Velburg ist eine Stadt im Oberpfälzer Landkreis Neumarkt in der Oberpfalz.
Bundesland
Regierungsbezirk
Oberpfalz
Landkreis
Einwohner
5391 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
92355
Vorwahl
09182
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Ortsteile
Altenveldorf, Bogenhof, Dantersdorf, Deusmauer, Diesenhof, Distlhof, Freudenricht, Kirchenwinn, Neudiesenhof, Regenfußmhle, Reichertswinn, Richterhof, StColomann, StWolfgang, Schafhof, Sommertshof, Altenveldorf, Bogenhof, Dantersdorf, Deusmauer, Diesenhof, Distlhof, Freudenricht, Kirchenwinn, Neudiesenhof, Regenfußmühle, Reichertswinn, Richterhof, StColomann, StWolfgang, Schafhof, Sommertshof
Adressen:
1. Stadt Velburg
Stadtplatz 1
92355 Velburg
2. Amtsgericht Neumarkt i.d.OPf.
Landrichterstraße 4
92318 Neumarkt
3. Landratsamt Neumarkt i.d.OPf.
Am Kreisgarten 10
92318 Neumarkt
Gemeinde Velburg – Öffnungszeiten
- Montag:
- Dienstag:
- Mittwoch:
- Donnerstag:
- Freitag:
- Samstag:
- Sonntag:
FAQ
Was bedeutet "Art der baulichen Nutzung" im Bebauungsplan?
Die "Art der baulichen Nutzung" im Bebauungsplan legt fest, welche Nutzungen in einem Gebiet zulässig sind. Sie wird nach der Baunutzungsverordnung (BauNVO) bestimmt und umfasst:
- Wohngebiete (z.B. reines Wohngebiet, allgemeines Wohngebiet)
- Mischgebiete
- Gewerbegebiete
- Industriegebiete
- Sondergebiete (z.B. Ferienhausgebiete, Einkaufszentren)
Die Festsetzung der Art der baulichen Nutzung:
- Bestimmt den Charakter eines Gebiets
- Regelt das Nebeneinander verschiedener Nutzungen
- Verhindert störende Nutzungskonflikte
- Steuert die städtebauliche Entwicklung
Was ist eine Veränderungssperre und wann wird sie erlassen?
Eine Veränderungssperre ist ein städtebauliches Sicherungsinstrument:
- Rechtliche Grundlage: § 14 BauGB
- Zweck: Sicherung der Planung während der Aufstellung eines Bebauungsplans
- Wirkung: Verbot bestimmter baulicher Veränderungen im Plangebiet
Erlassen wird sie:
- Nach Aufstellungsbeschluss für einen Bebauungsplan
- Wenn zu befürchten ist, dass Vorhaben die Planung erschweren könnten
- Durch Satzungsbeschluss der Gemeinde
Dauer:
- Zunächst zwei Jahre
- Verlängerbar um ein Jahr
- In besonderen Fällen nochmals um ein Jahr
Die Veränderungssperre schützt die Planungsabsichten der Gemeinde vor entgegenstehenden Entwicklungen.