Der ländliche Zentralort liegt etwa 14 km nordöstlich von Husum an der Bundesstraße 200 von Husum nach Flensburg. Die Gemeinde ist Verwaltungssitz des Amtes Viöl. Der ländliche Zentralort liegt etwa 14 km nordöstlich von Husum an der Bundesstraße 200 von Husum nach Flensburg
Bundesland
Schleswig-Holstein
Kreis
Nordfriesland
Einwohner
2243 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
25884
Vorwahl
04843
Adresse der Amtsverwaltung
Website
Ortsteile
Ackebroe, Bohmstedtfeld, Boxlund, Boxlundfeld, Eckstock, Hochviöl, Hochviölberg, Hochviölfeld, Hoxtrup, Kragelund, Lurup, Norstedtfeld, Spinkebüll, Viölfeld
Adressen:
1. Gemeinde Viöl
Hauptstraße 1
25365 Viöl
2. Amtsgericht Itzehoe
Am Schloß 1
25524 Itzehoe
3. Kreisverwaltung Steinburg
Am Schloß 4
25524 Itzehoe
Öffnungszeiten
Montag: 09:00 - 12:00
Dienstag: 09:00 - 12:00
Mittwoch: 09:00 - 12:00
Donnerstag: 09:00 - 12:00
Freitag: 09:00 - 12:00
Samstag: Geschlossen
Sonntag: Geschlossen
FAQ
Was ist eine Geschossflächenzahl (GFZ) im Bebauungsplan?
Die Geschossflächenzahl (GFZ) ist ein Maß für die Intensität der Bebauung eines Grundstücks in Bezug auf die Geschossfläche. Sie gibt an, wie viel Quadratmeter Geschossfläche je Quadratmeter Grundstücksfläche zulässig sind. Beispiele:
- GFZ 0,8: Die Geschossfläche darf 80% der Grundstücksfläche betragen
- GFZ 1,2: Die Geschossfläche darf 120% der Grundstücksfläche betragen
Zur Geschossfläche zählen die Flächen aller Vollgeschosse, einschließlich der Umfassungswände. Die GFZ ermöglicht eine Steuerung der Bebauungsdichte und beeinflusst das Erscheinungsbild eines Gebiets.
Was ist eine Veränderungssperre und wann wird sie erlassen?
Eine Veränderungssperre ist ein städtebauliches Sicherungsinstrument:
- Rechtliche Grundlage: § 14 BauGB
- Zweck: Sicherung der Planung während der Aufstellung eines Bebauungsplans
- Wirkung: Verbot bestimmter baulicher Veränderungen im Plangebiet
Erlassen wird sie:
- Nach Aufstellungsbeschluss für einen Bebauungsplan
- Wenn zu befürchten ist, dass Vorhaben die Planung erschweren könnten
- Durch Satzungsbeschluss der Gemeinde
Dauer:
- Zunächst zwei Jahre
- Verlängerbar um ein Jahr
- In besonderen Fällen nochmals um ein Jahr
Die Veränderungssperre schützt die Planungsabsichten der Gemeinde vor entgegenstehenden Entwicklungen.