Vilseck ist eine Stadt im Oberpfälzer Landkreis Amberg-Sulzbach
Bundesland
Regierungsbezirk
Oberpfalz
Landkreis
Amberg-Sulzbach
Einwohner
6540 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
92249
Vorwahl
09662
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Ortsteile
Axtheid, Axtheid-Berg, Brgerwald, Drechselberg, Ebersbach, Frauenbrunn, Gressenwöhr, Ködritz, Langenbruck, Leinschlag, Lohhof, Neuhammer, Rauschenhof, Reisach, Schöfelhof, Seiboldsricht, Sigl, Triebweg, Vilseck, Weiherhäusl, Wickenricht, Axtheid, Axtheid-Berg, Bürgerwald, Drechselberg, Ebersbach, Frauenbrunn, Gressenwöhr, Ködritz, Langenbruck, Leinschlag, Lohhof, Neuhammer, Rauschenhof, Reisach, Schöfelhof, Seiboldsricht, Sigl, Triebweg, Weiherhäusl
Adressen:
1. Rathaus Vilseck
Hauptstraße 5
92249 Vilseck
2. Ausländerbehörde Schwandorf
Bahnhofstraße 7
92421 Schwandorf
3. Kfz-Zulassungsstelle Amberg-Sulzbach
Poststraße 5
92224 Amberg
Öffnungszeiten
Montag: 07:30 - 16:15
Dienstag: 07:30 - 16:15
Mittwoch: 07:30 - 16:15
Donnerstag: 07:30 - 16:15
Freitag: 07:30 - 13:00
Samstag: Geschlossen
Sonntag: Geschlossen
FAQ
Wie kann ich Einsicht in einen Bebauungsplan erhalten?
Sie können auf folgende Weise Einsicht in einen Bebauungsplan erhalten:
- Besuch des Bauamts: Viele Gemeinden bieten Einsicht vor Ort an.
- Online-Portale: Viele Städte stellen Bebauungspläne digital zur Verfügung.
- Schriftliche Anfrage: Sie können eine Kopie des Plans anfordern.
- Öffentliche Auslegung: Während der Planaufstellung liegen Entwürfe öffentlich aus.
- Ratsinformationssysteme: Oft sind Pläne hier einsehbar.
Tipp: Kontaktieren Sie das lokale Bauamt für genaue Informationen zum Zugang.
Kann ein Bebauungsplan geändert werden?
Ja, ein Bebauungsplan kann geändert werden. Gründe für eine Änderung können sein:
- Anpassung an veränderte städtebauliche Ziele
- Reaktion auf wirtschaftliche oder demografische Entwicklungen
- Berücksichtigung neuer gesetzlicher Vorgaben
- Korrektur von Fehlern oder Unklarheiten
Das Änderungsverfahren umfasst:
- Aufstellungsbeschluss
- Erarbeitung des Änderungsentwurfs
- Öffentlichkeitsbeteiligung
- Abwägung der Stellungnahmen
- Satzungsbeschluss
- Bekanntmachung
In bestimmten Fällen kann ein vereinfachtes Verfahren angewendet werden.