Visselhövede [.mw-parser-output .IPA a{text-decoration:none}ˌfɪsl̩ˈhøːvədə] (niederdeutsch Visselhöövd) ist eine Kleinstadt im Landkreis Rotenburg (Wümme), Niedersachsen, am Westrand der Lüneburger Heide.
Bundesland
Niedersachsen
Landkreis
Einwohner
9589 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
27374
Vorwahl
04262
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Ortsteile
Affwinkel, Battenbrock, Bretel, Buchholz, Delventhal, Drögenbostel, Düsternheide, Grapenmühlen, Heelsen, Hiddingen, Hütthof, Jürshof, Limmerberg, Moordorf, NeuWehnsen, Rosebruch, Schwitschen, Wehnsen
Adressen:
1. Stadt Visselhövede, Am Markt 3, 27374 Visselhövede
2. Landkreis Rotenburg (Wümme), Steinweg 2, 27356 Rotenburg (Wümme)
3. Einwohnermeldeamt Visselhövede, Am Markt 3, 27374 Visselhövede
Öffnungszeiten
Montag: 09:00 - 12:00
Dienstag: 09:00 - 12:00
Mittwoch: 09:00 - 12:00
Donnerstag: 09:00 - 12:00
Freitag: 09:00 - 12:00
Samstag: Geschlossen
Sonntag: Geschlossen
FAQ
Wie werden Ausnahmen und Befreiungen von Bebauungsplan-Festsetzungen geregelt?
Ausnahmen und Befreiungen von Bebauungsplan-Festsetzungen sind möglich:
Ausnahmen (§ 31 Abs. 1 BauGB):
- Müssen im Bebauungsplan ausdrücklich vorgesehen sein
- Können unter bestimmten Voraussetzungen zugelassen werden
- Beispiel: Überschreitung der Baugrenze für untergeordnete Bauteile
Befreiungen (§ 31 Abs. 2 BauGB):
- Möglich, auch wenn nicht im Bebauungsplan vorgesehen
- Erfordern besondere Gründe (z.B. städtebauliche Gründe, Härtefälle)
- Dürfen Grundzüge der Planung nicht berühren
- Öffentliche Belange nicht beeinträchtigen
- Nachbarliche Interessen berücksichtigen
Beide Möglichkeiten bieten Flexibilität bei der Anwendung des Bebauungsplans, unterliegen aber strengen Voraussetzungen.
Wer erstellt Bebauungspläne und Flächennutzungspläne?
Bebauungspläne und Flächennutzungspläne werden von den Gemeinden erstellt. Der Prozess umfasst:
- Planung durch das Stadtplanungsamt oder beauftragte Planungsbüros
- Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange
- Beratung in den zuständigen Ausschüssen
- Beschlussfassung durch den Gemeinderat
Bei Flächennutzungsplänen ist oft eine Abstimmung mit Nachbargemeinden erforderlich. In größeren Städten können Bezirksvertretungen bei der Erstellung von Bebauungsplänen mitwirken.