Vogtareuth ist eine Gemeinde im oberbayerischen Landkreis Rosenheim zwischen Rosenheim und Wasserburg am Inn.
Bundesland
Regierungsbezirk
Oberbayern
Landkreis
Einwohner
3177 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
83569
Vorwahl
08038
Adresse der Gemeinde
Website
Ortsteile
Benning, Buch, Eglham, Egllack, Entmoos, Forst, Gaffl, Haid, Hölking, Holzleiten, Könbarn, Rackerting, Reipersberg, Ried, Schneiderwies, Seppl, Straßkirchen, Straßöd, Sulmaring, Sunkenroth, Tödtenberg, Viehhausen, Vogleiten, Wall, Weikering, Winkl, Benning, Buch, Eglham, Egllack, Entmoos, Forst, Gaffl, Haid, Hölking, Holzleiten, Könbarn, Rackerting, Reipersberg, Ried
Adressen:
Gemeinde Vogtareuth
Schulstraße 2
83119 Vogtareuth
Kreisverwaltungsreferat Rosenheim
Richard-Wagner-Straße 2
83022 Rosenheim
Landratsamt Rosenheim
Bürgerstraße 2
83022 Rosenheim
Öffnungszeiten
Montag: 08:00 - 12:00
Dienstag: 08:00 - 12:00
Mittwoch: 08:00 - 12:00
Donnerstag: 08:00 - 12:00
Freitag: 08:00 - 12:00
Samstag: Geschlossen
Sonntag: Geschlossen
FAQ
Welche Rolle spielt der Flächennutzungsplan in der Stadtplanung?
Der Flächennutzungsplan (FNP) spielt eine zentrale Rolle in der Stadtplanung:
- Leitbild: Er stellt das städtebauliche Entwicklungskonzept für die Gesamtgemeinde dar.
- Koordination: Koordiniert verschiedene Nutzungsansprüche an den Boden.
- Vorbereitung: Bildet die Grundlage für detailliertere Bebauungspläne.
- Langfristigkeit: Plant die Entwicklung für 10-15 Jahre voraus.
- Abstimmung: Fördert die Zusammenarbeit mit Nachbargemeinden.
- Bürgerbeteiligung: Ermöglicht frühzeitige Einbindung der Öffentlichkeit.
Der FNP ist ein wichtiges Instrument für eine nachhaltige und geordnete Stadtentwicklung.
Was ist ein Flächennutzungsplan?
Ein Flächennutzungsplan (FNP) ist ein vorbereitender Bauleitplan, der die beabsichtigte städtebauliche Entwicklung für das gesamte Gemeindegebiet in groben Zügen darstellt. Er zeigt:
- Wohnbauflächen
- Gewerbliche Bauflächen
- Grünflächen
- Verkehrsflächen
- Flächen für Gemeinbedarf
Im Gegensatz zum Bebauungsplan ist der Flächennutzungsplan nicht rechtsverbindlich für Bürger, sondern dient als Richtlinie für die Verwaltung und als Grundlage für die Erstellung von Bebauungsplänen.