Visselhövede [.mw-parser-output .IPA a{text-decoration:none}ˌfɪsl̩ˈhøːvədə] (niederdeutsch Visselhöövd) ist eine Kleinstadt im Landkreis Rotenburg (Wümme), Niedersachsen, am Westrand der Lüneburger Heide.
Bundesland
Landkreis
Einwohner
9589 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
27374
Vorwahl
04262
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Ortsteile
Affwinkel, Battenbrock, Bretel, Buchholz, Delventhal, Drögenbostel, Düsternheide, Grapenmühlen, Heelsen, Hiddingen, Hütthof, Jürshof, Limmerberg, Moordorf, NeuWehnsen, Rosebruch, Schwitschen, Wehnsen
Adressen:
1. Stadt Visselhövede, Am Markt 3, 27374 Visselhövede
2. Landkreis Rotenburg (Wümme), Steinweg 2, 27356 Rotenburg (Wümme)
3. Einwohnermeldeamt Visselhövede, Am Markt 3, 27374 Visselhövede
Gemeinde Visselhövede – Öffnungszeiten
- Montag: 09:00 - 12:00
- Dienstag: 09:00 - 12:00
- Mittwoch: 09:00 - 12:00
- Donnerstag: 09:00 - 12:00
- Freitag: 09:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
FAQ
Welche rechtliche Verbindlichkeit hat ein Flächennutzungsplan?
Die rechtliche Verbindlichkeit eines Flächennutzungsplans ist begrenzt:
- Keine direkte Rechtswirkung gegenüber Bürgern
- Bindend für Behörden und öffentliche Planungsträger
- Grundlage für die Aufstellung von Bebauungsplänen
- "Anpassungspflicht" für Bebauungspläne an den FNP
- Keine unmittelbare Grundlage für die Erteilung von Baugenehmigungen
- Möglichkeit der Normenkontrollklage für bestimmte Betroffene
Der FNP dient als strategisches Planungsinstrument und entfaltet seine Wirkung hauptsächlich innerhalb der Verwaltung und gegenüber anderen Planungsträgern.
Was ist der Unterschied zwischen Innen- und Außenbereich im Baurecht?
Der Unterschied zwischen Innen- und Außenbereich ist im Baurecht von großer Bedeutung:
Innenbereich (§ 34 BauGB):
- Zusammenhängend bebaute Ortsteile
- Bebauung grundsätzlich zulässig, wenn sie sich in die Umgebung einfügt
- Kein Bebauungsplan erforderlich
- Beurteilung nach Art und Maß der baulichen Nutzung, Bauweise und überbaubarer Grundstücksfläche
Außenbereich (§ 35 BauGB):
- Flächen außerhalb des Innenbereichs
- Bebauung grundsätzlich nur für privilegierte Vorhaben zulässig (z.B. Landwirtschaft)
- Strengere Regelungen zum Schutz der Landschaft
- Sonstige Vorhaben nur in Ausnahmefällen genehmigungsfähig
Diese Unterscheidung dient dem Schutz des Außenbereichs und der geordneten Siedlungsentwicklung.