Vohenstrauß ist eine Stadt im Landkreis Neustadt an der Waldnaab in der Oberpfalz.
Bundesland
Regierungsbezirk
Oberpfalz
Landkreis
Einwohner
7563 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
92648
Vorwahl
09651
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Ortsteile
Arnmühle, Braunetsrieth, Fiedlbühl, Fürstenmühle, Galgenberg, Hartwichshof, Kapplhaus, Kößlmühle, Neumühle, Neuwirtshaus, Oberlind, Obertresenfeld, Papiermühle, Straßenhäuser, Taucherhof, Unterlind, Untertresenfeld, Weißenstein, Wiegenhof, Wilhelmshöhe
Adressen:
1. Stadt Vohenstrauß
Hauptstraße 1
92648 Vohenstrauß
2. Finanzamt Weiden
Dammstraße 16
92637 Weiden in der Oberpfalz
3. Landratsamt Neustadt an der Waldnaab
Bahnhofstraße 36
92660 Neustadt an der Waldnaab
Gemeinde Vohenstrauß – Öffnungszeiten
- Montag: 08:00 - 16:00
- Dienstag: 08:00 - 16:00
- Mittwoch: 08:00 - 16:00
- Donnerstag: 08:00 - 16:00
- Freitag: 08:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
FAQ
Was sind die typischen Darstellungen in einem Flächennutzungsplan?
Ein Flächennutzungsplan enthält typischerweise folgende Darstellungen:
- Wohnbauflächen
- Gemischte Bauflächen
- Gewerbliche Bauflächen
- Sonderbauflächen (z.B. Einkaufszentren, Hochschulen)
- Grünflächen
- Waldflächen
- Landwirtschaftliche Flächen
- Verkehrsflächen
- Ver- und Entsorgungsanlagen
- Flächen für den Gemeinbedarf
- Wasserflächen
- Flächen für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft
Diese Darstellungen geben einen Überblick über die geplante Nutzung des gesamten Gemeindegebiets.
Was ist eine Veränderungssperre und wann wird sie erlassen?
Eine Veränderungssperre ist ein städtebauliches Sicherungsinstrument:
- Rechtliche Grundlage: § 14 BauGB
- Zweck: Sicherung der Planung während der Aufstellung eines Bebauungsplans
- Wirkung: Verbot bestimmter baulicher Veränderungen im Plangebiet
Erlassen wird sie:
- Nach Aufstellungsbeschluss für einen Bebauungsplan
- Wenn zu befürchten ist, dass Vorhaben die Planung erschweren könnten
- Durch Satzungsbeschluss der Gemeinde
Dauer:
- Zunächst zwei Jahre
- Verlängerbar um ein Jahr
- In besonderen Fällen nochmals um ein Jahr
Die Veränderungssperre schützt die Planungsabsichten der Gemeinde vor entgegenstehenden Entwicklungen.