Sie erhielt ihren Namen vom Fluss Große Vils, der sie durchfließt
Bundesland
Regierungsbezirk
Niederbayern
Landkreis
Einwohner
12.325 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
84137
Vorwahl
08741
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Ortsteile
Achldorf, Aichberg, Baumgarten, Berg,GemGaindorf, Brandhof, Buch, Dasching, Derndlmhl, Dornau, Eckweg, Eibelswimm, Eiselsberg, Falkenberg, Feldkirchen, Frauenau, Frauenhaarbach, Frauensattling, Gaindorf, Geiselsdorf, Geratspoint, Germ, Giersdorf, Giglberg, Goldbrunn, Großmaulberg, Großrauchenstein, Großscherneck, Grub, Grundlhub, Gnzenhub, Haidberg, Hanglberg, Hartlsöd, Haubenberg, Hermannsöd, Herrnfelden, Hinterwimm, Hippenstall, Höfengrub, Hölzlgrub
Adressen:
1. Stadt Vilsbiburg
Stadtplatz 1
84137 Vilsbiburg
2. Landratsamt Landshut
Fichtingerstraße 1
84034 Landshut
3. Finanzamt Landshut
Dammstraße 1
84034 Landshut
Gemeinde Vilsbiburg – Öffnungszeiten
- Montag: 08:00 - 12:00
- Dienstag: 08:00 - 12:00
- Mittwoch: 08:00 - 12:00
- Donnerstag: 08:00 - 12:00
- Freitag: 08:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
FAQ
Welche rechtliche Verbindlichkeit hat ein Flächennutzungsplan?
Die rechtliche Verbindlichkeit eines Flächennutzungsplans ist begrenzt:
- Keine direkte Rechtswirkung gegenüber Bürgern
- Bindend für Behörden und öffentliche Planungsträger
- Grundlage für die Aufstellung von Bebauungsplänen
- "Anpassungspflicht" für Bebauungspläne an den FNP
- Keine unmittelbare Grundlage für die Erteilung von Baugenehmigungen
- Möglichkeit der Normenkontrollklage für bestimmte Betroffene
Der FNP dient als strategisches Planungsinstrument und entfaltet seine Wirkung hauptsächlich innerhalb der Verwaltung und gegenüber anderen Planungsträgern.
Was ist eine Grundflächenzahl (GRZ) im Bebauungsplan?
Die Grundflächenzahl (GRZ) ist ein Maß für die Intensität der Bebauung eines Grundstücks. Sie gibt an, welcher Anteil des Baugrundstücks maximal überbaut werden darf. Beispiele:
- GRZ 0,4: 40% der Grundstücksfläche dürfen überbaut werden
- GRZ 0,6: 60% der Grundstücksfläche dürfen überbaut werden
Zur überbauten Fläche zählen:
- Gebäude
- Garagen und überdachte Stellplätze
- Nebenanlagen wie Terrassen oder Schwimmbäder
Die GRZ dient dazu, eine ausreichende Durchgrünung und Versickerungsfläche sicherzustellen und eine Überdichtung zu verhindern.