Visselhövede [.mw-parser-output .IPA a{text-decoration:none}ˌfɪsl̩ˈhøːvədə] (niederdeutsch Visselhöövd) ist eine Kleinstadt im Landkreis Rotenburg (Wümme), Niedersachsen, am Westrand der Lüneburger Heide.
Bundesland
Landkreis
Einwohner
9589 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
27374
Vorwahl
04262
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Ortsteile
Affwinkel, Battenbrock, Bretel, Buchholz, Delventhal, Drögenbostel, Düsternheide, Grapenmühlen, Heelsen, Hiddingen, Hütthof, Jürshof, Limmerberg, Moordorf, NeuWehnsen, Rosebruch, Schwitschen, Wehnsen
Adressen:
1. Stadt Visselhövede, Am Markt 3, 27374 Visselhövede
2. Landkreis Rotenburg (Wümme), Steinweg 2, 27356 Rotenburg (Wümme)
3. Einwohnermeldeamt Visselhövede, Am Markt 3, 27374 Visselhövede
Gemeinde Visselhövede – Öffnungszeiten
- Montag: 09:00 - 12:00
- Dienstag: 09:00 - 12:00
- Mittwoch: 09:00 - 12:00
- Donnerstag: 09:00 - 12:00
- Freitag: 09:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
FAQ
Was ist eine Grundflächenzahl (GRZ) im Bebauungsplan?
Die Grundflächenzahl (GRZ) ist ein Maß für die Intensität der Bebauung eines Grundstücks. Sie gibt an, welcher Anteil des Baugrundstücks maximal überbaut werden darf. Beispiele:
- GRZ 0,4: 40% der Grundstücksfläche dürfen überbaut werden
- GRZ 0,6: 60% der Grundstücksfläche dürfen überbaut werden
Zur überbauten Fläche zählen:
- Gebäude
- Garagen und überdachte Stellplätze
- Nebenanlagen wie Terrassen oder Schwimmbäder
Die GRZ dient dazu, eine ausreichende Durchgrünung und Versickerungsfläche sicherzustellen und eine Überdichtung zu verhindern.
Wie verbindlich sind die Festsetzungen in einem Bebauungsplan?
Die Festsetzungen in einem Bebauungsplan sind rechtlich verbindlich für alle Bauvorhaben im Geltungsbereich des Plans. Das bedeutet:
- Baugenehmigungen müssen den Festsetzungen entsprechen.
- Bauherren und Architekten müssen sich bei der Planung an die Vorgaben halten.
- Die Gemeinde ist an die Festsetzungen gebunden und darf keine davon abweichenden Baugenehmigungen erteilen.
Allerdings gibt es Möglichkeiten für Ausnahmen und Befreiungen unter bestimmten Umständen, die im Baugesetzbuch geregelt sind.