Viechtach (bairisch Vejda) ist eine Stadt im niederbayerischen Landkreis Regen und ein staatlich anerkannter Luftkurort.
Bundesland
Regierungsbezirk
Niederbayern
Landkreis
Regen
Einwohner
8379 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
94234
Vorwahl
09942
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Ortsteile
Blossersberg, Brcklwies, Drrfeld, Eben, Ebenholz, Eging, Enzleinsgrub, Fellerhof, Fischaitnach, Gmeinholz, Göllhorn, Gröllerhaus, Grossenau, Hartbhl, Hilb, Hinterberg, Hohenleithen, Huttersberg, Irlseign, Kaltenbrunn, Kammeraitnach, Kreuzstiegl, Kronberghäng, Lammerbach, Lerchenfeld, Leuthen, Leuthenmhle, Lindl, Mehlbach, Moosleuthen, Penzrain, Pfahl, Pignet, Pimmern, Pirka, Plöß, Raßmann, Rauhbhl, Reibenmhle, Reichsdorf
Adressen:
1. Stadtverwaltung Viechtach, Riedingerstraße 23, 94234 Viechtach
2. Finanzamt Deggendorf, Am Stadtgraben 2, 94469 Deggendorf
3. Landratsamt Regen, An den Bachwiesen 1, 94209 Regen
Öffnungszeiten
Montag: 08:00 - 12:00
Dienstag: 08:00 - 12:00
Mittwoch: 08:00 - 12:00
Donnerstag: 08:00 - 12:00
Freitag: 08:00 - 12:00
Samstag: Geschlossen
Sonntag: Geschlossen
FAQ
Wie kann ich Einsicht in einen Bebauungsplan erhalten?
Sie können auf folgende Weise Einsicht in einen Bebauungsplan erhalten:
- Besuch des Bauamts: Viele Gemeinden bieten Einsicht vor Ort an.
- Online-Portale: Viele Städte stellen Bebauungspläne digital zur Verfügung.
- Schriftliche Anfrage: Sie können eine Kopie des Plans anfordern.
- Öffentliche Auslegung: Während der Planaufstellung liegen Entwürfe öffentlich aus.
- Ratsinformationssysteme: Oft sind Pläne hier einsehbar.
Tipp: Kontaktieren Sie das lokale Bauamt für genaue Informationen zum Zugang.
Kann ein Bebauungsplan geändert werden?
Ja, ein Bebauungsplan kann geändert werden. Gründe für eine Änderung können sein:
- Anpassung an veränderte städtebauliche Ziele
- Reaktion auf wirtschaftliche oder demografische Entwicklungen
- Berücksichtigung neuer gesetzlicher Vorgaben
- Korrektur von Fehlern oder Unklarheiten
Das Änderungsverfahren umfasst:
- Aufstellungsbeschluss
- Erarbeitung des Änderungsentwurfs
- Öffentlichkeitsbeteiligung
- Abwägung der Stellungnahmen
- Satzungsbeschluss
- Bekanntmachung
In bestimmten Fällen kann ein vereinfachtes Verfahren angewendet werden.