtige Merkmale sind:
- Gebäude und Gebäudeteile dürfen die Baugrenze nicht überschreiten.
- Ein Zurückbleiben hinter der Baugrenze ist zulässig.
- Baugrenzen können ein Baufenster bilden, das den maximalen Bebauungsrahmen festlegt.
- Kleinere Bauteile wie Balkone oder Erker dürfen die Baugrenze in der Regel geringfügig überschreiten.
Baugrenzen dienen dazu, einheitliche Bebauungsstrukturen zu schaffen und ausreichende Abstände zwischen Gebäuden sicherzustellen.
Wie oft wird ein Flächennutzungsplan aktualisiert?
Die Aktualisierung eines Flächennutzungsplans erfolgt:
- Bei Bedarf: Wenn sich Rahmenbedingungen oder Ziele ändern
- Regelmäßige Überprüfung: Meist alle 10-15 Jahre
- Teilfortschreibungen: Für einzelne Bereiche oder Themen
- Gesamtfortschreibung: Bei umfassendem Änderungsbedarf
Faktoren, die eine Aktualisierung auslösen können:
- Demographischer Wandel
- Wirtschaftliche Entwicklungen
- Neue gesetzliche Vorgaben
- Veränderte Umweltbedingungen
Eine regelmäßige Anpassung stellt sicher, dass der FNP ein aktuelles Planungsinstrument bleibt.