Vilsheim ist eine Gemeinde im niederbayerischen Landkreis Landshut.
Bundesland
Regierungsbezirk
Niederbayern
Landkreis
Einwohner
2768 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
84186
Vorwahlen
08706, 08705
Adresse der Gemeinde
Website
Ortsteile
Altenburg, BadhausAst, Damm, Dirnaibach, Garnzell, Gleißenbach, Gtersdorf, Hupferding, Kapfing, Kemoden, Kerschreuth, Langenvils, Lechau, Matzenau, Reichersdorf, Reitgarten, Ried, Rothenkasten, Schellenberg, Schraham, Schweiberg, Thalham, Thannlohe, TristlaDamm, Viehhausen, Wieskatzing, Altenburg, BadhausAst, Damm, Dirnaibach, Garnzell, Gleißenbach, Gütersdorf, Hupferding, Kapfing, Kemoden, Kerschreuth, Langenvils, Lechau, Matzenau
Adressen:
1. Gemeindeverwaltung Vilsheim, Hauptstraße 1, 84183 Vilsheim
2. Finanzamt Landshut, Ludwigstraße 20, 84034 Landshut
3. Einwohnermeldeamt Vilsheim, Hauptstraße 1, 84183 Vilsheim
Öffnungszeiten
Montag: 08:00 - 12:00
Dienstag: 08:00 - 12:00
Mittwoch: 08:00 - 12:00
Donnerstag: 08:00 - 12:00
Freitag: 08:00 - 12:00
Samstag: Geschlossen
Sonntag: Geschlossen
FAQ
Worin unterscheiden sich Bebauungsplan und Flächennutzungsplan?
Die Hauptunterschiede zwischen Bebauungsplan und Flächennutzungsplan sind:
- Detaillierungsgrad:
Bebauungsplan: Sehr detailliert, regelt konkrete Bebauung einzelner Grundstücke
Flächennutzungsplan: Grobe Richtlinien für größere Gebiete - Rechtliche Verbindlichkeit:
Bebauungsplan: Rechtsverbindlich für Bürger und Verwaltung
Flächennutzungsplan: Nur innerhalb der Verwaltung bindend - Maßstab:
Bebauungsplan: Meist 1:1000 oder 1:500
Flächennutzungsplan: Meist 1:10000 oder 1:5000 - Geltungsbereich:
Bebauungsplan: Begrenztes Gebiet
Flächennutzungsplan: Gesamtes Gemeindegebiet
Wer erstellt Bebauungspläne und Flächennutzungspläne?
Bebauungspläne und Flächennutzungspläne werden von den Gemeinden erstellt. Der Prozess umfasst:
- Planung durch das Stadtplanungsamt oder beauftragte Planungsbüros
- Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange
- Beratung in den zuständigen Ausschüssen
- Beschlussfassung durch den Gemeinderat
Bei Flächennutzungsplänen ist oft eine Abstimmung mit Nachbargemeinden erforderlich. In größeren Städten können Bezirksvertretungen bei der Erstellung von Bebauungsplänen mitwirken.