Velburg ist eine Stadt im Oberpfälzer Landkreis Neumarkt in der Oberpfalz.
                    
                        
                                
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                                    Regierungsbezirk
                                
                                
Oberpfalz                                
                                
                                    Landkreis
                                
                                
                                
                                    Einwohner
                                
                                
5391 (31. Dez. 2021)[1]                                
                                
                                    Postleitzahl
                                
                                
92355                                
                                
                                    Vorwahl
                                
                                
09182                                
                                
                                    Adresse der Stadtverwaltung
                                
                                
                                
                                    Website
                                
                                
                                
                                    Ortsteile
                                
                                
Altenveldorf, Bogenhof, Dantersdorf, Deusmauer, Diesenhof, Distlhof, Freudenricht, Kirchenwinn, Neudiesenhof, Regenfußmhle, Reichertswinn, Richterhof, StColomann, StWolfgang, Schafhof, Sommertshof, Altenveldorf, Bogenhof, Dantersdorf, Deusmauer, Diesenhof, Distlhof, Freudenricht, Kirchenwinn, Neudiesenhof, Regenfußmühle, Reichertswinn, Richterhof, StColomann, StWolfgang, Schafhof, Sommertshof                                
                         
                    
                        Adressen: 
                        
                            1. Stadt Velburg  
   Stadtplatz 1  
   92355 Velburg  
2. Amtsgericht Neumarkt i.d.OPf.  
   Landrichterstraße 4  
   92318 Neumarkt  
3. Landratsamt Neumarkt i.d.OPf.  
   Am Kreisgarten 10  
   92318 Neumarkt
                        
                        
                            
                                Gemeinde Velburg – Öffnungszeiten
                            
                            
                                - Montag: 
- Dienstag: 
- Mittwoch: 
- Donnerstag: 
- Freitag: 
- Samstag: 
- Sonntag: 
 
                        
                    FAQ
                        
                            Welche Rolle spielt der Flächennutzungsplan in der Stadtplanung?
                            
                                Der Flächennutzungsplan (FNP) spielt eine zentrale Rolle in der Stadtplanung:
- Leitbild: Er stellt das städtebauliche Entwicklungskonzept für die Gesamtgemeinde dar.
- Koordination: Koordiniert verschiedene Nutzungsansprüche an den Boden.
- Vorbereitung: Bildet die Grundlage für detailliertere Bebauungspläne.
- Langfristigkeit: Plant die Entwicklung für 10-15 Jahre voraus.
- Abstimmung: Fördert die Zusammenarbeit mit Nachbargemeinden.
- Bürgerbeteiligung: Ermöglicht frühzeitige Einbindung der Öffentlichkeit.
Der FNP ist ein wichtiges Instrument für eine nachhaltige und geordnete Stadtentwicklung.
 
                         
                        
                            Was ist eine Veränderungssperre und wann wird sie erlassen?
                            
                                Eine Veränderungssperre ist ein städtebauliches Sicherungsinstrument:
- Rechtliche Grundlage: § 14 BauGB
- Zweck: Sicherung der Planung während der Aufstellung eines Bebauungsplans
- Wirkung: Verbot bestimmter baulicher Veränderungen im Plangebiet
Erlassen wird sie:
- Nach Aufstellungsbeschluss für einen Bebauungsplan
- Wenn zu befürchten ist, dass Vorhaben die Planung erschweren könnten
- Durch Satzungsbeschluss der Gemeinde
Dauer:
- Zunächst zwei Jahre
- Verlängerbar um ein Jahr
- In besonderen Fällen nochmals um ein Jahr
Die Veränderungssperre schützt die Planungsabsichten der Gemeinde vor entgegenstehenden Entwicklungen.