Vogtareuth ist eine Gemeinde im oberbayerischen Landkreis Rosenheim zwischen Rosenheim und Wasserburg am Inn.
Bundesland
Regierungsbezirk
Oberbayern
Landkreis
Einwohner
3177 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
83569
Vorwahl
08038
Adresse der Gemeinde
Website
Ortsteile
Benning, Buch, Eglham, Egllack, Entmoos, Forst, Gaffl, Haid, Hölking, Holzleiten, Könbarn, Rackerting, Reipersberg, Ried, Schneiderwies, Seppl, Straßkirchen, Straßöd, Sulmaring, Sunkenroth, Tödtenberg, Viehhausen, Vogleiten, Wall, Weikering, Winkl, Benning, Buch, Eglham, Egllack, Entmoos, Forst, Gaffl, Haid, Hölking, Holzleiten, Könbarn, Rackerting, Reipersberg, Ried
Adressen:
Gemeinde Vogtareuth
Schulstraße 2
83119 Vogtareuth
Kreisverwaltungsreferat Rosenheim
Richard-Wagner-Straße 2
83022 Rosenheim
Landratsamt Rosenheim
Bürgerstraße 2
83022 Rosenheim
Gemeinde Vogtareuth – Öffnungszeiten
- Montag: 08:00 - 12:00
- Dienstag: 08:00 - 12:00
- Mittwoch: 08:00 - 12:00
- Donnerstag: 08:00 - 12:00
- Freitag: 08:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
FAQ
Wie werden Ausnahmen und Befreiungen von Bebauungsplan-Festsetzungen geregelt?
Ausnahmen und Befreiungen von Bebauungsplan-Festsetzungen sind möglich:
Ausnahmen (§ 31 Abs. 1 BauGB):
- Müssen im Bebauungsplan ausdrücklich vorgesehen sein
- Können unter bestimmten Voraussetzungen zugelassen werden
- Beispiel: Überschreitung der Baugrenze für untergeordnete Bauteile
Befreiungen (§ 31 Abs. 2 BauGB):
- Möglich, auch wenn nicht im Bebauungsplan vorgesehen
- Erfordern besondere Gründe (z.B. städtebauliche Gründe, Härtefälle)
- Dürfen Grundzüge der Planung nicht berühren
- Öffentliche Belange nicht beeinträchtigen
- Nachbarliche Interessen berücksichtigen
Beide Möglichkeiten bieten Flexibilität bei der Anwendung des Bebauungsplans, unterliegen aber strengen Voraussetzungen.
Welche rechtliche Verbindlichkeit hat ein Flächennutzungsplan?
Die rechtliche Verbindlichkeit eines Flächennutzungsplans ist begrenzt:
- Keine direkte Rechtswirkung gegenüber Bürgern
- Bindend für Behörden und öffentliche Planungsträger
- Grundlage für die Aufstellung von Bebauungsplänen
- "Anpassungspflicht" für Bebauungspläne an den FNP
- Keine unmittelbare Grundlage für die Erteilung von Baugenehmigungen
- Möglichkeit der Normenkontrollklage für bestimmte Betroffene
Der FNP dient als strategisches Planungsinstrument und entfaltet seine Wirkung hauptsächlich innerhalb der Verwaltung und gegenüber anderen Planungsträgern.