Visbek ist eine Gemeinde im Landkreis Vechta in Niedersachsen.
Bundesland
Niedersachsen
Landkreis
Einwohner
10.047 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
49429
Vorwahlen
04445, 04447
Adresse der Gemeinde
Website
Ortsteile
Endel, Engelmannsbäke, Varnhusen, Endel, Engelmannsbäke, Varnhusen
Adressen:
1. Gemeinde Visbek
Rathausstraße 1
49429 Visbek
2. Finanzamt Vechta
Bäckerstraße 1
49377 Vechta
3. Landkreis Vechta
St.-Viktor-Straße 21
49377 Vechta
Öffnungszeiten
Montag: 09:00 - 12:30
Dienstag: 09:00 - 12:30
Mittwoch: 09:00 - 12:30
Donnerstag: 09:00 - 12:30
14:00 - 15:30
Freitag: 09:00 - 12:30
Samstag: Geschlossen
Sonntag: Geschlossen
FAQ
Was ist eine Veränderungssperre und wann wird sie erlassen?
Eine Veränderungssperre ist ein städtebauliches Sicherungsinstrument:
- Rechtliche Grundlage: § 14 BauGB
- Zweck: Sicherung der Planung während der Aufstellung eines Bebauungsplans
- Wirkung: Verbot bestimmter baulicher Veränderungen im Plangebiet
Erlassen wird sie:
- Nach Aufstellungsbeschluss für einen Bebauungsplan
- Wenn zu befürchten ist, dass Vorhaben die Planung erschweren könnten
- Durch Satzungsbeschluss der Gemeinde
Dauer:
- Zunächst zwei Jahre
- Verlängerbar um ein Jahr
- In besonderen Fällen nochmals um ein Jahr
Die Veränderungssperre schützt die Planungsabsichten der Gemeinde vor entgegenstehenden Entwicklungen.
Was bedeutet "Art der baulichen Nutzung" im Bebauungsplan?
Die "Art der baulichen Nutzung" im Bebauungsplan legt fest, welche Nutzungen in einem Gebiet zulässig sind. Sie wird nach der Baunutzungsverordnung (BauNVO) bestimmt und umfasst:
- Wohngebiete (z.B. reines Wohngebiet, allgemeines Wohngebiet)
- Mischgebiete
- Gewerbegebiete
- Industriegebiete
- Sondergebiete (z.B. Ferienhausgebiete, Einkaufszentren)
Die Festsetzung der Art der baulichen Nutzung:
- Bestimmt den Charakter eines Gebiets
- Regelt das Nebeneinander verschiedener Nutzungen
- Verhindert störende Nutzungskonflikte
- Steuert die städtebauliche Entwicklung