Vogtareuth ist eine Gemeinde im oberbayerischen Landkreis Rosenheim zwischen Rosenheim und Wasserburg am Inn.
Bundesland
Regierungsbezirk
Oberbayern
Landkreis
Einwohner
3177 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
83569
Vorwahl
08038
Adresse der Gemeinde
Website
Ortsteile
Benning, Buch, Eglham, Egllack, Entmoos, Forst, Gaffl, Haid, Hölking, Holzleiten, Könbarn, Rackerting, Reipersberg, Ried, Schneiderwies, Seppl, Straßkirchen, Straßöd, Sulmaring, Sunkenroth, Tödtenberg, Viehhausen, Vogleiten, Wall, Weikering, Winkl, Benning, Buch, Eglham, Egllack, Entmoos, Forst, Gaffl, Haid, Hölking, Holzleiten, Könbarn, Rackerting, Reipersberg, Ried
Adressen:
Gemeinde Vogtareuth
Schulstraße 2
83119 Vogtareuth
Kreisverwaltungsreferat Rosenheim
Richard-Wagner-Straße 2
83022 Rosenheim
Landratsamt Rosenheim
Bürgerstraße 2
83022 Rosenheim
Öffnungszeiten
Montag: 08:00 - 12:00
Dienstag: 08:00 - 12:00
Mittwoch: 08:00 - 12:00
Donnerstag: 08:00 - 12:00
Freitag: 08:00 - 12:00
Samstag: Geschlossen
Sonntag: Geschlossen
FAQ
Was bedeutet "Art der baulichen Nutzung" im Bebauungsplan?
Die "Art der baulichen Nutzung" im Bebauungsplan legt fest, welche Nutzungen in einem Gebiet zulässig sind. Sie wird nach der Baunutzungsverordnung (BauNVO) bestimmt und umfasst:
- Wohngebiete (z.B. reines Wohngebiet, allgemeines Wohngebiet)
- Mischgebiete
- Gewerbegebiete
- Industriegebiete
- Sondergebiete (z.B. Ferienhausgebiete, Einkaufszentren)
Die Festsetzung der Art der baulichen Nutzung:
- Bestimmt den Charakter eines Gebiets
- Regelt das Nebeneinander verschiedener Nutzungen
- Verhindert störende Nutzungskonflikte
- Steuert die städtebauliche Entwicklung
Was bedeutet "Baugrenze" im Bebauungsplan?
Eine Baugrenze im Bebauungsplan ist eine Linie, die die überbaubare Grundstücksfläche begrenzt. Wichtige Merkmale sind:
- Gebäude und Gebäudeteile dürfen die Baugrenze nicht überschreiten.
- Ein Zurückbleiben hinter der Baugrenze ist zulässig.
- Baugrenzen können ein Baufenster bilden, das den maximalen Bebauungsrahmen festlegt.
- Kleinere Bauteile wie Balkone oder Erker dürfen die Baugrenze in der Regel geringfügig überschreiten.
Baugrenzen dienen dazu, einheitliche Bebauungsstrukturen zu schaffen und ausreichende Abstände zwischen Gebäuden sicherzustellen.