Vaterstetten ist die bevölkerungsreichste Gemeinde im oberbayerischen Landkreis Ebersberg sowie seit 2011 die nach Unterhaching zweitbevölkerungsreichste Gemeinde Bayerns, die weder die Bezeichnung Stadt noch Markt führt
Bundesland
Regierungsbezirk
Oberbayern
Landkreis
Einwohner
25.023 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahlen
85591, 85598, 85599, 85622, 85646
Vorwahlen
08106, 089
Adresse der Gemeinde
Website
Adressen:
1. Gemeinde Vaterstetten
Hauptstraße 12
85591 Vaterstetten
2. Landratsamt Ebersberg
Münchener Straße 32
85560 Ebersberg
3. Bürgeramt Vaterstetten
Hauptstraße 12
85591 Vaterstetten
Gemeinde Vaterstetten – Öffnungszeiten
- Montag: 08:00 - 12:00
- Dienstag: 08:00 - 12:00
- Mittwoch: 08:00 - 12:00
- Donnerstag: 08:00 - 12:00
- Freitag: 08:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
FAQ
Was bedeutet "Baugrenze" im Bebauungsplan?
Eine Baugrenze im Bebauungsplan ist eine Linie, die die überbaubare Grundstücksfläche begrenzt. Wichtige Merkmale sind:
- Gebäude und Gebäudeteile dürfen die Baugrenze nicht überschreiten.
- Ein Zurückbleiben hinter der Baugrenze ist zulässig.
- Baugrenzen können ein Baufenster bilden, das den maximalen Bebauungsrahmen festlegt.
- Kleinere Bauteile wie Balkone oder Erker dürfen die Baugrenze in der Regel geringfügig überschreiten.
Baugrenzen dienen dazu, einheitliche Bebauungsstrukturen zu schaffen und ausreichende Abstände zwischen Gebäuden sicherzustellen.
Was bedeutet "Art der baulichen Nutzung" im Bebauungsplan?
Die "Art der baulichen Nutzung" im Bebauungsplan legt fest, welche Nutzungen in einem Gebiet zulässig sind. Sie wird nach der Baunutzungsverordnung (BauNVO) bestimmt und umfasst:
- Wohngebiete (z.B. reines Wohngebiet, allgemeines Wohngebiet)
- Mischgebiete
- Gewerbegebiete
- Industriegebiete
- Sondergebiete (z.B. Ferienhausgebiete, Einkaufszentren)
Die Festsetzung der Art der baulichen Nutzung:
- Bestimmt den Charakter eines Gebiets
- Regelt das Nebeneinander verschiedener Nutzungen
- Verhindert störende Nutzungskonflikte
- Steuert die städtebauliche Entwicklung