Viechtach (bairisch Vejda) ist eine Stadt im niederbayerischen Landkreis Regen und ein staatlich anerkannter Luftkurort.
Bundesland
Regierungsbezirk
Niederbayern
Landkreis
Regen
Einwohner
8379 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
94234
Vorwahl
09942
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Ortsteile
Blossersberg, Brcklwies, Drrfeld, Eben, Ebenholz, Eging, Enzleinsgrub, Fellerhof, Fischaitnach, Gmeinholz, Göllhorn, Gröllerhaus, Grossenau, Hartbhl, Hilb, Hinterberg, Hohenleithen, Huttersberg, Irlseign, Kaltenbrunn, Kammeraitnach, Kreuzstiegl, Kronberghäng, Lammerbach, Lerchenfeld, Leuthen, Leuthenmhle, Lindl, Mehlbach, Moosleuthen, Penzrain, Pfahl, Pignet, Pimmern, Pirka, Plöß, Raßmann, Rauhbhl, Reibenmhle, Reichsdorf
Adressen:
1. Stadtverwaltung Viechtach, Riedingerstraße 23, 94234 Viechtach
2. Finanzamt Deggendorf, Am Stadtgraben 2, 94469 Deggendorf
3. Landratsamt Regen, An den Bachwiesen 1, 94209 Regen
Gemeinde Viechtach – Öffnungszeiten
- Montag: 08:00 - 12:00
- Dienstag: 08:00 - 12:00
- Mittwoch: 08:00 - 12:00
- Donnerstag: 08:00 - 12:00
- Freitag: 08:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
FAQ
Wie lange ist ein Bebauungsplan gültig?
Ein Bebauungsplan hat grundsätzlich eine unbegrenzte Gültigkeit. Er bleibt in Kraft, bis er:
- Durch einen neuen Bebauungsplan ersetzt wird
- Förmlich aufgehoben wird
- Für rechtswidrig erklärt wird (z.B. durch ein Gerichtsurteil)
- Funktionslos wird (wenn die tatsächlichen Verhältnisse stark von den Festsetzungen abweichen)
Gemeinden sind verpflichtet, ihre Bebauungspläne regelmäßig zu überprüfen und bei Bedarf anzupassen, um ihre Aktualität und Zweckmäßigkeit sicherzustellen.
Was ist ein Flächennutzungsplan?
Ein Flächennutzungsplan (FNP) ist ein vorbereitender Bauleitplan, der die beabsichtigte städtebauliche Entwicklung für das gesamte Gemeindegebiet in groben Zügen darstellt. Er zeigt:
- Wohnbauflächen
- Gewerbliche Bauflächen
- Grünflächen
- Verkehrsflächen
- Flächen für Gemeinbedarf
Im Gegensatz zum Bebauungsplan ist der Flächennutzungsplan nicht rechtsverbindlich für Bürger, sondern dient als Richtlinie für die Verwaltung und als Grundlage für die Erstellung von Bebauungsplänen.