Viechtach (bairisch Vejda) ist eine Stadt im niederbayerischen Landkreis Regen und ein staatlich anerkannter Luftkurort.
Bundesland
Regierungsbezirk
Niederbayern
Landkreis
Regen
Einwohner
8379 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
94234
Vorwahl
09942
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Ortsteile
Blossersberg, Brcklwies, Drrfeld, Eben, Ebenholz, Eging, Enzleinsgrub, Fellerhof, Fischaitnach, Gmeinholz, Göllhorn, Gröllerhaus, Grossenau, Hartbhl, Hilb, Hinterberg, Hohenleithen, Huttersberg, Irlseign, Kaltenbrunn, Kammeraitnach, Kreuzstiegl, Kronberghäng, Lammerbach, Lerchenfeld, Leuthen, Leuthenmhle, Lindl, Mehlbach, Moosleuthen, Penzrain, Pfahl, Pignet, Pimmern, Pirka, Plöß, Raßmann, Rauhbhl, Reibenmhle, Reichsdorf
Adressen:
1. Stadtverwaltung Viechtach, Riedingerstraße 23, 94234 Viechtach
2. Finanzamt Deggendorf, Am Stadtgraben 2, 94469 Deggendorf
3. Landratsamt Regen, An den Bachwiesen 1, 94209 Regen
Gemeinde Viechtach – Öffnungszeiten
- Montag: 08:00 - 12:00
- Dienstag: 08:00 - 12:00
- Mittwoch: 08:00 - 12:00
- Donnerstag: 08:00 - 12:00
- Freitag: 08:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
FAQ
Wer erstellt Bebauungspläne und Flächennutzungspläne?
Bebauungspläne und Flächennutzungspläne werden von den Gemeinden erstellt. Der Prozess umfasst:
- Planung durch das Stadtplanungsamt oder beauftragte Planungsbüros
- Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange
- Beratung in den zuständigen Ausschüssen
- Beschlussfassung durch den Gemeinderat
Bei Flächennutzungsplänen ist oft eine Abstimmung mit Nachbargemeinden erforderlich. In größeren Städten können Bezirksvertretungen bei der Erstellung von Bebauungsplänen mitwirken.
Kann ein Bebauungsplan geändert werden?
Ja, ein Bebauungsplan kann geändert werden. Gründe für eine Änderung können sein:
- Anpassung an veränderte städtebauliche Ziele
- Reaktion auf wirtschaftliche oder demografische Entwicklungen
- Berücksichtigung neuer gesetzlicher Vorgaben
- Korrektur von Fehlern oder Unklarheiten
Das Änderungsverfahren umfasst:
- Aufstellungsbeschluss
- Erarbeitung des Änderungsentwurfs
- Öffentlichkeitsbeteiligung
- Abwägung der Stellungnahmen
- Satzungsbeschluss
- Bekanntmachung
In bestimmten Fällen kann ein vereinfachtes Verfahren angewendet werden.